Norm
ABGB §547Rechtssatz
Der Erbe des Vertragspartners des bücherlichen Scheineigentümers kann nach der Einantwortung als außerbücherlicher Eigentümer die auf Nichtigkeit des Verpflichtungsgeschäfts gegründete Löschungsklage erheben; als Ergebnis seines Prozesserfolgs kann er zufolge der Löschung des Eigentumsrechts des Scheineigentümers im Grundbuch eingetragen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112931Dokumentnummer
JJR_19991223_OGH0002_0020OB00155_98B0000_001