Aus den Beschwerden und den angefochtenen Bescheiden ergibt sich folgender Sachverhalt: Erstangefochtener Bescheid: Mit Bescheid des Finanzamtes vom 28. März 2003 wurden der Beschwerdeführerin gemäß § 26 AbgEO die Kosten des Vollstreckungsverfahrens (Lohnpfändung vom 27. März 2003) in Höhe von 17,60 Euro (Pfändungsgebühr von 11 Euro samt Barauslagen) vorgeschrieben. In der Berufung gegen diesen Bescheid wurde eingewendet, der Bescheid über die Pfändung und Überweisung e... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §12;VwGG §30 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2006/15/0190
Rechtssatz: Das Einbringen eines Antrages, einer Verwaltungsgerichtshofbeschwerde iSd § 30 Abs 2 VwGG aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, stellt keine Einwendung iSd § 12 AbgEO dar. ... mehr lesen...
1.1. Mit Abgabenbescheiden des Bürgermeisters der mitbeteiligten Gemeinde vom 23. August 1995 wurden für zwei Liegenschaften des Beschwerdeführers Vorauszahlungen an Kanaleinmündungsabgaben gemäß § 3a Abs. 4 NÖ Kanalgesetz 1977 in der Höhe von 70 % der mit S 44.031,60 beziehungsweise von S 37.867,50 berechneten Abgabe, somit S 33.904,33 beziehungsweise S 29.157,98 (inklusive 10 % Umsatzsteuer) zur Zahlung vorgeschrieben. 1.2. Mit Bescheiden vom 15. Oktober 1998 schrieb der Bürger... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung NiederösterreichL37163 Kanalabgabe NiederösterreichL82303 Abwasser Kanalisation Niederösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §12;AbgEO §13;AbgEO §15;KanalG NÖ 1977 §19;LAO NÖ 1977 §177;LAO NÖ 1977 §48;
Rechtssatz: Gemäß § 19 NÖ KanalG 1977 hat die Gemeinde ihre in diesem Gesetz geregelten Aufgaben mit Ausnahme der Durchführung des Verwaltungsstrafverfahren... mehr lesen...
Horst L betrieb ab August 1997 im Gemeindegebiet der mitbeteiligten Stadtgemeinde ein Kinocenter. Der Beschwerdeführer ist Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen des Horst L, der mit Beschluss des Landesgerichtes L vom 4. Juli 2000 eröffnet wurde. Vom 9. Oktober bis 10. November 1998 reichte Horst L acht Abgabenerklärungen betreffend Lustbarkeitsabgabe für den Zeitraum vom 25. September bis 5. November 1998 bei der mitbeteiligten Stadtgemeinde ein. Am 26. Jänner 1999 wu... mehr lesen...
Der Bürgermeister der Stadt Bruck an der Mur stellte am 29. Oktober 1999 gegen die Beschwerdeführerin den Rückstandsausweis für die Einbringung der vollstreckbar gewordenen Getränkeabgabe von S 146.997,-- sowie Mahngebühr von S 200,-- aus und als betreibende Partei an das Bezirksgericht Bruck an der Mur den Antrag auf Fahrnisexekution. In den von der belangten Behörde vorgelegten Verwaltungsakten befindet sich eine "Letzte Mahnung" über "Getränkesteuer" mit Fälligkeiten 1. Jänner 1999... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark23/04 Exekutionsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §12;AbgEO §15;BAO §229;EO §35;LAO Stmk 1963 §174;
Rechtssatz: Bei Einwendungen gemäß § 12 AbgEO kommen ebenso wie bei der Oppositionsklage gemäß § 35 EO nur solche Tatsachen in Betracht, die erst nach Ausstellung des vollstreckbaren Rückstandsausweises eingetreten sind. Es wird also diesfalls - ... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird insbesondere auf die hg Erkenntnisse vom 17. Oktober 1989, 86/14/0193, und vom 26. April 1994, 91/14/0129, 93/14/0015, 93/14/0082, (idF nur: Erkenntnisse vom 17. Oktober 1989 und vom 26. April 1994) verwiesen, mit denen klargestellt wurde, dass der vom Beschwerdeführer am 20. März 1981 angeschaffte, zur Gänze betrieblich genutzte Kraftwagen der Type Mercedes 280 SE (in der Folge: Mercedes) nicht als so genannter "Fiskal-Lkw" zu beurteilen ist, dass das Abg... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO;
Rechtssatz: Um Vollstreckungsmaßnahmen als unzulässig anzusehen, reicht es keineswegs aus, auf beim Verfassungs- bzw Verwaltungsgerichtshof eingebrachte Beschwerden und auf Berufungen hinzuweisen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:1998140117.X01 Im RIS seit 18.02.2003 mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO;BAO §232 Abs1;
Rechtssatz: Bei Beurteilung der Rechtmäßigkeit von Vollstreckungsmaßnahmen ist die Gefährdung der Einbringlichkeit von aushaftenden Abgabenschulden nicht mehr zu prüfen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:1998140117.X04 Im RIS seit 18.02.2003 mehr lesen...
Mit Bescheid vom 8. November 1991 erließ das Finanzamt gegenüber der Beschwerdeführerin einen Bescheid, mit welchem unter Bezugnahme auf die Nichtentrichtung der Umsatzsteuervorauszahlung für März 1991 (rd S 3 Mio) ein Säumniszuschlag von S 60.027,-- festgesetzt wurde. In einer dagegen erhobenen Berufung (vom 12. Dezember 1991) wandte die Beschwerdeführerin ein, dass die Umsatzsteuer 3/91, von welcher der verfahrensgegenständliche Säumniszuschlag festgesetzt worden sei, rechneris... mehr lesen...
Index: 10/07 Verfassungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: AbgEO;BAO §198;BAO §213;BAO §214;BAO §215;BAO §217;UStG 1972 §12;UStG 1972 §21;VerfGG 1953 §85 Abs2;VerfGG 1953 §85 Abs3;VerfGG 1953 §87 Abs2;
Rechtssatz: Nach § 85 Abs 2, § 85 Abs 3 VerfGG und dem Inhalt des Beschlusses des VfGH vom 7.10.1991, B 692/91-6, trifft es zu, dass die Wirkung eines positiv erl... mehr lesen...
Der Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde schrieb dem Beschwerdeführer mit Bescheid vom 15. Juli 1993 den Fremdenverkehrsbeitrag 1991 und mit Bescheid vom 16. Juli 1993 den Fremdenverkehrsbeitrag 1992 vor. Diese Bescheide wurden im Instanzenzug bekämpft und der Verwaltungsgerichtshof hob mit Erkenntnis vom 22. März 1996, Zl. 95/17/0384, den den zurückweisenden Bescheid der Abgabenkommission der Gemeinde vom 20. April 1995 bestätigenden Vorstellungsbescheid der belangten Behörde vo... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §12;AbgEO §13;
Rechtssatz: In dem vor der Titelbehörde durchzuführenden Verfahren gem § 12 und § 13 AbgEO können keine Einwendungen gegen die Richtigkeit des Abgabenbescheides erhoben werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996170454.X03 Im RIS seit 20.11.2000 ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 4. September 1989 pfändete das Finanzamt eine dem Beschwerdeführer angeblich zustehende Forderung auf in Geld zahlbares Arbeitseinkommen. Für diese Amtshandlung wurden dem Beschwerdeführer Pfändungs- und Postgebühren in Höhe von insgesamt S 11.587,-- vorgeschrieben. Der Drittschuldner berief gegen das Zahlungsverbot; der Beschwerdeführer gegen die Festsetzung von Gebühren. Während der Beschwerdeführer sein Rechtsmittel damit begründete, die betriebene Abgabenschuld se... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §12;AbgEO §13;AbgEO §14;AbgEO §15;AbgEO §16;AbgEO §26;
Rechtssatz: Die (spätere) Einstellung des Vollstreckungsverfahrens führt nicht zwangsläufig, sondern nur nach Maßgabe des dafür bestimmenden Sachverhaltes zum Entfall der Kostenpflicht. Wurde die Einstellung deshalb verfügt, weil sich herausstellte, daß der den Gebührenanspruch auslösende Vollst... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §12; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 108;
Rechtssatz: Der Umstand, daß schon nach Zustellung eines Erkenntnisses des VwGH ein Rückstandsausweis hätte ausgestellt werden können, vermag nichts daran zu ändern, daß bei Einwendungen gemäß § 12 AbgEO nur solche Tatsachen in Betracht kommen, die erst nach Ausstellung des vollstreckbare... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §12;BAO §303; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 108;
Rechtssatz: Ein Erkenntnis des VfGH, durch welches eine Bestimmung des Grunderwerbsteuergesetzes aufgehoben wurde, bzw die Kundmachung dieses Erkenntnisses stellt weder eine Tatsache iSd § 12 AbgEO noch einen Grund für die Wiederaufnahme des Verfahrens dar. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §12;
Rechtssatz: Ein beeinträchtigter Gesundheitszustand ist keine Tatsache, die geeignet wäre, den Abgabenanspruch aufzuheben oder zu hemmen und kann daher nicht mit Erfolg im Zuge eines finanzbehördlichen Vollstreckungsverfahrens eingewendet werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1984130268.X01 ... mehr lesen...