Norm
AngG §20Rechtssatz
Auch im Fall der Einschränkung auf bestimmte Kündigungsgründe und eines somit gegebenen partiellen Kündigungsschutzes (hier: § 29 KVI) ist die zulässige, aber zeitwidrige Kündigung nicht anders zu beurteilen als im Fall eines frei kündbaren Dienstverhältnisses, sodass durch sie das Dienstverhältnis zum angegebenen Zeitpunkt aufgelöst wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123473Zuletzt aktualisiert am
02.09.2008