Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87;GewO 1994 §91 Abs2;
Rechtssatz: Es trifft keineswegs zu, dass bereits mit der in § 91 Abs. 2 GewO 1994 vorgesehenen behördlichen Aufforderung zur Entfernung der vom Entziehungsgrund des § 87 GewO 1994 betroffenen natürlichen Person mit maßgebendem Einfluss auf den Betrieb der Geschäfte Rechtsfolgen für den Gewerbetreibenden verbunden wären. Das Wesen dieser Aufforder... mehr lesen...
Aus dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender maßgebender Sachverhalt: Das an die Beschwerdeführerin gerichtete Schreiben des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Innsbruck vom 12. Februar 1998 hat (auszugsweise) folgenden Inhalt: "... Da Ihr handelsrechtlicher Geschäftsführer Herr W auf Grund diverser schwer wiegender Verstöße gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz die Zuverlässigkeit im Sinne der... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87;GewO 1994 §91 Abs2;
Rechtssatz: Die Aufforderung im Grunde des § 91 Abs 2 GewO 1994 hat der Gewerbeentziehung nach dieser Gesetzesstelle voranzugehen und stellt insofern eine Voraussetzung für diese dar; das Gesetz bietet aber keinen Anhaltspunkt dafür, dass die Entziehung der Gewerbeberechtigung nur innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nach Ablauf der in der Auffor... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87;GewO 1994 §91 Abs2;
Rechtssatz: Der Regelung des § 91 Abs 2 GewO 1994 wohnt insofern ein zweifacher normativer Gehalt inne, als damit einerseits (materiell-rechtlich) ausgesprochen wird, dass Gewerbetreibenden, die eine juristische Person oder eine Personengesellschaft des Handelsrechtes sind, die Gewerbeberechtigung zu entziehen ist, wenn sich die im § 87 angeführte... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Klagenfurt vom 27. Oktober 1997 als verspätet zurückgewiesen. In der Begründung: dieses Bescheides heißt es dazu, der Bürgermeister der Landeshauptstadt Klagenfurt habe mit dem genannten Bescheid den Betriebsanlagengenehmigungsbescheid vom 6. Februar 1996 hinsichtlich einer Auflage berichtigt.... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §10 Abs1;AVG §10 Abs2;AVG §66 Abs4;AVG §68 Abs1;GewO 1994;ZustG §9 Abs1;
Rechtssatz: Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH (Hinweis E VwGH vom 28. Februar 1995, Zl 95/04/0023) ist die Behörde nicht berechtigt, auch wenn der Gewalthaber in einer Rechtssache eine allgemeine Vollmacht des Machtgebers vorgelegt hat, diesem im Verfahren über andere, b... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §10 Abs1;AVG §10 Abs2;GewO 1973;GewO 1994;ZustG §9 Abs1;
Rechtssatz: Die im gewerberechtlichen KONZESSIONSVERFAHREN ausgewiesene Vollmacht gilt nicht ohne weitere Parteienerklärung auch für ein Gewerbestrafverfahren (Hinweis E VfGH vom 23. Juni 1971, VfSlg 6474). Schlagworte Stellung des Vertretungsbefugten
Vertretungsbefugni... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer führt einen so genannten "Märchenpark". Für dort vom Beschwerdeführer betriebene acht Geräte, nämlich ein Ballonkarussell, ein Lastwagenkarussell, ein Schildkrötenkarussell, ein Nauticjet, eine Seilbahn, Elektroautos, Elektrobagger und Kinderkarussell, kam es für die Jahre 1994 und 1995 zu Vorschreibungen von Lustbarkeitsabgaben nach dem Burgenländischen Lustbarkeitsabgabegesetz 1969, LGBl. Nr. 40/1969 i. d.F. LGBl. Nr. 29/1983 (im Folgenden: Lustbarkeitsabgabeges... mehr lesen...
Index: L37031 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Burgenland10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art10 Abs1 Z8;GewO 1994;LustbarkeitsabgabeG Bgld 1969; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/15/0127
Rechtssatz: Der Regelungsinhalt des Bgld LustbarkeitsabgabeG 1969 steht in keinem Zusammenhang mit gewerberechtlichen Norme... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 9. Juni 1999 wurde der Beschwerdeführerin eine näher beschriebene Gewerbeberechtigung gemäß § 91 Abs. 2 i.V.m. § 87 Abs. 1 Z. 2 sowie § 13 Abs. 3, 5 und 7 GewO 1994 entzogen und ihr aufgetragen, den Gewerbeschein unverzüglich der Ausstellungsbehörde zu übermitteln. Hiezu wurde im Wesentlichen ausgeführt, mit Beschluss des Landesgerichtes Ried im Innkreis vom 20. März 1997, GZ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §26;GewO 1994 §87;GewO 1994 §91 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1999040207.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung58/02 Energierecht
Norm: GewO 1994;MinroG 1999 §153 Abs2;
Rechtssatz: Eine Bewilligung nach § 153 Abs 2 MinroG 1999 ist keine bergrechtliche Bewilligung, die alle anderen, insb auch eine gewerberechtliche Bewilligung ersetzt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1999070087.X03 Im RIS seit 12.11.2001 mehr lesen...
Mit Eingabe vom 18. Dezember 1997 legte die Rechtsvorgängerin der beschwerdeführenden Partei dem Landeshauptmann von Steiermark (LH) Projektsunterlagen für eine Aschedeponie vor und beantragte die Durchführung eines wasserrechtlichen Vorprüfungsverfahrens im Sinne des § 104 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959). Den Projektsunterlagen ist zu entnehmen, dass die Deponie zur Entsorgung der im Betrieb der beschwerdeführenden Partei bei der Papiererzeugung in den Verbrennungsanlag... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt das Gewerbe der Autoverwertung. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Tulln (BH) als vom Landeshauptmann für Niederösterreich (LH) ermächtigter Behörde vom 3. Februar 1989 wurde dem Beschwerdeführer die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung einer Abwasserreinigungsanlage auf Grundstück Nr. 344 KG A. und für die Einleitung von in seinem Autoverwertungsbetrieb anfallenden mineralölverunreinigten Abwässern nach deren Reinigung in einem Restö... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: GewO 1859;GewO 1973;GewO 1994;WRG 1959 §111;WRG 1959 §31b Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 litc;
Rechtssatz: Gewerbebehördliche Genehmigungen können eine erforderliche wasserrechtliche Bewilligung nicht ersetzen (Hinweis E 25.10.1994, 92/07/0097). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1996070221.X01 ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 14. August 1997 wurde der Beschwerdeführerin ein Agrarmarketingbeitrag für die Haltung von Legehennen in der Höhe von öS 16.800,-- vorgeschrieben. Die Beschwerdeführerin erhob gegen diesen Bescheid Berufung; die Berufung wurde mit Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 30. Oktober 1997 als unbegründet abgewiesen. Gleichzeitig wurde gemäß § 212a Abs. 5 BAO der Ablauf der bewilligten Aussetzung der Einhebung des Beitrages verfügt. Auf Grund ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht50/01 Gewerbeordnung55 Wirtschaftslenkung
Norm: AMA-Gesetz 1992 §21a;AMA-Gesetz 1992 §21c;AMA-Gesetz 1992 §21d;AMA-Gesetz 1992 §21e;AMA-Gesetz 1992 §21g;AMA-Gesetz 1992 §3 Abs1 Z3;BAO §236 Abs1;B-VG Art7;GewO 1994;
Rechtssatz: Die Abgabepflichtige (hier eine GmbH) zeigt mit dem Vorbringen, dass sie ein gewerbliches Unternehme... mehr lesen...
Mit Spruchpunkt I des angefochtenen Bescheides wurde die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid des Vorstands für den Geschäftsbereich I der Agrarmarkt Austria vom 24. Juli 1998 betreffend Agrarmarketingbeitrag gemäß § 289 BAO iVm den §§ 21a, 21c, 21d, 21e und 21 f AMA-Gesetz 1992, BGBl. Nr. 373, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 133/1997, abgewiesen. Weiters wurde in Spruchpunkt II des angefochtenen Bescheides gemäß § 212a Abs. 5 BAO der Ablauf der mit Be... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung55 Wirtschaftslenkung
Norm: AMA-Gesetz 1992 §21a;AMA-Gesetz 1992 §21c;AMA-Gesetz 1992 §21d;AMA-Gesetz 1992 §21e;AMA-Gesetz 1992 §3 Abs1 Z3;GewO 1994;
Rechtssatz: Aus § 21a, § 21c, § 21d und § 21e AMA-Gesetz 1992 ergibt sich, dass der Gesetzgeber einerseits den Agrarmarketingbeitrag auch für den Zweck der Förderung und Sicherung des Absatzes von inländischen landwirtschaftlichen und forst... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid wurde gemäß § 5 Abs. 1 Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 - GelverkG, BGBl. Nr. 112/1996, dem Beschwerdeführer die ihm erteilte Konzession zur gewerbsmäßigen Ausübung des Taxigewerbes mit dem Standort in Zell am See, beschränkt auf drei Pkw bis zu je neun Sitzplätzen, entzogen. Zur Begründung: wurde im Wesentlichen ausgeführt, der Beschwerdeführer kaufe und konsumiere seit über 20 Jahren wiederholt und nicht nur geringfügig Sucht... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG 1996 §1 Abs2;GelVerkG 1996 §5 Abs1;GelVerkG 1996 §5 Abs3;GewO 1994 §87;
Rechtssatz: ISd § 1 Abs 2 GelVerkG 1996 gilt für den Bereich der nichtlinienmäßigen gewerbsmäßigen Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen die GewO 1994 nur mit der Maßgabe, dass das GelVerkG 1996 nicht besondere Bestimmungen trifft (vgl § 5 Abs 3 GelVerk... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde der Beschwerdeführerin mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 10. September 1998 die Berechtigung zur Ausübung des Handelsgewerbes gemäß § 103 Abs. 3 lit. b Z. 25 GewO 1973 im Standort Innsbruck, Bürgerstraße 12, gemäß § 91 Abs. 2 iVm § 87 Abs. 1 Z. 2 GewO 1994 entzogen. Hiezu wurde im wesentlichen ausgeführt, AB sei persönlich ha... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §87 impl;GewO 1973 §91 Abs2 impl;GewO 1994 §26;GewO 1994 §87;GewO 1994 §91 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/04/0143 E 15. Dezember 1987 RS 1 Stammrechtssatz Bei Anwendung des § 91 Abs 2 GewO 1973 hat die Behörde nur zu prüfen, ob einer der im § 87 Abs 1 legcit genannten Tatbestände auf die natürliche Person, der ein maßgeblicher Einfluss auf den Betrieb der Gesc... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Baden vom 25. September 1996 wurde der Beschwerdeführerin eine näher bezeichnete Gewerbeberechtigung gestützt auf § 87 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 13 und 91 Abs. 2 GewO 1994 entzogen, weil mit Beschluß des Landesgerichtes Wiener Neustadt vom 19. Oktober 1995 ein Antrag auf Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des J, dem aufgrund seiner Funktion in der Gesellschaft ein maßgebender Einfluß auf den Betrieb der Geschäfte zustehe, mangels De... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §87 impl;GewO 1973 §91 Abs2 impl;GewO 1994 §87;GewO 1994 §91 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):99/04/0013 E 3. März 1999 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/04/0143 E 15. Dezember 1987 RS 1 Stammrechtssatz Bei Anwendung des § 91 Abs 2 GewO 1973 hat die Behörde nur zu prüfen, ob einer der im § 87 Abs 1 legcit genannten Tatbestände auf die nat... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 18. Juni 1996, Zl. 95/04/0240, verwiesen. Im fortgesetzten Verfahren erging der Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 27. Jänner 1997, mit dem (neuerlich) dem Beschwerdeführer gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 in Verbindung mit § 13 Abs. 3 GewO 1994 im Instanzenzug die Gewerbeberechtigung für die Ausübung des Gewerbes "Gärtner" im näher bezeichneten Standort entzogen wurde. Zur Begründung: führte die bela... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §26;GewO 1994 §87; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/02/28 94/04/0127 1 Stammrechtssatz Die Bestimmungen des § 26 GewO 1994 sind im Entziehungsverfahren nach § 87 GewO 1994 nicht anzuwenden (Hinweis Kobzina/Hrdlicka, GewO 1994, 313, AStRS zur GewO 1973; E 21.10.1986, 86/04/0200). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 18. August 1995 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 15 Abs. 8 in Verbindung mit § 15 Abs. 1 und 3 des Abfallwirtschaftsgesetzes, BGBl. Nr. 325/1990 (AWG), die ihm mit Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 2. Oktober 1992 erteilte Erlaubnis zur Ausübung der Tätigkeit eines Abfallsammlers von Quecksilber und quecksilberhaltigen Rückständen (Schlüssel-Nr. 35326 der ÖNORM S 2101) entzogen. In der Begründung: heißt e... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs1;AWG 1990 §15 Abs3;AWG 1990 §15 Abs8;AWG 1990 §17 Abs1;GewO 1994;
Rechtssatz: Der B des VwGH vom 28.2.1995, 93/04/0231, besagt lediglich, daß das Sammeln ober Behandeln gefährlicher Abfälle oder Altöle ausschließlich der Erlaubnis nach § 15 AWG 1990 und nicht etwa (auch) nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung bedarf. Dieser Beschluß be... mehr lesen...
Der Beschwerde und dem dieser in Ablichtung angeschlossenen angefochtenen Bescheid ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Die Beschwerdeführerin betreibt im Standort R.-str. 45 in W. eine Leuchtstoffröhrenrecyclinganlage, für welche der Bundesminister für Umwelt mit Bescheid vom 3. April 1995 die Genehmigung zur Durchführung des Versuchsbetriebes für die Dauer von acht Monaten ab Rechtskraft dieses Bescheides mit einer Verwertungsmenge von 400.000 Stück Leuchtstoffröhren erteilt ... mehr lesen...