Norm
ABGB §936 IVRechtssatz
Voraussetzung für die Kündigungsanfechtung gemäß § 105 ArbVG ist die Rechtswirksamkeit der Kündigung. Mangels Erklärung des Arbeitnehmers wird die Anfechtungsfrist nicht in Lauf gesetzt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Angestellte, Dienstverhältnis, Vorvertrag, Umstandsklausel, clausula rebus sic stantibus, Auflösung, KündigungsschutzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0028417Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
29.06.2015