Dem Ansuchen um Genehmigung einer Betriebsanlage sind folgende Unterlagen anzuschließen:
1. | in vierfacher Ausfertigung | |||||||||
a) | eine Betriebsbeschreibung einschließlich eines Verzeichnisses der Maschinen und sonstigen Betriebseinrichtungen, | |||||||||
b) | die erforderlichen Pläne und Skizzen, | |||||||||
(c) | ein Abfallwirtschaftskonzept; dieses hat zu enthalten: | |||||||||
1. | Angaben über die Branchen und den Zweck der Anlage, | |||||||||
2. | eine verfahrensbezogene Darstellung des Betriebs, | |||||||||
3. | eine abfallrelevante Darstellung des Betriebs, | |||||||||
4. | organisatorische Vorkehrungen zur Einhaltung abfallwirtschaftlicher Rechtsvorschriften und | |||||||||
5. | eine Abschätzung der zukünftigen Entwicklung. | |||||||||
2. | in einfacher Ausfertigung nicht unter Z 1 fallende für die Beurteilung des Projekts und der zu erwartenden Emissionen der Anlage im Ermittlungsverfahren erforderliche technische Unterlagen und | |||||||||
3. | in einfacher Ausfertigung die zur Beurteilung des Schutzes jener Interessen erforderlichen Unterlagen, die die Behörde nach anderen Rechtsvorschriften im Verfahren zur Genehmigung der Betriebsanlage mitzuberücksichtigen hat. |
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