Entscheidungsgründe: Die
Begründung: des Berufungsgerichtes, mit der es die Herabsetzung des Pflegegeldes von der Stufe 3 auf die Stufe 2 ab 1. 7. 1997 als berechtigt erkannte, ist zutreffend, sodaß auf deren Richtigkeit hingewiesen werden kann (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers entgegenzuhalten: Die
Begründung: des Berufungsgerichtes, mit der es die Herabsetzung des Pflegegeldes von der Stufe 3 auf die Stufe 2 ab 1. 7. 1997 als berechti... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte gewährte dem Kläger seit 1. 5. 1994 Pflegegeld der Stufe 5. Mit Bescheid vom 14. 10. 1996 hat sie das Pflegegeld mit der Stufe 3 neu bemessen. Der Kläger erlitt am 29. 1. 1994 einen subtotalen Infarkt. Seit 20. 5. 1994 befand er sich im Krankenhaus R*****, mußte wegen einer Hemiparese rechts den Rollstuhl benützen und konnte den rechten Arm kaum bewegen; ebenso war das rechte Bein teilweise gelähmt. Er war allgemein entkräftet und konnte nicht reden. D... mehr lesen...
Norm: BPGG §7BPGG §9 Abs2WPGG §6WPGG §7 Abs2
Rechtssatz: Die Anrechnung nach § 7 BPGG (§ 6 WrPGG) beeinflußt weder die Einstufung des Betroffenen in eine bestimmte Pflegegeldstufe noch seinen Pflegebedarf, wohl aber die Höhe des auszuzahlenden Betrages. Eine die Höhe des Pflegegeldes wesentliche Veränderung wird auch dann angenommen, wenn sich die nach den genannten Vorschriften anrechenbaren Geldleistungen ändern. Ent... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 30. 4. 1942 geborene Kläger bezog seit 1989 den Erhöhungsbetrag der Familienbeihilfe nach § 8 Abs 4 FamLAG und seit 1. 4. 1992 vom beklagten Land auf Grund eines Bescheides vom 31. 7. 1992 ein Pflegegeld nach dem Wiener Behindertengesetz von S 2.149,- Der am 30. 4. 1942 geborene Kläger bezog seit 1989 den Erhöhungsbetrag der Familienbeihilfe nach Paragraph 8, Absatz 4, FamLAG und seit 1. 4. 1992 vom beklagten Land auf Grund eines Bescheides vom 31. 7... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 28. 11. 1922 geborene Klägerin bezieht eine Alterspension und auf Grund des rechtskräftigen Bescheides der Beklagten vom 4. 9. 1996 seit 1. 4. 1996 Pflegegeld der Stufe 2 im Ausmaß von S 3.688 monatlich. Mit Bescheid der Beklagten vom 20. 3. 1997 wurde ihr Antrag vom 7. 2. 1997 auf Erhöhung dieses Pflegegeldes abgelehnt, weil sich der Pflegebedarf in der Zwischenzeit nicht wesentlich geändert habe. Mit ihrer gegen diesen Bescheid gerichteten Klage s... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 16. 8. 1995 war dem am 27. 4. 1939 geborenen Kläger gemäß §§ 4, 5 des Wiener Pflegegeldgesetzes (WPGG) iVm §§ 1 ff der Einstufungsverordnung (EinstV) zum WPGG ab 1. 11. 1994 "auf die Dauer des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen" das Pflegegeld der Stufe 1 gewährt worden, da laut amtsärztlichem Gutachten vom 12. 5. 1995 bei ihm ein Pflegebedarf von mehr als 50 Stunden pro Monat vorlag. Mit Bescheid vom 16. 8. 1995 war dem am 27. 4. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin bezog seit 1985 vom beklagten Land eine Pflegebeihilfe der Stufe 2 nach dem Tiroler Rehabilitationsgesetz und einen Zuschuß zur häuslichen Pflege der Stufe 4 nach dem Tiroler Sozialhilfegesetz (bisherige pflegebezogene Geldleistungen). Auf Grund der Übergangsbestimmung des § 29 Abs 3 TirPGG LGBl 1993/55 ("Ist auf Grund der nach den bis zum 30. Juni 1993 geltenden Rechtsvorschriften durchgeführten Verfahren der Sachverhalt ausreichend geklärt, s... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte verpflichtete sich in einem Vorprozeß mit gerichtlichem Vergleich vom 1.3.1994, der Klägerin ab 1.7.1993 eine Invaliditätspension im gesetzlichen Ausmaß zu gewähren. Mit Bescheid vom 28.8.1996 entzog die Beklagte der Klägerin die Invaliditätspension mit Ablauf des Monates September 1996. Das Erstgericht gab der dagegen erhobenen Klage statt und verpflichtete die Beklagte, der Klägerin die Invaliditätspension im gesetzlichen Ausmaß über den September 19... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger erlitt am 7.3.1985 einen Arbeitsunfall. Nachdem ihm die beklagte Partei für die Folgen des Unfalles ursprünglich eine vorläufige Versehrtenrente von 100 vH der Vollrente gewährt hatte, gewährte sie ihm mit Bescheid vom 27.1.1987 auf der Grundlage einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 80 vH eine Dauerrente von 12.297 S zuzüglich einer Zusatzrente von 2459,40 S und 3 Kinderzuschüssen von 3150 S. Die Bemessungsgrundlage gemäß § 179 Abs 1 ASVG wurde dabei ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Urteil des Schiedsgerichtes der Sozialversicherung für Vorarlberg vom 6.7.1983, 2 C 12/83-9, war die beklagte Partei schuldig erkannt worden dem am 18.6.1922 geborenen Kläger ab 26.5.1992 einen Hilflosenzuschuß im jeweiligen gesetzlichen Ausmaß zu bezahlen. Gemäß der Übergangsbestimmung des § 38 Abs 1 BPGG bezog der Kläger ab 1.7.1993 Pflegegeld der Stufe 2. Gemäß der Übergangsbestimmung des Paragraph 38, Absatz eins, BPGG bezog der Kläger ab 1.7.1993... mehr lesen...
Norm: ASVG §99 Abs1BPGG §4 Abs4BPGG §9 Abs2WPGG §4 Abs4WPGG §7 Abs2
Rechtssatz: Die Entziehung (Herabsetzung) eines vor dem 1.7.1995 aufgrund einer Mitteilung im Sinne des § 4 Abs 4 WPGG aF (§ 4 Abs 4 BPGG aF) über die Stufe 2 hinausgehenden Pflegegeldes ist immer dann zulässig, wenn die Voraussetzungen für die Leistung nicht vorliegen, und zwar auch wenn eine Änderung der Verhältnisse gegenüber dem Gewährungszeitpunkt nicht eingetreten ist. D... mehr lesen...
Norm: ASVG §99 Abs1BPGG §9 Abs2WPGG §7 Abs2
Rechtssatz: § 9 Abs 2 BPGG (§ 7 Abs 2 WPGG) entspricht bezüglich der (teilweisen) Entziehung der Regelung des § 99 Abs 1 ASVG. Entscheidungstexte 10 ObS 447/97a Entscheidungstext OGH 09.02.1998 10 ObS 447/97a Veröff: SZ 71/16 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1998:... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 5.3.1973 geborene Kläger ist seit seiner Geburt geistig behindert (Mongolismus, Down-Syndrom). Er befindet sich bei Jugend am Werk zur Therapie und lebt im elterlichen Haushalt. Der Kläger ist in der Lage, allein zu essen, zu trinken und die Toilette aufzusuchen und sich danach zu reinigen. Medikamente müssen ihm gereicht werden. Den Thermostat der Zentralheizung in der elterlichen Wohnung kann er nicht einstellen. Der Kläger ist situativ gut orient... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte hat die Erkrankung, die sich der Kläger als Forstarbeiter zugezogen hatte (sogenannte Weißfingerkrankheit) ab 5.10.1987 als Berufskrankheit der laufenden Nr 20 der Liste der Berufskrankheiten anerkannt und dem Kläger mit Bescheid vom 21.5.1990 eine Dauerrente in der Höhe von 20 v.H. der Vollrente zuerkannt. Grundlage dieses Bescheides war das angiologische Gutachten vom 22.12.1989, in dem festgestellt wurde, daß beim Kläger eine berufsbedingte Weißfinge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 11.7.1951 geborene Kläger hat bisher ungelernte Hilfsarbeitertätigkeiten (zuletzt in der Textilindustrie) verrichtet. Zufolge eines Zustandes nach einer Bandscheibenoperation und eines neuerlichen Bandscheibenvorfalles ist die Leistungsfähigkeit des Klägers stark eingeschränkt. Er ist nur mehr in der Lage leichte Arbeiten im Stehen, Gehen oder Sitzen mit Möglichkeit zum Wechsel der Körperhaltung in geschlossenen Räumen unter Vermeidung von Zugluft und... mehr lesen...
Norm: ASGG §71ASVG §256 Abs3BPGG allgBPGG §9 Abs2WPGG allgWPGG §7 Abs2
Rechtssatz: Die Überprüfung der Frage, ob ein Pflegegeldträger das Pflegegeld befristet oder unbefristet zu gewähren hat, ist möglich und - mangels einer dem § 256 Satz 3 ASVG aF (nunmehr § 256 Abs 3 ASVG idF des Strukturanpassungsgesetzes 1996) vergleichbaren Klagebeschränkung im BPGG oder WPGG - zulässig, jedoch nur in dem auf Grund einer rechtzeitigen Klage gegen den betr... mehr lesen...
Norm: WPGG §4 Abs1WPGG §7 Abs2
Rechtssatz: Die befristete Gewährung von Pflegegeld ist weder im BPGG noch im Wr PGG ausdrücklich vorgesehen oder geregelt. Wenn aber im Zeitpunkt der Entscheidung bzw bei Schluß der Verhandlung erster Instanz das Ende des Pflegebedarfes zu einem bestimmten Zeitpunkt bereits mit Sicherheit oder sehr hoher Wahrscheinlichkeit vorhergesagt werden kann, wie etwa schon bisher bei Zuerkennung einer zeitlich begrenzten P... mehr lesen...
Norm: BPGG §9 Abs2WPGG §7 Abs2
Rechtssatz: Ob nach Ablauf der Befristung weiterhin Pflegegeld gebührt, ist nicht durch Vergleich mit dem seinerzeitigen Zustand, sondern unabhängig von der früheren Einschätzung neu zu prüfen. Das zeitlich begrenzte Pflegegeld fällt nach Ablauf der Frist weg, ohne daß es eines behördlichen Aktes bedarf. Die Gewährung der befristeten Leistung wirkt für die Frage des Pflegebedarfes nicht über die Frist hinaus, weil... mehr lesen...
Norm: BPGG §9 Abs2 aFBPGG §9 Abs4BPGG §38 Abs1BPGG §39 Abs1TirPGG §6 Abs4WPGG §7 Abs2
Rechtssatz: Ob ein (rechtskräftig zuerkanntes) Pflegegeld zu entziehen oder neu zu bemessen ist, richtet sich ausschließlich nach § 9 Abs 2 BPGG. Entscheidungstexte 10 ObS 93/95 Entscheidungstext OGH 08.06.1995 10 ObS 93/95 10 ObS 2418/96b Entscheidung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 20.3.1933 geborene Kläger erlitt im Jänner 1976 (der genaue Tag ist nicht mehr feststellbar) einen Arbeitsunfall. Der Kläger erhielt dabei einen Schlag gegen die rechte Stirnseite oberhalb des rechten Auges. Dieser Unfall wurde der beklagten Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt erst im Mai 1979 gemeldet, nachdem dem Kläger im Feber 1979 wegen einer Linsentrübung (grauer Star) die Linse des rechten Auges entfernt worden war. In den folgenden Jahren ü... mehr lesen...
Begründung: Die am 20.3.1941 geborene Klägerin hat keinen Beruf erlernt und war in den letzten 15 Jahren vor dem 1.11.1985 als Stationsgehilfin, Stubenmädchen, Buffet- und Thekenkraft sowie als Raumpflegerin beschäftigt. Am 19.4.1985 stellte sie einen Antrag auf Berufsunfähigkeitspension. Am 30.9.1985 teilte die beklagte Partei an die Klägerin in einem als Verständigung bezeichneten Schreiben mit, daß der Anspruch auf eine zeitlich befristete Berufsunfähigkeitspension gemäß § ... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 3.7.1989 anerkannte die beklagte Partei (auf Antrag vom 14.12.1988) den Anspruch des Klägers auf Invaliditätspension wegen vorübergehender Invalidität ab 1.1.1989. Mit Bescheid vom 20.8.1990 entzog sie diese Pension, weil der Kläger nach der neuerlichen ärztlichen Begutachtung nicht mehr invalid sei. Die Entziehung wurde mit dem Ablauf des auf die Zustellung des Bescheides am 23.8.1990 folgenden Kalendermonates September wirksam. In der auf Weite... mehr lesen...