RS Lvwg 2021/11/11 LVwG-AV-1637/001-2021

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.11.2021
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

11.11.2021

Norm

BAO §229
AbgEO §4
AbgEO §15

Rechtssatz

Ein Rückstandsausweis bestätigt den Bestand und die Vollstreckbarkeit einer Abgabenschuld und ist somit weder ein dem Abgabenschuldner noch ein dem Verpflichteten im Exekutionsverfahren zuzustellender Bescheid (vgl VwGH VwSlg 2252 A/1951; 2000/17/0100; 2000/15/0141). […] Der Rückstandsausweis ist gemäß § 229 BAO Exekutionstitel für das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren.

Schlagworte

Finanzrecht; Abgabenbescheid; Rückstandsausweis; dingliche Wirkung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.AV.1637.001.2021

Zuletzt aktualisiert am

10.01.2022
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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