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50/01 GewerbeordnungNorm
GelVerkG 1996 §5 Abs1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):2003/03/0233 E 17. Juni 2004Rechtssatz
Bei der Beurteilung des aus den Straftaten ersichtlichen Persönlichkeitsbildes des Gewerbeinhabers ist auch auf das Ausmaß Bedacht zu nehmen, in dem die über ihn verhängten Strafen die in § 13 Abs. 1 GewO 1994 genannte Grenze übersteigen (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 3. März 1999, Zl. 98/04/0223).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003030304.X02Im RIS seit
09.07.2004Zuletzt aktualisiert am
09.11.2015