Rechtssatznummer
4Entscheidungsdatum
11.11.2021Norm
BAO §229Rechtssatz
In der Bestreitung der Rechtmäßigkeit der Erteilung der Vollstreckbarkeitsbestätigung liegt gleichzeitig die Bestreitung, dass die Ausstellung des Rückstandsausweises über die konkrete, in ihm genannte Summe nicht rechtmäßig ist, weil der Rückstandsausweis nur rechtmäßig ist, wenn er ausschließlich vollstreckbare Forderungen berücksichtigt. Es handelt sich dabei insgesamt um einen (negativen) Feststellungsantrag, dass die (vollstreckbare) Zahlungspflicht in dieser Höhe nicht zu Recht bestehe, somit die Vollstreckbarkeitsbestätigung zu Unrecht ausgestellt worden sei.
Schlagworte
Finanzrecht; Abgabenbescheid; Rückstandsausweis; dingliche Wirkung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.AV.1637.001.2021Zuletzt aktualisiert am
10.01.2022