Mit dem angefochtenen Bescheid hat die Behörde erster Instanz den Antrag von Frau Christine S. vom 10. Dezember 2012 auf Zustellung des Bescheides vom 23. Mai 1995, Zl. MBA 12 - BA 8431/93, betreffend die Betriebsanlage der ?M.? Ges.m.b.H. in Wien, H.-gasse, mangels Parteistellung gemäß § 356 Abs. 1 GewO 1973 idF BGBl. Nr. 50/1974, wiederverlautbart durch BGBl. Nr. 194/1994, zurückgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, dass im Verfahren zur Zl. MBA 12 - BA 8431/93 die Anberaumung der Augen... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Abspruch über die Genehmigung einer gewerblichen Betriebsanlage wie auch ein Abspruch über die Genehmigung der Änderung einer solchen Anlage setzen ein Ansuchen voraus. Es handelt sich bei der Änderung einer Betriebsanlage gemäß § 81 GewO um einen antragsbedürftigen Verwaltungsakt. Ein einer gewerbebehördlichen Kundmachung nach § 356 Abs. 1 GewO zu Grunde liegendes Ansuchen erfordert im Hinblick auf die den Nachbarn gemäß Abs. 3 leg.cit. eingeräumte Berechtigung zur Erhebun... mehr lesen...
I. SACHVERHALT: 1. Die Berufungswerberin betreibt (in Nachfolge ihres Vaters) die im Vorspruch bezeichnete gewerbliche Betriebsanlage. Mit Eingabe vom 14.03.2006 beantragte der Betriebsvorgänger der Berufungswerberin die gewerberechtliche Genehmigung für eine im Ansuchen nicht näher detaillierte Änderung der Betriebsanlage. Mit Bescheid vom 17.05.2006, Zl. ND-BA-107-570/12-5, erteilte die Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See gemäß § 81 GewO 1994 die gewerberechtliche Genehmigung für di... mehr lesen...
Rechtssatz: Gerade im vorliegenden Zusammenhang eines gewerberechtlichen Genehmigungsansuchens wäre es mit den Zielsetzungen des betriebsanlagenrechtlichen Verfahrens unvereinbar, wenn es dem Genehmigungswerber frei stünde, von einer eindeutigen Festlegung der Beschreibung des beabsichtigten Betriebes abzusehen und den Inhalt seines Genehmigungsansuchens von Umständen abhängig zu machen, die außerhalb des Genehmigungsverfahrens liegen. Denn die Behörde selbst kann weder eine bedingte Geneh... mehr lesen...
Sachverhalt: Mit Spruch: I des zitierten Bescheides hat der Bezirkshauptmann von Graz-Umgebung die Anzeige der Ing. E Wschek und Co ch und Lfabrik betreffend die Änderung durch bauliche Änderungen nach Maßgabe der im Bescheid folgenden Beschreibung mit Wirkung 04.07.2008 gemäß § 345 Abs 8 Z 6 iVm § 81 Abs 2 Z 9 und Abs 3 der Gewerbeordnung iVm § 93 Abs 3 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz zur Kenntnis genommen. Mit
Spruch: II dieses Bescheides wurden der Ing. E Wschek und Co ch und Lfabrik folgen... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 345 Abs 6 GewO hat die Behörde die Anzeigen gemäß § 81 Abs 3 binnen zwei Monaten nach Erstattung der Anzeige mit Bescheid zur Kenntnis zu nehmen, wenn die geforderten Voraussetzungen gegeben sind. Dies sind etwa Anzeigen von Änderungen gemäß § 81 Abs 2 Z 9 GewO, die das Emissionsverhalten der Anlage nicht nachteilig beeinflussen. Den Anzeigen gemäß § 81 Abs 3 GewO sind die Belege nach § 353 GewO anzuschließen. Daher setzt eine bescheidgemäße Kenntnisnahme von Änderungen... mehr lesen...
Sachverhalt: Mit Rechtswirksamkeit 28.08.1995 wurde Frau I F die Berechtigung für die Ausübung des Gewerbes Buschenschankbuffet gemäß § 143 Z 7 GewO 1994 im Zusammenhang mit der Ausübung des Buschenschanks erteilt. Dieses Gewerbe war bis 01.01.1996 ruhend gemeldet (AV BH vom 5.9.2001). Am 28.02.2002, bei der Behörde eingelangt am 04.03.2002, stellte Herr H F den Antrag auf Betriebsanlagengenehmigung für ein Buschenschankbuffet auf dem Standort U 54, D, Grundstück Nr. 1264 der KG D. Diesem ... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Antrag des Inhabers einer Landwirtschaft und Buschenschank auf Genehmigung einer gastgewerblichen Betriebsanlage klammerte den Bereich der Küche ausdrücklich aus, da sämtliche Produkte von der Landwirtschaft angeliefert würden und die Küche lediglich privat oder landwirtschaftlich genutzt werde. Ein solcher Antrag ist nicht genehmigungsfähig: So ist das Verfahren zur Genehmigung einer gewerblichen Betriebsanlage ein Projektsverfahren, das nach den in § 353 GewO genannten Ei... mehr lesen...
Mit dem bekämpften Bescheid wies der Bürgermeister der Stadt Graz das Ansuchen der Frau B H um gewerbebehördliche Genehmigung zur Änderung der gastgewerblichen Betriebsanlage auf dem Standort G VI, J 8, unter Verweis auf § 13 Abs 3 AVG und § 353 GewO 1994 deshalb zurück, weil die Berufungswerberin dem Auftrag im Schreiben vom 30.05.2007, die noch fehlenden erforderlichen Projektunterlagen (schalltechnisches Projekt) der Bau- und Anlagenbehörde, Betriebsanlagenreferat, vorzulegen, nicht inn... mehr lesen...
Rechtssatz: Unterlagen, mit dem ein Ansuchen bewilligungsfähig gemacht werden soll - im konkreten Fall die angeordnete Vorlage eines "schalltechnischen Projektes" -, gehören nicht zu jenen Beilagen, die dem Ansuchen nach § 353 GewO anzuschließen sind von der Gewerbebehörde im Rahmen eines Mängelbehebungsauftrages nach § 13 Abs 3 AVG nachgefordert werden können. Die Berufungswerberin hatte um gewerbebehördliche Genehmigung einer erheblichen Verlängerung der Öffnungszeiten beim Betrieb eine... mehr lesen...
Mit dem Bescheid vom 07.09.2005 zu GZ: 4.1 178-04/43, erteilte die Bezirkshauptmannschaft Leoben aufgrund des Antrages der H P GmbH vom 25.11.2004 die (nachträgliche) gewerbebehördliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Pelletieranlage samt vorgeschaltener Spänetrocknungsanlage am Standort L, T 57-59, auf Grundstück, KG G, nach Maßgabe der mit dem Genehmigungsvermerk vorversehenen Projektsunterlagen und unter Zugrundelegung der von der Antragstellerin vorgelegten Betrieb... mehr lesen...
Rechtssatz: Die maschinentechnische Auflage eines Betriebsanlagengenehmigungsbescheides, wonach für die verkettete Holzverarbeitungsanlage eine "Gesamtkonformitätserklärung" zur Übereinstimmung der Anlage mit den Bestimmungen der Maschinen-Sicherheitsverordnung auszustellen sei, ist gesetzwidrig. So sind Übereinstimmungserklärungen von jenen Gewerbetreibenden zu erwirken, die gefahrenbegünstigende Maschinen, Geräte, Ausrüstungen oder Zubehör im Sinne des § 71 GewO im Inland in Verkehr brin... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 07.03.2006, eingelangt am 08.03.2006, suchte die L. W. KG bei der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck um die gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung für die Änderung der Betriebsstätte in M., L. W. Str 1, - zwecks Erweiterung der bestehenden Konzerzentrale ? bestehend aus Zentrallager und Verwaltung ? mit neuem Tiefkühllager, vergrößerter Bereitstellung Auslieferung, Büroräumlichkeiten und Tiefgarage ? an. Den technischen Einreichunterlagen zu diesem Antrag ist zusamme... mehr lesen...
Frau *** (in der Folge Berufungswerberin) betreibt am Standort KG ***, Grundstück Nr ***, ein Heurigenrestaurant. Mit Schreiben vom 23 08 2002 ersuchte sie um gewerbebehördliche Genehmigung für die Änderung ihrer Betriebsanlage durch Zubau einer Küche, einer Pergola und eines überdachten Fluchtweges. In den Beilagen zu diesem Ansuchen war vorgesehen, dass der Einbau eines Kompaktfettabscheiders ? Integral mit integriertem Schlammfang der Type SW-KFA7i-N mit einer Nenndurchflussleistung v... mehr lesen...
Rechtssatz: Änderungen des Genehmigungsansuchens sind daher nur insoweit zulässig, als sich das geänderte Ansuchen im Verhältnis zum ursprünglichen Ansuchen nicht als ein wesentliches verändertes Projekt darstellt. Ab welchem Ausmaß von Änderungen ein solches wesentlich verändertes Projekt vorliegt, sodass die Berufungsbehörde nicht mehr über dieselbe Sache wie die Behörde der I. Instanz entscheiden würde, lässt sich nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nur im Einzelfall be... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Bescheid hat der Bürgermeister der Landeshauptstadt Salzburg das Ansuchen von A. Kiraz vom 15.9.2003 um gewerbebehördliche Genehmigung einer Betriebsanlage in Form eines Imbisslokales mit Lüftung am Standort in S, gemäß § 13 Abs 3 AVG als unzulässig zurückgewiesen. In den Erwägungen der Bescheidbegründung führt der Bürgermeister im Wesentlichen aus, dass die Einreichunterlagen unter Bedachtnahme auf § 353 GewO 1994 für eine Beurteilung des Vorhabens ni... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Forderung der Genehmigungsbehörde, die Konsenswerberin habe im gewerbebehördlichen Betriebsanlagengenehmigungsverfahren auch eine Bauakustikmessung bzw ein Bauakustikgutachten als Ansuchensbeilage vorzulegen, ist vom Gesetz her nicht gedeckt. § 353 Z 2 lit a GewO 1994 sieht zwar vor, dass dem Ansuchen für die Beurteilung des Projektes und der zu erwartenden Emissionen einer Betriebsanlage zusätzlich ?erforderliche technische Unterlagen? in einfacher Ausfertigung anzuschließ... mehr lesen...
Mit schriftlicher Eingabe vom 23.04.2003 hat die Stadtgemeinde Imst bei der Bezirkshauptmannschaft Imst unter gleichzeitiger Vorlage von Projektunterlagen um die Erteilung der Betriebsanlagengenehmigung für die Kletterhalle XY für verschiedenste Musikveranstaltungen und Events mit Ausschank angesucht. Über diesen Antrag wurde am 19.05.2003 eine mündliche Augenscheinsverhandlung durchgeführt. Im Zuge dieser Verhandlung hat Herr RA Dr. M. M., 6010 Innsbruck, in Vertretung der nunmehrigen B... mehr lesen...
Rechtssatz: Betriebszeitenbeschränkung nach § 148 Gewerbeordnung 1994. § 359b Abs1 Z2 GewO 1994: Die Betriebszeitenbeschränkung ist Umfang der Gewerbeberechtigung. Eine Überschreitung der Betriebszeiten ist eine Überschreitung der Betriebsanlagengenehmigung. mehr lesen...