Norm
ABGB §936 IVRechtssatz
Die Änderungskündigung ist eine Kündigung unter der Bedingung, dass sich der Arbeitnehmer mit einer bestimmten Änderung des Arbeitsvertrages nicht einverstanden erklärt. Auflösend bedingte Änderungskündigung zum Unterschied zur aufschiebend bedingten Änderungskündigung. Es ist ausschließlich Sache des Arbeitnehmers, ob er unter den neu angebotenen Arbeitsbedingungen im Arbeitsverhältnis bleiben will oder nicht.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Kündigungsschutz, Anfechtung, Kündigungsfrist, Vorvertrag, Umstandsklausel, clausula rebus sic stantibus, Angestellte, Dienstverhältnis, VertragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0028310Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
08.05.2020