Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AbgEO §12;Rechtssatz
Ein beeinträchtigter Gesundheitszustand ist keine Tatsache, die geeignet wäre, den Abgabenanspruch aufzuheben oder zu hemmen und kann daher nicht mit Erfolg im Zuge eines finanzbehördlichen Vollstreckungsverfahrens eingewendet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1984130268.X01Im RIS seit
18.03.1987