Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §16 Z6;AbgEO §26;
Rechtssatz: Es steht der Behörde gegebenenfalls frei, die Folge der Einstellung des Verfahrens nach § 16 Z 6 AbgEO dadurch zu vermeiden, daß sie - allenfalls auch im Wege der Einschränkung des bereits anhängigen Vollstreckungsverfahrens - sich auf die Betreibung eines Teilbetrages der aushaftenden Abgabenverbindlichkeit beschränkt ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §16 Z6;AbgEO §26;AbgEO §39 Abs1 Z8;
Rechtssatz: Mit dem Einstellungsgrund des § 16 Z 6 AbgEO nimmt der Gesetzgeber darauf Bedacht, daß der Zweck des Exekutionsverfahrens die Hereinbringung der Forderung des betreibenden Gläubigers ist und nicht bloß ein Druckmittel gegen den Verpflichteten darstellen soll. Eine Exekutionsführung zur Tilgung der Exek... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §16;AbgEO §26;
Rechtssatz: Nicht jede im Vollstreckungsverfahren gesetzte Amtshandlung verpflichtet den Abgabenschuldner zum Kostenersatz gemäß § 26 AbgEO (Hinweis E 20.10.1993, 90/13/0046). Bei der Entscheidung über die Kostenersatzpflicht ist zu prüfen, ob die von der Abgabenbehörde unternommene Vollstreckungshandlung überhaupt der zweckentspreche... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §16 Z6;AbgEO §26; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/13/0191 E 11. Juni 1986 RS 1 Stammrechtssatz Die "Kosten der Vollstreckung", die mit den vom Abgabenschuldner (Vollstreckungsschuldner) zu tragenden Kosten des Abgabenvollstreckungsverfahrens übereinstimmen, setzen sich aus den Gebühren (Pfändungsgebühren und Versteigerungsgebühren) einerseits un... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §16 Z6;AbgEO §26 Abs2;
Rechtssatz: Eine Exekution, die wegen des Zutreffens der Voraussetzungen nach § 16 Z 6 AbgEO nicht durchgeführt bzw fortgesetzt werden durfte, ist einer "erfolglos verlaufenen" Exekution iSd § 26 Abs 2 AbgEO nicht gleichzusetzen. Die Anordnung des § 26 Abs 2 AbgEO kommt somit dann nicht zum Tragen, wenn eine Pfändung deshalb r... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §16 Z6;AbgEO §5 Abs2;AbgEO §6 Abs1;
Rechtssatz: Es müssen nicht schon bei Einleitung der Vollstreckung iSd § 5 Abs 2 AbgEO konkrete
Gründe: für die Annahme vorliegen, wonach der Verpflichtete über Vermögensgegenstände verfüge, deren Verwertung wenigstens einen die Exekutionskosten übersteigenden Erlös erwarten lasse. Es entspricht vielmehr dem Gesetz... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §16 Z6;AbgEO §26;
Rechtssatz: Es steht der Behörde gegebenenfalls frei, die Folge der Einstellung des Verfahrens nach § 16 Z 6 AbgEO dadurch zu vermeiden, daß sie - allenfalls auch im Wege der Einschränkung des bereits anhängigen Vollstreckungsverfahrens - sich auf die Betreibung eines Teilbetrages der aushaftenden Abgabenverbindlichkeit beschränkt ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §16 Z6;AbgEO §26;AbgEO §39 Abs1 Z8;
Rechtssatz: Mit dem Einstellungsgrund des § 16 Z 6 AbgEO nimmt der Gesetzgeber darauf Bedacht, daß der Zweck des Exekutionsverfahrens die Hereinbringung der Forderung des betreibenden Gläubigers ist und nicht bloß ein Druckmittel gegen den Verpflichteten darstellen soll. Eine Exekutionsführung zur Tilgung der Exek... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 4. September 1989 pfändete das Finanzamt eine dem Beschwerdeführer angeblich zustehende Forderung auf in Geld zahlbares Arbeitseinkommen. Für diese Amtshandlung wurden dem Beschwerdeführer Pfändungs- und Postgebühren in Höhe von insgesamt S 11.587,-- vorgeschrieben. Der Drittschuldner berief gegen das Zahlungsverbot; der Beschwerdeführer gegen die Festsetzung von Gebühren. Während der Beschwerdeführer sein Rechtsmittel damit begründete, die betriebene Abgabenschuld se... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §12;AbgEO §13;AbgEO §14;AbgEO §15;AbgEO §16;AbgEO §26;
Rechtssatz: Die (spätere) Einstellung des Vollstreckungsverfahrens führt nicht zwangsläufig, sondern nur nach Maßgabe des dafür bestimmenden Sachverhaltes zum Entfall der Kostenpflicht. Wurde die Einstellung deshalb verfügt, weil sich herausstellte, daß der den Gebührenanspruch auslösende Vollst... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Geschäftsführer der O. GmbH. Über das Vermögen der Gesellschaft wurde am 2. Juli 1986 das Ausgleichsverfahren und am 31. Oktober 1986 der Anschlußkonkurs eröffnet. Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 11. August 1987 (in der Folge: "Haftungsbescheid") wurde der Beschwerdeführer als Haftender für den Abgabenrückstand der Gesellschaft in der Höhe von S 182.630,-- (Lohnsummensteuer und Dienstgeberabgabe für den Zeitraum April 1986 bis 6. Juli 1986)... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §13;AbgEO §16;AbgEO §18;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Für den Fall, daß ein zur Haftung herangezogener Geschäftsführer zur Sicherstellung des Haftungsbetrages eine Kaution hinterlegt hat, kann der AbgEO keine Vorschrift entnommen werden, die das Un... mehr lesen...
Im finanzbehördlichen Vollstreckungsverfahren fand am 3. Mai 1989 am Sitz der GmbH, über deren Vermögen am 4. Juli 1989 sodann der Konkurs eröffnet wurde, ein Pfändungstermin zur Hereinbringung von Abgabenforderungen statt. Der Vollstrecker des Finanzamtes trug dabei in das Pfändungsprotokoll unter 14 Postzahlen Maschinen, Werkzeuge und Ersatzteile unter Hinweis auf vom Geschäftsführer der GmbH als Vertreter des Abgabenschuldners zur Verfügung gestellte Listen, in denen die betreffend... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §16;AbgEO §17 Abs1;AbgEO §18 Z5;
Rechtssatz: Zur Bekämpfung gesetzwidriger Vollzugsmaßnahmen (hier in concreto: eines gesetzwidrigen Pfändungsvorganges) im finanzbehördlichen Vollstreckungsverfahren steht die in § 18 Z 5 AbgEO erwähnte Beschwerde gegen den Vollstreckungsvollzug zu Gebote, in deren Erledigung von der Vollstreckungsbehörde auch erford... mehr lesen...
Auf Grund eines Sicherstellungsauftrages vom 22. Februar 1988 hat das zuständige Finanzamt gegen den Beschwerdeführer Exekution geführt und mit Pfändungsprotokoll vom 23. Februar 1988 am Betriebsort 13 Fahrzeuge, 2 Computeranlagen, 1 Funkanlage sowie die Büroeinrichtung gepfändet. Außerdem wurden verschiedene Forderungs- und Liegenschaftspfändungen durchgeführt. Mit Eingabe vom 2. März 1988 beantragte der Beschwerdeführer "Einstellung gemäß § 16 Z. 2 AbgEO". Begründend führte er u... mehr lesen...
Auf Grund eines Sicherstellungsauftrages vom 22. Februar 1988 hat das zuständige Finanzamt gegen den Beschwerdeführer Exekution geführt und mit Pfändungsprotokoll vom 23. Februar 1988 am Betriebsort 13 Fahrzeuge, 2 Computeranlagen, 1 Funkanlage sowie die Büroeinrichtung gepfändet. Außerdem wurden verschiedene Forderungs- und Liegenschaftspfändungen durchgeführt. Mit Eingabe vom 2. März 1988 beantragte der Beschwerdeführer "Einstellung gemäß § 16 Z. 2 AbgEO". Begründend führte er u... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §16 Z2;AbgEO §29 Z6; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 22;
Rechtssatz: Als Kleingewerbetreibender iSd § 29 Z 6 AbgEO kann nur der angesehen werden, der sein Gewerbe in kleinem Umfang ausübt und daher die wesentlichen Tätigkeiten selbst verrichtet, wenn ihm auch zur Verrichtung gewisser Nebentätigkeiten Hilfskräfte zur Verfügung ste... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §16 Z2;AbgEO §29 Z6; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 22;
Rechtssatz: Als Kleingewerbetreibender iSd § 29 Z 6 AbgEO kann nur der angesehen werden, der sein Gewerbe in kleinem Umfang ausübt und daher die wesentlichen Tätigkeiten selbst verrichtet, wenn ihm auch zur Verrichtung gewisser Nebentätigkeiten Hilfskräfte zur Verfügung ste... mehr lesen...