IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Hofrat Mag. Röper als Einzelrichter über die Beschwerde von Herrn A, ***, ***, vom 30. Juli 2021 gegen den Bescheid des Stadtrates der Stadtgemeinde *** vom 17. Juni 2021, Zl. ***, mit dem in Spruchpunkt 1.) die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Abgabenbescheid des Bürgermeisters der Stadtgemeinde *** vom 21. Dezember 2020, Zl. ***, mit dem Einwendungen des Beschwerdeführers gegen einen Rück... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 11.11.2021 Norm: BAO §229AbgEO §4AbgEO §15
Rechtssatz: Ein Rückstandsausweis bestätigt den Bestand und die Vollstreckbarkeit einer Abgabenschuld und ist somit weder ein dem Abgabenschuldner noch ein dem Verpflichteten im Exekutionsverfahren zuzustellender Bescheid (vgl VwGH VwSlg 2252 A/1951; 2000/17/0100; 2000/15/0141). […] Der Rückstandsausweis ist gemäß § 229 BAO Exekution... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 11.11.2021 Norm: BAO §229AbgEO §4AbgEO §15
Rechtssatz: Ein Antrag auf Aufhebung der Vollstreckbarkeit eines Rückstandsausweises ist der Sache nach auch die Bestreitung der Richtigkeit des Rückstandsausweises, dessen Teil die Vollstreckbarkeitsklausel ist. In diesem Sinne ist umgekehrt ein Antrag auf Aufhebung des Rückstandsausweises jedenfalls als Antrag auf Aufhebung der Vol... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 11.11.2021 Norm: BAO §229AbgEO §4AbgEO §15
Rechtssatz: Rückstandsausweise bilden als Exekutionstitel die Grundlage der finanzbehördlichen und gerichtlichen Vollstreckung. Zudem sind sie öffentliche Urkunden über Bestand und Vollstreckbarkeit von Abgabenschulden, nicht aber rechtsmittelfähige Bescheide. Sie stellen bloß aus den Rechnungsbehelfen der Behörde gewonnene Aufstellu... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 11.11.2021 Norm: BAO §229AbgEO §4AbgEO §15
Rechtssatz: In der Bestreitung der Rechtmäßigkeit der Erteilung der Vollstreckbarkeitsbestätigung liegt gleichzeitig die Bestreitung, dass die Ausstellung des Rückstandsausweises über die konkrete, in ihm genannte Summe nicht rechtmäßig ist, weil der Rückstandsausweis nur rechtmäßig ist, wenn er ausschließlich vollstreckbare Forderun... mehr lesen...
Rechtssatznummer 5 Entscheidungsdatum 11.11.2021 Norm: BAO §229AbgEO §4AbgEO §15
Rechtssatz: Erweisen sich die im Rückstandsausweis ausgewiesenen Abgabenforderungen dem Grunde und der Höhe nach als richtig, so hat die Abgabenbehörde den Feststellungsantrag abzuweisen bzw. die Vollstreckbarkeit des ausgewiesenen Rückstandes zu bestätigen. Widrigenfalls – wenn sich nicht alle im Rückstandsausweis ausgewiesenen Abga... mehr lesen...
Rechtssatznummer 6 Entscheidungsdatum 11.11.2021 Norm: BAO §229AbgEO §4AbgEO §15
Rechtssatz: Nach der stRsp des VwGH ist die dingliche Bescheidwirkung so zu verstehen, dass der dem Rechtsvorgänger im Grundeigentum erteilte Abgabenbescheid ab dem Eigentumsübergang dem Erwerber gegenüber unmittelbar Rechtswirkung entfaltet, ohne dass es hiezu der Erlassung eines Haftungsbescheides bedarf. Bei der "dinglichen Wirkun... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Hofrat Mag. Röper als Einzelrichter im Beschwerdeverfahren von Herrn A, ***, ***, auf Grund des Vorlageantrages vom 29. Juli 2021 gegen die Beschwerdevorentscheidung des Bürgermeisters der Stadtgemeinde *** vom 17. Juni 2021, Zl. ***, über die Beschwerde vom 21. Jänner 2021 gegen den Abgabenbescheid des Bürgermeisters der Stadtgemeinde *** vom 21. Dezember 2020, Zl. ***, mit dem Einwendungen des Be... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Hofrat Mag. Röper als Einzelrichter über die Beschwerde von Herrn A und Frau B, beide vertreten durch RA C, ***, ***, vom 01. Juli 2019 gegen den Bescheid des Gemeindevorstandes der Marktgemeinde *** vom 21. Mai 2019, ohne Zahl, mit welchem die Berufung der Beschwerdeführer gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Marktgemeinde *** vom 13. Februar 2019 betreffend Aufhebung der Vollstreckbarkeitsbe... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 09.09.2019 Norm: BAO §212BAO §229BAO §238AbgEO §4
Rechtssatz: Rückstandsausweise bilden als Exekutionstitel die Grundlage der finanzbehördlichen und gerichtlichen Vollstreckung. Zudem sind sie öffentliche Urkunden über Bestand und Vollstreckbarkeit von Abgabenschulden, nicht aber rechtsmittelfähige Bescheide. Sie stellen bloß aus den Rechnungsbehelfen der Behörde gewonnene Au... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 09.09.2019 Norm: BAO §212BAO §229BAO §238AbgEO §4
Rechtssatz: Der Rückstandsausweis muss die Person des Verpflichteten sowie die Art und den Umfang der geschuldeten Leistung eindeutig bezeichnen. Die Nennung der Person, die die Leistung zu erbringen hat, und die Art der Leistung müssen mit den Leistungsgeboten übereinstimmen (Stoll, BAO-Kommentar, 2378; vgl VwGH 96/17/0454). ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 09.09.2019 Norm: BAO §212BAO §229BAO §238AbgEO §4
Rechtssatz: Ein Antrag auf Aufhebung der Vollstreckbarkeit eines Rückstandsausweises ist der Sache nach auch die Bestreitung der Richtigkeit des Rückstandsausweises, dessen Teil die Vollstreckbarkeitsklausel ist. Schlagworte Finanzrecht; Aufschließungsabgabe; Vollstreckung; Rückstandsausweis; Einw... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 09.09.2019 Norm: BAO §212BAO §229BAO §238AbgEO §4
Rechtssatz: Da es sich bei einem Rückstandsausweis nicht um einen Bescheid handelt, kommt dessen Abänderung bzw Berichtigung durch Bescheid nicht in Betracht. Erweist sich die Höhe des ausgewiesenen Rückstandes als unrichtig, so hat die Abgabenbehörde die Rechtswidrigkeit des Rückstandsausweises festzustellen und den Rückstand... mehr lesen...