Rechtssatznummer
3Entscheidungsdatum
09.09.2019Norm
BAO §212Rechtssatz
Ein Antrag auf Aufhebung der Vollstreckbarkeit eines Rückstandsausweises ist der Sache nach auch die Bestreitung der Richtigkeit des Rückstandsausweises, dessen Teil die Vollstreckbarkeitsklausel ist.
Schlagworte
Finanzrecht; Aufschließungsabgabe; Vollstreckung; Rückstandsausweis; Einwendungen;Anmerkung
VwGH 25.11.2021, Ra 2019/16/0195-8, AbweisungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.752.002.2019Zuletzt aktualisiert am
20.12.2021