Zur Vorgeschichte wird insbesondere auf die hg Erkenntnisse vom 17. Oktober 1989, 86/14/0193, und vom 26. April 1994, 91/14/0129, 93/14/0015, 93/14/0082, (idF nur: Erkenntnisse vom 17. Oktober 1989 und vom 26. April 1994) verwiesen, mit denen klargestellt wurde, dass der vom Beschwerdeführer am 20. März 1981 angeschaffte, zur Gänze betrieblich genutzte Kraftwagen der Type Mercedes 280 SE (in der Folge: Mercedes) nicht als so genannter "Fiskal-Lkw" zu beurteilen ist, dass das Abg... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO;
Rechtssatz: Um Vollstreckungsmaßnahmen als unzulässig anzusehen, reicht es keineswegs aus, auf beim Verfassungs- bzw Verwaltungsgerichtshof eingebrachte Beschwerden und auf Berufungen hinzuweisen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:1998140117.X01 Im RIS seit 18.02.2003 mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO;BAO §232 Abs1;
Rechtssatz: Bei Beurteilung der Rechtmäßigkeit von Vollstreckungsmaßnahmen ist die Gefährdung der Einbringlichkeit von aushaftenden Abgabenschulden nicht mehr zu prüfen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:1998140117.X04 Im RIS seit 18.02.2003 mehr lesen...
Zur Hereinbringung einer Abgabenschuld des Beschwerdeführers von 1,059.950 S laut vollstreckbarem Rückstandsausweis vom 9. November 1993 unternahm das Finanzamt am 26. Jänner 1994 den Versuch der Pfändung beweglicher Sachen in dessen Wohnung. Zur Hereinbringung einer Abgabenschuld des Beschwerdeführers von 1,061.775 S laut vollstreckbarem Rückstandsausweis vom 1. März 1994 pfändete das Finanzamt am 16. März 1994 den in der Gewahrsame des Beschwerdeführers befindlichen Opel Rekord. Das... mehr lesen...
Zur Hereinbringung einer Abgabenschuld des Beschwerdeführers von 1,059.950 S laut vollstreckbarem Rückstandsausweis vom 9. November 1993 unternahm das Finanzamt am 26. Jänner 1994 den Versuch der Pfändung beweglicher Sachen in dessen Wohnung. Zur Hereinbringung einer Abgabenschuld des Beschwerdeführers von 1,061.775 S laut vollstreckbarem Rückstandsausweis vom 1. März 1994 pfändete das Finanzamt am 16. März 1994 den in der Gewahrsame des Beschwerdeführers befindlichen Opel Rekord. Das... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §16 Z6;AbgEO §26 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/01/27 92/15/0176 5 Stammrechtssatz Eine Exekution, die wegen des Zutreffens der Voraussetzungen nach § 16 Z 6 AbgEO nicht durchgeführt bzw fortgesetzt werden durfte, ist einer "erfolglos verlaufenen" Exekution iSd § 26 Abs 2 AbgEO nicht gleichzusetzen. Die Anordnung des § 26 Abs 2 A... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §16 Z6;AbgEO §26;
Rechtssatz: Die Durchführung und Fortsetzung einer Exekution nach der AbgEO ist im Hinblick auf § 16 Z 6 AbgEO nur auf der Grundlage einer Prognose zulässig, dass der Erlös der Exekution den Betrag der Kosten der Exekution übersteigen werde. Auf Grund dieser Prognose kann sich auch ergeben, dass nur für einen Teilbetrag der vollstr... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §16 Z6;AbgEO §26;
Rechtssatz: Mit dem in § 16 Z 6 AbgEO genannten Einstellungsgrund nimmt der Gesetzgeber darauf Bedacht, dass der Zweck des Exekutionsverfahrens die Hereinbringung der Forderung des betreibenden Gläubigers ist und nicht bloß ein Druckmittel gegen den Verpflichteten darstellen soll. Eine Exekutionsführung bloß zur Tilgung der Exekuti... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §16;AbgEO §26;
Rechtssatz: Die Gebührenpflicht entfällt, wenn sich die Exekution (nachträglich) als unzulässig erweist, weil bei ihrer Durchführung oder Fortsetzung ein Einstellungsgrund im Sinne des § 16 AbgEO nicht beachtet wurde. Nach der zitierten Vorschrift ist in den dort aufgezählten Fällen die Vollstreckung unter gleichzeitiger Aufhebung all... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §16;AbgEO §26 Abs2;
Rechtssatz: Für § 26 Abs 2 AbgEO verbleibt ein Anwendungsbereich bei jenen Fällen, in denen die Exekution mangels Vorliegens von Einstellungsgründen rechtmäßig hätte durchgeführt werden dürfen. Die Überlegungen, wonach sich durch eine erfolgreiche Exekution die Schuldenlast des Verpflichteten nicht (durch die Kosten der Exekution... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §16 Z6;AbgEO §26;AbgEO §5 Abs2;AbgEO §6 Abs1;
Rechtssatz: Es müssen nicht schon bei Einleitung der Vollstreckung iSd § 5 Abs 2 AbgEO konkrete
Gründe: für die Annahme vorliegen, der Verpflichtete verfüge über Vermögensgegenstände, deren Verwertung wenigstens einen die Exekutionskosten übersteigenden Erlös erwarten lasse. Es entspricht vielmehr dem Ges... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §16 Z6;AbgEO §26;
Rechtssatz: Die Durchführung und Fortsetzung einer Exekution nach der AbgEO ist im Hinblick auf § 16 Z 6 AbgEO nur auf der Grundlage einer Prognose zulässig, dass der Erlös der Exekution den Betrag der Kosten der Exekution übersteigen werde. Auf Grund dieser Prognose kann sich auch ergeben, dass nur für einen Teilbetrag der vollstr... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §16 Z6;AbgEO §26 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/01/27 92/15/0176 5 Stammrechtssatz Eine Exekution, die wegen des Zutreffens der Voraussetzungen nach § 16 Z 6 AbgEO nicht durchgeführt bzw fortgesetzt werden durfte, ist einer "erfolglos verlaufenen" Exekution iSd § 26 Abs 2 AbgEO nicht gleichzusetzen. Die Anordnung des § 26 Abs 2 A... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §16 Z6;AbgEO §26;
Rechtssatz: Mit dem in § 16 Z 6 AbgEO genannten Einstellungsgrund nimmt der Gesetzgeber darauf Bedacht, dass der Zweck des Exekutionsverfahrens die Hereinbringung der Forderung des betreibenden Gläubigers ist und nicht bloß ein Druckmittel gegen den Verpflichteten darstellen soll. Eine Exekutionsführung bloß zur Tilgung der Exekuti... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §16 Z6;AbgEO §26;AbgEO §5 Abs2;AbgEO §6 Abs1;
Rechtssatz: Es müssen nicht schon bei Einleitung der Vollstreckung iSd § 5 Abs 2 AbgEO konkrete
Gründe: für die Annahme vorliegen, der Verpflichtete verfüge über Vermögensgegenstände, deren Verwertung wenigstens einen die Exekutionskosten übersteigenden Erlös erwarten lasse. Es entspricht vielmehr dem Ges... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 8. November 1991 erließ das Finanzamt gegenüber der Beschwerdeführerin einen Bescheid, mit welchem unter Bezugnahme auf die Nichtentrichtung der Umsatzsteuervorauszahlung für März 1991 (rd S 3 Mio) ein Säumniszuschlag von S 60.027,-- festgesetzt wurde. In einer dagegen erhobenen Berufung (vom 12. Dezember 1991) wandte die Beschwerdeführerin ein, dass die Umsatzsteuer 3/91, von welcher der verfahrensgegenständliche Säumniszuschlag festgesetzt worden sei, rechneris... mehr lesen...
Index: 10/07 Verfassungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: AbgEO;BAO §198;BAO §213;BAO §214;BAO §215;BAO §217;UStG 1972 §12;UStG 1972 §21;VerfGG 1953 §85 Abs2;VerfGG 1953 §85 Abs3;VerfGG 1953 §87 Abs2;
Rechtssatz: Nach § 85 Abs 2, § 85 Abs 3 VerfGG und dem Inhalt des Beschlusses des VfGH vom 7.10.1991, B 692/91-6, trifft es zu, dass die Wirkung eines positiv erl... mehr lesen...
An den Magistrat der Stadt Wien wurde mit 20. Juni 1990 ein Schriftsatz gerichtet, in dem es im wesentlichen heißt, daß Getränke teilweise in den Verkauf gekommen seien, ohne der Getränkesteuer unterzogen worden zu sein. "Dieses irrtümliche Vergehen wollen wir mit der Selbstanzeige erledigen." Der Schriftsatz ist von der Ehegattin des Beschwerdeführers unterfertigt. Im Zuge einer sodann durchgeführten Revision (Nachschau) wurden jeweils mit 20. Juli 1990 datierte "Getränkesteuer-Gefro... mehr lesen...
An den Magistrat der Stadt Wien wurde mit 20. Juni 1990 ein Schriftsatz gerichtet, in dem es im wesentlichen heißt, daß Getränke teilweise in den Verkauf gekommen seien, ohne der Getränkesteuer unterzogen worden zu sein. "Dieses irrtümliche Vergehen wollen wir mit der Selbstanzeige erledigen." Der Schriftsatz ist von der Ehegattin des Beschwerdeführers unterfertigt. Im Zuge einer sodann durchgeführten Revision (Nachschau) wurden jeweils mit 20. Juli 1990 datierte "Getränkesteuer-Gefro... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §15;AbgEO §16 Z7;AbgEO §32;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Erst die Einstellung der Vollstreckung führt zur Aufhebung aller bisher durchgeführten Vollstreckungshandlungen und daher auch zur Auflassung der erworbenen Pfandrechte. Eine Rechtsverletzungsmöglichkeit des Abgabepflichtigen durch die seine Anträge auf Aufhebung der V... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §15;AbgEO §16 Z7;AbgEO §32;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Erst die Einstellung der Vollstreckung führt zur Aufhebung aller bisher durchgeführten Vollstreckungshandlungen und daher auch zur Auflassung der erworbenen Pfandrechte. Eine Rechtsverletzungsmöglichkeit des Abgabepflichtigen durch die seine Anträge auf Aufhebung der V... mehr lesen...
Mit Vollstreckungsbescheid vom 13. April 1993 stellte das Finanzamt fest, daß die Einbringlichkeit einer Abgabenschuld von insgesamt S 173.551,-- (für deren Entrichtung am 25. März 1993 Zahlungserleichterungen bewilligt worden seien) gefährdet erscheine und daher gemäß § 230 Abs. 7 BAO die erforderlichen Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet würden. In seinem Rechtenschaftsbericht über die sodann am 15. April 1993 vorgenommene Vollstreckungshandlung hielt der Vollstrecker u.a. fest, daß... mehr lesen...
Mit Vollstreckungsbescheid vom 13. April 1993 stellte das Finanzamt fest, daß die Einbringlichkeit einer Abgabenschuld von insgesamt S 173.551,-- (für deren Entrichtung am 25. März 1993 Zahlungserleichterungen bewilligt worden seien) gefährdet erscheine und daher gemäß § 230 Abs. 7 BAO die erforderlichen Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet würden. In seinem Rechtenschaftsbericht über die sodann am 15. April 1993 vorgenommene Vollstreckungshandlung hielt der Vollstrecker u.a. fest, daß... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §16 Z6;AbgEO §26 Abs1 lita;AbgEO §26 Abs2;
Rechtssatz: Die Pfändungsgebühr als reine Amtshandlungsgebühr fällt grundsätzlich auch dann an, wenn die Amtshandlung zu keiner Pfändung geführt hat, weil keine pfändbaren Gegenstände vorgefunden wurden oder der Schuldner nicht angetroffen wurde (Hinweis E 5.3.1991, 90/14/0023). Allerdings ziehen sich Volls... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §16 Z6;AbgEO §26 Abs1 lita;AbgEO §26 Abs2;
Rechtssatz: Die Pfändungsgebühr als reine Amtshandlungsgebühr fällt grundsätzlich auch dann an, wenn die Amtshandlung zu keiner Pfändung geführt hat, weil keine pfändbaren Gegenstände vorgefunden wurden oder der Schuldner nicht angetroffen wurde (Hinweis E 5.3.1991, 90/14/0023). Allerdings ziehen sich Volls... mehr lesen...
Zur Hereinbringung einer Abgabenschuld der Beschwerdeführerin von S 4,789.750,24 laut vollstreckbarem Rückstandsausweis vom 19. April 1991 führte das Finanzamt am 24. Juli 1991 die Pfändung beweglicher Sachen in der Wohnung der Beschwerdeführerin durch. Die gepfändeten Gegenstände wurden zum Zwecke der nachfolgenden Versteigerung in das Dorotheum überstellt. Mit Bescheid vom 9. August 1991 schrieb das Finanzamt der Beschwerdeführerin die Entrichtung bzw. den Ersatz einer Pfändungsgebü... mehr lesen...
Zur Hereinbringung einer Abgabenschuld der Beschwerdeführerin von S 4,789.750,24 laut vollstreckbarem Rückstandsausweis vom 19. April 1991 führte das Finanzamt am 24. Juli 1991 die Pfändung beweglicher Sachen in der Wohnung der Beschwerdeführerin durch. Die gepfändeten Gegenstände wurden zum Zwecke der nachfolgenden Versteigerung in das Dorotheum überstellt. Mit Bescheid vom 9. August 1991 schrieb das Finanzamt der Beschwerdeführerin die Entrichtung bzw. den Ersatz einer Pfändungsgebü... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §16 Z6;AbgEO §26; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/13/0191 E 11. Juni 1986 RS 1 Stammrechtssatz Die "Kosten der Vollstreckung", die mit den vom Abgabenschuldner (Vollstreckungsschuldner) zu tragenden Kosten des Abgabenvollstreckungsverfahrens übereinstimmen, setzen sich aus den Gebühren (Pfändungsgebühren und Versteigerungsgebühren) einerseits un... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §16 Z6;AbgEO §26 Abs2;
Rechtssatz: Eine Exekution, die wegen des Zutreffens der Voraussetzungen nach § 16 Z 6 AbgEO nicht durchgeführt bzw fortgesetzt werden durfte, ist einer "erfolglos verlaufenen" Exekution iSd § 26 Abs 2 AbgEO nicht gleichzusetzen. Die Anordnung des § 26 Abs 2 AbgEO kommt somit dann nicht zum Tragen, wenn eine Pfändung deshalb r... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §16 Z6;AbgEO §5 Abs2;AbgEO §6 Abs1;
Rechtssatz: Es müssen nicht schon bei Einleitung der Vollstreckung iSd § 5 Abs 2 AbgEO konkrete
Gründe: für die Annahme vorliegen, wonach der Verpflichtete über Vermögensgegenstände verfüge, deren Verwertung wenigstens einen die Exekutionskosten übersteigenden Erlös erwarten lasse. Es entspricht vielmehr dem Gesetz... mehr lesen...