Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AbgEO §12;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1989, 108;Rechtssatz
Ein Erkenntnis des VfGH, durch welches eine Bestimmung des Grunderwerbsteuergesetzes aufgehoben wurde, bzw die Kundmachung dieses Erkenntnisses stellt weder eine Tatsache iSd § 12 AbgEO noch einen Grund für die Wiederaufnahme des Verfahrens dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988160157.X02Im RIS seit
08.09.1988