RS Lvwg 2021/11/11 LVwG-AV-1637/001-2021

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.11.2021
beobachten
merken

Rechtssatznummer

3

Entscheidungsdatum

11.11.2021

Norm

BAO §229
AbgEO §4
AbgEO §15

Rechtssatz

Ein Antrag auf Aufhebung der Vollstreckbarkeit eines Rückstandsausweises ist der Sache nach auch die Bestreitung der Richtigkeit des Rückstandsausweises, dessen Teil die Vollstreckbarkeitsklausel ist. In diesem Sinne ist umgekehrt ein Antrag auf Aufhebung des Rückstandsausweises jedenfalls als Antrag auf Aufhebung der Vollstreckbarkeitsklausel, die Teil des Rückstandsausweises ist, zu verstehen.

Schlagworte

Finanzrecht; Abgabenbescheid; Rückstandsausweis; dingliche Wirkung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.AV.1637.001.2021

Zuletzt aktualisiert am

10.01.2022
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten