IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch MMag. Dr. Michaela Lütte-Mersch als Einzelrichterin über die Beschwerde des A, vertreten durch die B Rechtsanwälte GesbR in ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 27. April 2021, Zl. ***, betreffend Entziehung der Gewerbeberechtigung, nach öffentlicher mündlicher Verhandlung zu Recht: 1. Der Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 1 des Verwaltungsgerichtsverfahrensg... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 27.10.2022 Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z3 GewO 1994 § 87 heute GewO 1994 § 87 gültig ab 28.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2018 GewO 1994 § 87 gültig von 01.05.2018 bis 27.01.2019 zuletzt geändert durch ... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich fasst durch die Richterin MMag. Dr. Cervenka-Ehrenstrasser über die Beschwerde des A, vertreten durch die Rechtsanwälte B KG, ***, *** gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 9. Juni 2021, ***, betreffend Entziehung der Gewerbeberechtigung den BESCHLUSS 1. Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 28 Abs. 3 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) behoben und die Angelegenheit zur Erlassung eines... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 23.02.2022 Norm: GewO 1994 §87 Abs1 VwGVG 2014 §28 Abs3
Rechtssatz: Mehrere Verstöße gegen die in § 5 Abs 2 Z 3 GütbefG demonstrativ angeführten Vorschriften, insbesondere betreffend die Lenk- und Ruhezeiten der Lenker, die Gewichte und Abmessungen der Kraftfahrzeuge, die Sicherheit im Straßenverkehr und der Kraftfahrzeuge, den Umweltschutz sowie die sonstigen Vorschriften in... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 23.02.2022 Norm: GewO 1994 §87 Abs1 VwGVG 2014 §28 Abs3
Rechtssatz: Das Tatbestandsmerkmal der „schwerwiegenden Verstöße“ im § 5 Abs 2 Z 3 GütbefG wird nicht nur durch an sich als schwerwiegend zu beurteilende Verstöße erfüllt, sondern auch durch eine Vielzahl geringfügiger Verletzungen, wobei im Zusammenhang mit dem GütbefG bei der Zuverlässigkeitsbeurteilung nicht nur Verst... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 23.02.2022 Norm: GewO 1994 §87 Abs1 VwGVG 2014 §28 Abs3
Rechtssatz: Bei einer pauschalen Anführung von übertretenen Gesetzen ohne konkrete Nennung der übertretenen
Norm: kann die Beurteilung, ob es sich um schwerwiegende Verstöße iSd § 5 Abs 2 Z 3 GütbefG handelt, nicht vorgenommen werden. Schlagworte Gewerbliches Berufsrecht; Güterbeförderungsgew... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich fasst durch MMag. Dr. Michaela Lütte-Mersch als Einzelrichterin über die Beschwerde des A, vertreten durch B, Rechtsanwältin in ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 27. April 2021, Zl. ***, betreffend Entziehung der Gewerbeberechtigung, den BESCHLUSS: 1. Das Verfahren wird gemäß §§ 17 VwGVG iVm 38 AVG bis zur rechtskräftigen Entscheidung der beim Landesverwaltungsgericht Niederösterreich anh... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin HR Mag. Marihart über die Beschwerde des Herrn A, geboren am ***, vertreten durch Rechtsanwalt B, ***, ***, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Stadt St. Pölten vom 19.07.2021, Zl. ***, betreffend Entziehung der Gewerbeberechtigung „Karosseriebau- und Karosserielackiertechniker verbunden mit Kraftfahrzeugtechnik (verbundenes Handwerk)“ nach Durchführung einer öffentlichen münd... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin HR Mag. Marihart über die Beschwerde des Herrn A, geboren am ***, vertreten durch Rechtsanwalt B, ***, ***, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Stadt St. Pölten vom 19.07.2021, Zl. ***, betreffend Entziehung der Gewerbeberechtigung „Handelsgewerbe mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe“, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 20.01.2022 Norm: GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §87 Abs1 Z1
Rechtssatz: Für das gewerbebehördliche Entziehungsverfahren gemäß § 87 Abs 1 Z 1 GewO sind gerichtliche Aussprüche über die bedingte Strafnachsicht grundsätzlich nicht von Relevanz; die Behörde hat eigenständig eine Prognose zu erstellen, ob nach der Eigenart der strafbaren Handlung und nach der Persönlichkeit des verur... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 20.01.2022 Norm: GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §87 Abs1 Z1
Rechtssatz: Bei der Prüfung, ob die Begehung der gleichen oder einer ähnlichen Straftat bei Ausübung des Gewebes zu befürchten ist (§ 87 Abs 1 Z 1 GewO), ist sowohl auf die Eigenart der strafbaren Handlung als auch auf die Persönlichkeit des Verurteilten Bedacht zu nehmen (vgl VwGH 2012/04/0113). Dabei sind auch alle äu... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch durch die Richterin MMag. Dr. Cervenka-Ehrenstrasser über die Beschwerde des A, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten vom 15. Juli 2021, ***, betreffend Entziehung der Gewerbeberechtigung zu Recht: 1. Der Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsverfahrens-gesetz (VwGVG) Folge gegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. 2. Gegen dieses Erkenn... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin HR Mag. Marihart über die Beschwerde des Herrn A, geb. ***, vertreten durch Rechtsanwalt B, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg vom 08.06.2021, Zl. ***, nach Beschwerdevorentscheidung vom 21.07.2021, Zl. ***, betreffend Entziehung der Gewerbeberechtigung „Kraftfahrzeugtechnik verbunden mit Karosseriebau- und Karosserielackiertechnik (verbundenes Handwe... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin HR Mag. Marihart über die Beschwerde des Herrn A, vertreten durch Rechtsanwälte B Partnerschaft KG in ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn vom 13. Juli 2021, Zl. ***, betreffend Entziehung der Gewerbeberechtigung für das Baumeistergewerbe, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 12.11.2021 Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z1
Rechtssatz: Der Entziehungstatbestand des § 87 Abs 1 Z 1 GewO ist allgemeiner Natur, der auf Inhaber aller Gewerbe zutreffen kann. Bei der Entziehung der Gewerbeberechtigung handelt es sich um eine gebundene Entscheidung, die nicht im Ermessen der Behörde liegt (arg; „[…] ist […] zu entziehen […]“; Stolzlechner u.a., GewO4, § 87, Rz 2). ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 12.11.2021 Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z1
Rechtssatz: Der Entziehungstatbestand des § 87 Abs 1 Z 1 GewO besteht aus zwei Tatbestandselementen: Einerseits muss einer der in § 13 Abs 1 oder 2 GewO angeführten Ausschlussgründe (nicht getilgte strafgerichtliche Verurteilung im Mindestausmaß von drei Monaten) zutreffen, andererseits muss nach der Eigenart der strafbaren Handlung und ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 12.11.2021 Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z1
Rechtssatz: Bei der Prognoseentscheidung iSd § 87 GewO sind auch alle äußeren Umstände zu berücksichtigen, die auf die Persönlichkeitsentwicklung der betroffenen Person – sei es im positiven oder negativen Sinn – von Einfluss sein können. Diese sind mit der Eigenart und Schwere begangener Straftaten sowie stets im Hinblick auf die Frage ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 12.11.2021 Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z3
Rechtssatz: Die Beurteilung, ob das Vorliegen bestimmter Verstöße zu der Schlussfolgerung zu führen hat, dass der Gewerbetreibende die für die Ausübung dieses Gewerbes erforderliche Zuverlässigkeit nicht mehr besitzt, ist deutlich von den Umständen des Einzelfalls abhängig. […] Nach stRsp des VwGH kann das in § 87 Abs 1 Z 3 GewO enthalte... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin MMag. Dr. Cervenka-Ehrenstrasser über die Beschwerden der A GmbH gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 4.2.2021 zur Zahl ***, betreffend Entziehung der Gewerbeberechtigung, sowie des B gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 23.12.2020, ebenfalls zur Zahl ***, betreffend Nachsicht vom Ausschluss von der Gewerbeausübung, b... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 29.09.2021 Norm: GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §26GewO 1994 §87 Abs1 Z1GewO 1994 §91 Abs2
Rechtssatz: Mit der Formulierung „…die Begehung der gleichen oder einer ähnlichen Straftat bei Ausübung des Gewerbes nicht zu befürchten ist…“ in § 26 Abs 1 GewO wird die hypothetische Beurteilung eines zukünftigen Verhaltens aufgetragen. […] Die Nachsicht ist erst dann zu erteilen, wenn d... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin MMag. Dr. Cervenka-Ehrenstrasser über die Beschwerde der A, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf vom 16. Juni 2021, ***, betreffend Entziehung der Gewerbeberechtigung zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsverfahrens-gesetz (VwGVG) als unbegründet abgewiesen. 2. Gegen dieses Erkenntnis ist gemäß § 25a Verwaltung... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin MMag. Dr. Cervenka-Ehrenstrasser über die Beschwerde der A GmbH, vertreten durch RA B, ***, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 14. Oktober 2020, ***, betreffend die Entziehung der Gewerbeberechtigung für das „Taxi-Gewerbe, beschränkt auf die Verwendung von einem Personenkraftwagen“ nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin MMag. Dr. Cervenka-Ehrenstrasser über die Beschwerde der A GmbH, vertreten durch RA B, ***, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 14. Oktober 2020, ***, betreffend die Entziehung der Gewerbeberechtigung für „Mietwagen-Gewerbe (Beförderung mit Personenkraftfahrzeugen), beschränkt auf die Verwendung von 2 Personenkraftwagen“ (nunmehr seit 1.... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin HR Mag. Marihart über die Beschwerde des Herrn A, geb. am ***, wohnhaft in ***, ***, vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg vom 06.04.2021, Zl. ***, betreffend Entziehung der Gewerbeberechtigung, nach Durchführung einer öffentlich mündlichen Verhandlung, zu Recht: I. Der Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 2 Verwaltungsg... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin HR Mag. Marihart über die Beschwerde des Herrn A, geb. am ***, wohnhaft in ***, ***, vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg vom 06.04.2021, Zl. ***, betreffend Entziehung der Gewerbeberechtigung, nach Durchführung einer öffentlich mündlichen Verhandlung, zu Recht: I. Der Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 2 Verwaltungsg... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 05.07.2021 Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z3GewO 1994 §91 Abs2GewO 1994 §361GelVerkG 1996 §5 Abs1GelVerkG 1996 §5 Abs3AVG 1991 §18 Abs4
Rechtssatz: Die (fakultative) Genehmigung der elektronischen Erledigung (Urschrift) iSd §18 Abs 3 AVG hat unter Verwendung einer Amtssignatur automatisch zur Folge, dass auch keine Papierausfertigung des elektronischen Dokuments mehr unterschrieben... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 05.07.2021 Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z3GewO 1994 §91 Abs2GewO 1994 §361GelVerkG 1996 §5 Abs1GelVerkG 1996 §5 Abs3AVG 1991 §18 Abs4
Rechtssatz: § 5 Abs 3 GelVerkG regelt im Besonderen die für die Ausübung des Gelegenheitsverkehrsgewerbes erforderliche Zuverlässigkeit, wobei es sich bei den Z 1 bis 3 nur um eine demonstrative Aufzählung handelt. Schlagwo... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 05.07.2021 Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z3GewO 1994 §91 Abs2GewO 1994 §361GelVerkG 1996 §5 Abs1GelVerkG 1996 §5 Abs3AVG 1991 §18 Abs4
Rechtssatz: Durch die Einschränkung auf „schwerwiegende“ Verstöße im § 5 Abs 3 GelVerkG wird sichergestellt, dass nicht schon jede geringfügige Verletzung der genannten Rechtsvorschriften den Antritt zum Gewerbe unmöglich macht oder zu einer Entzie... mehr lesen...