RS Vwgh 2004/6/17 2003/03/0304

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Veröffentlicht am 17.06.2004
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Index

50/01 Gewerbeordnung
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG 1996 §5 Abs1;
GewO 1994 §13 Abs1;
GewO 1994 §87 Abs1 Z1;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):2003/03/0233 E 17. Juni 2004

Rechtssatz

Bei der Beurteilung des aus den Straftaten ersichtlichen Persönlichkeitsbildes des Gewerbeinhabers ist auch auf das Ausmaß Bedacht zu nehmen, in dem die über ihn verhängten Strafen die in § 13 Abs. 1 GewO 1994 genannte Grenze übersteigen (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 3. März 1999, Zl. 98/04/0223).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003030304.X02

Im RIS seit

09.07.2004

Zuletzt aktualisiert am

09.11.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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