RS OGH 1999/12/23 2Ob155/98b

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Veröffentlicht am 23.12.1999
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Norm

ABGB §547
GBG §61 B1

Rechtssatz

Der Erbe des Vertragspartners des bücherlichen Scheineigentümers kann nach der Einantwortung als außerbücherlicher Eigentümer die auf Nichtigkeit des Verpflichtungsgeschäfts gegründete Löschungsklage erheben; als Ergebnis seines Prozesserfolgs kann er zufolge der Löschung des Eigentumsrechts des Scheineigentümers im Grundbuch eingetragen werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112931

Dokumentnummer

JJR_19991223_OGH0002_0020OB00155_98B0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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