RS Lvwg 2021/11/11 LVwG-AV-1637/001-2021

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.11.2021
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

11.11.2021

Norm

BAO §229
AbgEO §4
AbgEO §15

Rechtssatz

Rückstandsausweise bilden als Exekutionstitel die Grundlage der finanzbehördlichen und gerichtlichen Vollstreckung. Zudem sind sie öffentliche Urkunden über Bestand und Vollstreckbarkeit von Abgabenschulden, nicht aber rechtsmittelfähige Bescheide. Sie stellen bloß aus den Rechnungsbehelfen der Behörde gewonnene Aufstellungen über Zahlungsverbindlichkeiten dar. Wohl sind sie aber rechtserheblich und zufolge des § 4 AbgEO unabdingbare Voraussetzung im Vollstreckungsverfahren (Exekutionstitel).

Schlagworte

Finanzrecht; Abgabenbescheid; Rückstandsausweis; dingliche Wirkung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.AV.1637.001.2021

Zuletzt aktualisiert am

10.01.2022
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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