Entscheidungen zu § 18 Abs. 1 GewO 1994

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-28 von 28

TE Vwgh Erkenntnis 2014/1/21 2013/04/0180

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid erfolgte gemäß § 363 Abs. 1 Z. 3 und § 99 Abs. 3 GewO 1994 iVm § 68 Abs. 4 Z. 4 AVG die Nichtigerklärung des Bescheides der Bezirkshauptmannschaft Z vom 10. Mai 2005, mit dem die individuelle Befähigung des Beschwerdeführers für die Ausübung des Baumeistergewerbes gemäß § 94 Z. 5 GewO 1994 festgestellt worden war. In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangte Behörde aus, im genannten Bescheid vom 10. Mai 2005 sei die... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.01.2014

TE Vwgh Erkenntnis 2008/4/30 2007/04/0140

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 4. Mai 2007 hat die belangte Behörde gemäß § 19 Gewerbeordnung 1994 (GewO) festgestellt, dass die Beschwerdeführerin die individuelle Befähigung für das Gewerbe der Augenoptiker, eingeschränkt auf "1) Anpassung und Vertrieb vergrößernder Sehhilfen: a) Prismatische Lupenvergrößerungssysteme ... b) Überadditionssystem, Segmentlinsen, Aplanate c) Lupen, Visulett-Lupen, Leuchtlupen aller Art, Low Vision Leuchten               d)       ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.04.2008

RS Vwgh 2008/4/30 2007/04/0140

Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §18 Abs1;GewO 1994 §19;GewO 1994 §340 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/04/0047 E 6. April 2005 RS 1 (hier nur die beiden ersten Sätze) Stammrechtssatz Beim "individuellen Befähigungsnachweis" im Sinn des § 19 GewO 1994 wird der gemäß § 18 Abs. 1 vorgeschriebene Befähigungsnachweis durch sonstige Nachweise ersetzt, die jene Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrung... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.04.2008

TE Vwgh Erkenntnis 2008/1/28 2005/04/0057

Mit Schreiben vom 14. November 2003 beantragte der Beschwerdeführer die Feststellung der individuellen Befähigung für "die Ausübung des Sicherheitsgewerbes, eingeschränkt auf das Bewachungsgewerbe". Nach Einholung einer Stellungnahme der Wirtschaftskammer Steiermark vom 20. Jänner 2004, die die Voraussetzungen für die beantragte Feststellung als nicht erfüllt erachtete, wies die Bezirkshauptmannschaft Judenburg den Antrag des Beschwerdeführers mit Bescheid vom 26. Februar 20... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.01.2008

RS Vwgh 2008/1/28 2005/04/0057

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §13a;AVG §37;AVG §45 Abs2;GewO 1994 §18 Abs1 idF 2002/I/111;GewO 1994 §19 idF 2002/I/111;
Rechtssatz: Im Erkenntnis vom 30. November 2006, Zl. 2005/04/0163, hat der Verwaltungsgerichtshof unter Hinweis auf seine bisherige Judikatur ausgesprochen, dass die den Befähigungsnachweis gemäß § 18 Abs. 1 GewO 1994 festlegenden Vorschriften den Maßstab für die... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.01.2008

TE Vwgh Erkenntnis 2006/12/15 2005/04/0149

Mit Schreiben vom 6. Juli 2004 beantragte die Beschwerdeführerin bei der Bezirkshauptmannschaft Schwaz (BH) die Feststellung der individuellen Befähigung zur Ausübung des Gewerbes "Immobilienmakler ohne Immobilientreuhand". Die von der BH um Stellungnahme ersuchte Wirtschaftskammer Tirol, Fachgruppe der Immobilien- und Vermögenstreuhänder (WK Tirol), sprach sich mit Schreiben vom 21. Juli 2004 gegen die beantragte Feststellung der individuellen Befähigung aus, da die Beschwerdefü... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.12.2006

RS Vwgh 2006/12/15 2005/04/0149

Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §18 Abs1;GewO 1994 §19;GewO 1994 §94 Z20; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/04/0188 E 18. Mai 2005 RS 2 Stammrechtssatz Die den Befähigungsnachweis gemäß § 18 Abs. 1 GewO 1994 festlegenden Vorschriften geben der Beurteilung den Maßstab, ob die für die Gewerbeausübung erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen durch die vom Antragsteller beigebrachten Bewe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.12.2006

TE Vwgh Erkenntnis 2006/11/30 2005/04/0163

Mit Schreiben vom 9. Oktober 2003 beantragte der Beschwerdeführer die Feststellung der individuellen Befähigung für das Gewerbe "Immobilientreuhänder (Immobilienmakler, Immobilienverwalter) ausgenommen Bauträger gemäß § 94 Z 35 GewO 1994". Die von der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg (BH) um Stellungnahme ersuchte Wirtschaftskammer Niederösterreich, Fachgruppe der Immobilien- und Vermögenstreuhänder (WK NÖ), teilte mit Schreiben vom 14. November 2003 u.a. mit: "Herr S... wurde eingel... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.11.2006

RS Vwgh 2006/11/30 2005/04/0163

Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §18 Abs1;GewO 1994 §19;GewO 1994 §94 Z35; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/04/0188 E 18. Mai 2005 RS 2 Stammrechtssatz Die den Befähigungsnachweis gemäß § 18 Abs. 1 GewO 1994 festlegenden Vorschriften geben der Beurteilung den Maßstab, ob die für die Gewerbeausübung erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen durch die vom Antragsteller beigebrachten Bewe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.11.2006

TE Vwgh Erkenntnis 2005/5/18 2004/04/0211

Am 8. September 2003 beantragte der Beschwerdeführer die Feststellung der individuellen Befähigung für das Gewerbe "Karosseriebauer einschließlich Karosseriespengler und Karosserielackierer, eingeschränkt auf Karosseriespengler und Karosserielackierer" und verwies darauf, "ausgelernter Kfz-Karosseur und Lackierer (Doppelberuf)" zu sein. Die um Stellungnahme ersuchte Wirtschaftskammer Wien, Landesinnung Wien der Karosseriebauer einschließlich Karosseriespengler und Karosserielacki... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.05.2005

TE Vwgh Erkenntnis 2005/5/18 2004/04/0188

Mit Bescheid des Magistrats der Stadt Wien vom 20. Juni 2003 wurde entsprechend dem Antrag des Beschwerdeführers festgestellt, dass er die individuelle Befähigung für das Gewerbe: Fotografen, eingeschränkt auf Presse- und Werbefotografie besitze. Dieser Bescheid erwuchs in Rechtskraft. Am 7. Jänner 2004 beantragte der Beschwerdeführer die Feststellung der individuellen Befähigung für das Gewerbe der Fotografen (in vollem Umfang) und wies begründend auf eine uneingeschränkte Tätig... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.05.2005

TE Vwgh Erkenntnis 2005/5/18 2005/04/0031

Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 29. März 2004 festgestellt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung des von der beschwerdeführenden Partei angemeldeten Gewerbes "örtliche Bauaufsicht und Baustellenkoordination" sowie für die Bestellung des Dipl. Ing. A zum gewerberechtlichen Geschäftsführer für die Ausübung des ang... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.05.2005

RS Vwgh 2005/5/18 2004/04/0211

Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §18 Abs1;GewO 1994 §19;GewO 1994 §94 Z43;
Rechtssatz: Die den Befähigungsnachweis gemäß § 18 Abs. 1 GewO 1994 festlegenden Vorschriften der Beurteilung geben den Maßstab, ob die für die Gewerbeausübung erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen durch die vom Antragsteller beigebrachten Beweismittel belegt werden (Hinweis z.B. E vom 6.4.2005, Zl. 2004/04/0047,... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.05.2005

RS Vwgh 2005/5/18 2004/04/0188

Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §18 Abs1;GewO 1994 §19;GewO 1994 §94 Z20;
Rechtssatz: Die (vom Beschwerdeführer beantragte) Feststellung der individuellen Befähigung für die Ausübung des Fotografengewerbes kommt nur dann in Betracht, wenn "der nach § 18 Abs. 1 GewO 1994 vorgeschriebene Befähigungsnachweis nicht erbracht werden" kann. European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.05.2005

RS Vwgh 2005/5/18 2004/04/0188

Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §18 Abs1;GewO 1994 §19;GewO 1994 §94 Z20;
Rechtssatz: Die den Befähigungsnachweis gemäß § 18 Abs. 1 GewO 1994 festlegenden Vorschriften geben der Beurteilung den Maßstab, ob die für die Gewerbeausübung erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen durch die vom Antragsteller beigebrachten Beweismittel belegt werden (Hinweis zB. E vom 6.4.2005, Zl. 2004/04/0047, ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.05.2005

TE Vwgh Erkenntnis 2005/4/6 2004/04/0047

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 23. Jänner 2004 wurde festgestellt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung des vom Beschwerdeführer in einem näher bezeichneten Standort angemeldeten Gewerbes der Maler und Anstreicher, eingeschränkt auf Innenmalerei, nicht vorliegen, und die Ausübung des Gewerbes untersagt. Begründend wurde nach Darstellung des Verfahrensganges im Wesentlichen ausgeführt, dem Beschwerdeführer mang... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 06.04.2005

TE Vwgh Erkenntnis 2005/4/6 2004/04/0053

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 13. Jänner 2004 wurde auf Grund der von der beschwerdeführenden Partei erstatteten Anmeldung des Gewerbes "Stukkateure und Trockenausbauer (§ 94 Z. 67 GewO 1994)" in einem näher bezeichneten Standort und auf Grund der erstatteten Anzeige der Ausübung dieses Gewerbes durch den Geschäftsführer B, ungarischer Staatsangehöriger, wohnhaft in Ungarn, festgestellt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für di... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 06.04.2005

RS Vwgh 2005/4/6 2004/04/0053

Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §16 Abs2;GewO 1994 §18 Abs1;GewO 1994 §18 Abs3;GewO 1994 §18 Abs6;GewO 1994 §339 Abs3;GewO 1994 §39 Abs2;GewO 1994 §94 Z67;ZugangsvoraussetzungV Stukkateure Trockenausbauer 2003 Z6; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2004/04/0107 E 13. Juni 2005
Rechtssatz: Mit Zeugnissen über den erfolgreichen Besuch einer Schule im Sinn des § 18 GewO 1994 sind g... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.04.2005

RS Vwgh 2005/4/6 2004/04/0053

Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §16 Abs2;GewO 1994 §18 Abs1;GewO 1994 §18 Abs3;GewO 1994 §18 Abs6;GewO 1994 §339 Abs3;GewO 1994 §39 Abs2;GewO 1994 §94 Z67;ZugangsvoraussetzungV Stukkateure Trockenausbauer 2003 Z6; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2004/04/0107 E 13. Juni 2005
Rechtssatz: Das von der beschwerdeführenden Partei vorgelegte Zeugnis ist unzureichend, eine leitende S... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.04.2005

RS Vwgh 2005/4/6 2004/04/0053

Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §16 Abs2;GewO 1994 §18 Abs1;GewO 1994 §18 Abs3;GewO 1994 §18 Abs6;GewO 1994 §339 Abs3;GewO 1994 §39 Abs2;GewO 1994 §94 Z67;ZugangsvoraussetzungV Stukkateure Trockenausbauer 2003 Z6; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2004/04/0107 E 13. Juni 2005
Rechtssatz: Im Anerkennungsverfahren (gemäß § 18 Abs. 6 GewO 1994) wird geklärt, ob und inwieweit auf G... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.04.2005

RS Vwgh 2005/4/6 2004/04/0047

Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §18 Abs1;GewO 1994 §19;GewO 1994 §340 Abs1;
Rechtssatz: Beim "individuellen Befähigungsnachweis" im Sinn des § 19 GewO 1994 wird der gemäß § 18 Abs. 1 vorgeschriebene Befähigungsnachweis durch sonstige Nachweise ersetzt, die jene Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen belegen, die für die Ausübung des angemeldeten Gewerbes erforderlich sind. Die Beurteilung, ob durch di... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.04.2005

TE Vwgh Erkenntnis 1996/11/12 96/04/0211

Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 9. September 1996 der Berufung des Beschwerdeführers, eines Facharztes für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Gmünd vom 9. November 1995, mit dem festgestellt worden war, daß die Voraussetzungen für die Ausübung des vom Beschwerdeführer angemeldeten Gewerbes "Zahntechniker gemäß § 94 lit. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 12.11.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1996/11/12 96/04/0211

Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 9. September 1996 der Berufung des Beschwerdeführers, eines Facharztes für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Gmünd vom 9. November 1995, mit dem festgestellt worden war, daß die Voraussetzungen für die Ausübung des vom Beschwerdeführer angemeldeten Gewerbes "Zahntechniker gemäß § 94 lit. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 12.11.1996

RS Vwgh 1996/11/12 96/04/0211

Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §16 Abs1;GewO 1994 §18 Abs1 Z3;GewO 1994 §94 litf Z69;
Rechtssatz: Die Studienrichtung Medizin einschließlich der Ausbildung zum Facharzt für Zahnheilkunde, Mundheilkunde und Kieferheilkunde ist KEINE dem Zahntechnikerhandwerk entsprechende Studienrichtung, durch deren erfolgreichen Abschluß die für den Nachweis der Befähigung zum Zahntechnikerhandwerk erstgenannte Vorau... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.11.1996

RS Vwgh 1996/11/12 96/04/0211

Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §16 Abs1;GewO 1994 §18 Abs1 Z3;GewO 1994 §94 litf Z69;
Rechtssatz: Die Studienrichtung Medizin einschließlich der Ausbildung zum Facharzt für Zahnheilkunde, Mundheilkunde und Kieferheilkunde ist KEINE dem Zahntechnikerhandwerk entsprechende Studienrichtung, durch deren erfolgreichen Abschluß die für den Nachweis der Befähigung zum Zahntechnikerhandwerk erstgenannte Vorau... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.11.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1993/7/7 90/04/0295

Mit Bescheid vom 18. Jänner 1990 stellte die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck gemäß § 340 Abs. 1 und 7 GewO 1973 fest, daß die gesetzlichen Voraussetzungen zur Ausübung des vom Beschwerdeführer angemeldeten Friseur- und Perückenmachergewerbes nach § 94 Z. 18 GewO 1973 im näher bezeichneten Standort nicht vorlägen. Die Ausübung des angemeldeten Gewerbes wurde daher gemäß § 340 Abs. 7 GewO 1973 untersagt. Zur Begründung: heißt es im wesentlichen, der Beschwerdeführer habe hinsichtlic... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 07.07.1993

RS Vwgh 1993/7/7 90/04/0295

Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §18 Abs1;GewO 1973 §339 Abs3 Z2;GewO 1973 §340 Abs1;GewO 1973 §340 Abs7;GewO 1973 §350 Abs5;GewO 1973 §350 Abs6;
Rechtssatz: Zur Beurteilung und Festlegung des Ergebnisses einer Meisterprüfung ist zweifellos allein die Prüfungskommission (gem § 351 oder § 352 GewO 1973) berufen. Der Bezirksverwaltungsbehörde bzw dem Landeshauptmann hingegen obliegt es lediglich, zu prüfe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.07.1993

RS Vwgh 1993/7/7 90/04/0295

Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §18 Abs1;GewO 1973 §339 Abs3 Z2;GewO 1973 §340 Abs1;GewO 1973 §340 Abs7;GewO 1973 §350 Abs5;GewO 1973 §350 Abs6;
Rechtssatz: Gesetzliche Voraussetzung iSd § 340 Abs 1 GewO 1973 ist unter anderem "das Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Meisterprüfung" - und nicht etwa ganz allgemein die tatsächliche Befähigung - oder das Vorliegen eines Nachsichtsbescheides iSd § 28 G... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.07.1993

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