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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §38;Rechtssatz
Liegen die Voraussetzungen für die Entziehung der Gewerbeberechtigung nach § 91 Abs. 2 GewO 1994 vor, vermag daran auch nichts zu ändern, dass möglicherweise die Voraussetzungen für ein Nachsichtsverfahren gegeben sind (Hinweis E 25. 4. 1995, 95/04/0066). Die Entscheidung über das Nachsichtsansuchen stellt daher im Entziehungsverfahren keine Vorfrage im Sinn von § 38 AVG dar (Hinweis E 25. 4. 1995, 94/04/0237).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001040016.X01Im RIS seit
31.05.2001