Begründung: Grundbücherliche Eigentümerin der verfahrensgegenständlichen Liegenschaftsanteile der EZ ***** KG ***** ist die V***** GesmbH, die mit Kaufvertrag vom 18. 4. 2007 ihre Liegenschaftsanteile an die F***** GESELLSCHAFT M.B.H. (in der Folge: F*****) verkaufte. Deren Eigentumsrecht wurde nicht bücherlich einverleibt. Als Zwischenerwerberin veräußerte sie mit Kaufvertrag vom 24. 9. 2007 die hier gegenständlichen Liegenschaftsanteile B-LNR 27 und B-LNR 63 an den nunmehrigen Ant... mehr lesen...
Begründung: Grundbücherliche Eigentümerin der verfahrensgegenständlichen Liegenschaftsanteile der EZ 2693 ***** ist die V***** GesmbH, die mit Kaufvertrag vom 18. 4. 2007 ihre Liegenschaftsanteile an die F********** GESELLSCHAFT M.B.H. (in der Folge: F*****) verkaufte. Deren Eigentumsrecht wurde nicht bücherlich einverleibt. Als Zwischenerwerberin veräußerte sie mit Kaufvertrag vom 7. 8. 2007 die Liegenschaftsanteile an den nunmehrigen Antragsteller und Rechtsmittelwerber. Im letztg... mehr lesen...
Begründung: Die Erstantragstellerin ist die im Grundbuch einverleibte Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** GB *****. Zum Gutsbestand dieser Liegenschaft gehören (ua) die GST-NR 1026/2 und 1037/2. Ob der Liegenschaft EZ ***** GB ***** sind sub C-LNR 2a die „Dienstbarkeit der Führung, Benützung und Erhaltung einer elektrischen Hochspannungsfernleitung auf Gst 1026/2 1037/7 gem Dienstbarkeitsvertrag 1932-08-29 für EZ 56" und sub C-LNR 3a die „Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens a... mehr lesen...
Norm: GBG §22GBG §32
Rechtssatz: Die Voraussetzungen für eine „Sprungeintragung" sind dieselben wie für eine schrittweise gesonderte Verbücherung der einzelnen Erwerbsvorgänge. Aufsandungserklärungen sind daher bei der „Sprungeintragung" nur für jene konstituierenden Rechtsgeschäfte zur Beschränkung, Belastung, Aufhebung oder Übertragung bücherlicher Rechte in der Erwerbskette erforderlich, die zur Herstellung des angestrebten Buchstandes auch ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Verlassenschaftssache nach der am 29. Juli 2005 verstorbenen Johanna Maria Rosa Josefa H*****, geboren am 20. September 1912, zuletzt wohnhaft gewesen in *****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs des Noterben Dr. Chri... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Baumann als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Veith, Dr. Grohmann und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Verlassenschaftssache nach dem am 11. August 2005 verstorbenen DDr. Alois L*****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs des Sohnes Univ. Prof. Dr. Lois-Jörg L*****, vertreten durch Dr. Bernhard Haid, Rechtsanwalt in Innsbruck, g... mehr lesen...
Begründung: Die am 23. 11. 2004 verstorbene Erblasserin war unter anderem Hälfteeigentümerin der Liegenschaft EZ 1259 GB *****; zweiter Hälfteeigentümer ist der nunmehrige Revisionsrekurswerber Horst Walter F*****, zu dessen Gunsten (samt zwei weiteren Personen namens Walter und Herbert F*****) im Lastenblatt das Vorkaufsrecht am Anteil der Erblasserin einverleibt ist. Mit Einantwortungsurkunde vom 23. 1. 2006 hat das Erstgericht den Nachlass der Erblasserin aufgrund des Erbschaftsk... mehr lesen...
Norm: GBG §3 Abs2GBG §11GBG §22GBG §74LiegTeilG §3
Rechtssatz: Im Verfahren über die Ab- und Zuschreibung von Grundstücken ist die Bestimmung des §22 zweiter Satz GBG anzuwenden. Entscheidungstexte 5 Ob 120/06t Entscheidungstext OGH 30.05.2006 5 Ob 120/06t European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120978 ... mehr lesen...
Begründung: Der Erstantragsteller erwarb mit Kaufvertrag vom 25. 8. 2005 von der Zweitantragstellerin die zum Gutsbestand der EZ 47 des Grundbuchs ***** gehörenden Grundstücke Nr 116, Nr 117, Nr 118 und Nr 173. Ob der EZ 47 der Verkäuferin ist zu C-LNR 42 a ein Pfandrecht über S 1,971,842,42 samt Zinsen, Verzugs- und Zinseszinsen sowie einer Nebengebührensicherstellung über S 394.350 zugunsten der S***** und ob diesem Pfandrecht zu C-LNR 42 e die Übertragung der Forderung an die R**... mehr lesen...
Norm: GBG §22
Rechtssatz: Wurde die Aufsandungserklärung für die Verbücherung von Lasten schon durch den ersten (außerbücherlichen) Erwerber erteilt, so ist es nicht erforderlich, dass der Nachmann seinerseits ebenfalls eine Aufsandungserklärung abgibt. Entscheidungstexte 3 R 442/05t Entscheidungstext LG Klagenfurt 08.03.2006 3 R 442/05t ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Erstgericht das Begehren der Antragsteller *****und *****aufgrund des notariellen Übergabsvertrages vom 20. 6. 2005 und des mit gleichem Tag von ihnen geschlossenen Ehepaktes sowie der vorgelegten Heiratsurkunde in der EZ ***** 1.) die Einverleibung des Eigentumsrechtes für sie je zur Hälfte und 2.)jeweils auf ihren nunmehrigen Hälfteanteilen die Einverleibung a) der Beschränkung des gemeinsamen Eigentumsrechtes durch die bestehend... mehr lesen...
Begründung: Die Liegenschaft EZ ***** steht je zur Hälfte im grundbücherlichen Eigentum des Dr. Alfred M***** und der Johanna E*****. Ihr einziger Gutsbestand ist die Baufläche 670/15 (begrünt). Am 16. 4. 1993 schlossen Dr. Alfred M***** und Johanna E***** mit Fatemeh Z***** einen Vertrag, der wie folgt beurkundet wurde: "KAUFVERTRAG abgeschlossen zwischen folgenden Personen: I. VERKÄUFER: römisch eins. VERKÄUFER: 1. Dr. Alfred M***** 2. Johanna E***** II. KÄUFER: römisch II. K... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ *****, bestehend aus dem Grundstück .84 (Baufläche) mit dem Gebäude H*****. Im Erdgeschoss des Gebäudes sind die Geschäftsräume einer ehemaligen Bäckerei untergebracht; darüber hinaus befinden sich im Gebäude drei Wohnungen. Die Beklagte ist Verwalterin des benachbarten Grundstücks Nr. 118/1 EZ ***** (M*****platz). Bei diesem Grundstück handelt es sich um öffentliches Gut. Die Kläger begehren die Feststellung... mehr lesen...
Begründung: Die folgenden Liegenschaftsangaben beziehen sich alle auf GB *****. Als Eigentümer der EZ 14, sind aufgrund des Übergabsvertrages vom 28. 12. 2000 (Übergeber Franz und Sophie B*****) Werner und Ingrid B***** je zur Hälfte als Eigentümer einverleibt. Weiters wurde aufgrund des Übergabsvertrages zugunsten der Übergeber ein Fruchtgenussrecht, ein Ausgedingsrecht und ein Belastungs- und Veräußerungsverbot unter C-LNR 15 bis 17 und ein wechselseitiges Belastungs- und Veräuß... mehr lesen...
Begründung: Der Revisionsrekurs ist - entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden Ausspruch des Rekursgerichtes - mangels erheblicher Rechtsfragen iSd § 14 Abs 1 AußStrG nicht zulässig: Der Revisionsrekurs ist - entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden Ausspruch des Rekursgerichtes - mangels erheblicher Rechtsfragen iSd Paragraph 14, Absatz eins, AußStrG nicht zulässig: Nach dem Inhalt der beiden letztwilligen Verfügungen hat die Erblasserin ihrem Gatten -... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat den Nachlass der Mutter der nunmehrigen Revisionsrekurswerberin (im Folgenden auch Tochter genannt) aufgrund des Gesetzes zu je einem Drittel dieser (der Tochter) und zwei weiteren Nachkommen eingeantwortet und in einer in die Einantwortungsurkunde aufgenommenen Verbücherungsklausel angekündigt, es werde die Einverleibung des Eigentumsrechts der drei Erben ob diverser (im Einzelnen bezeichneter) Liegenschaften vorzunehmen sein. Im Rekurs gegen die e... mehr lesen...
Begründung: Mit Übergabsvertrag vom 28. 1. 1972 übertrug Margot M*****, die Revisionsrekurswerberin der Mutter des Antragstellers, Anna Rosalia H*****, die Liegenschaft, was von der Übernehmerin angenommen wurde. Unter Punkt 2 ist festgehalten, dass die Übergabe die Erfüllung einer Verpflichtung (mündliche Vertragsabsprache) darstelle, welche vor Jahren zwischen der Übergeberin und dem mittlerweile verstorbenen Ehegatten der Übernehmerin Johann Germann H***** vereinbart bzw getroffe... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Revisionswerber meint, dass die Klärung der Frage, ob der Überlassung der Besorgung und Verwaltung des Nachlasses (§ 145 AußStrG, § 810 ABGB) konstitutive oder bloß deklarative Wirkung zukomme, von "elementarer Bedeutung für die Rechtssicherheit" sei; es liege wegen Fehlens einer Rechtsprechung bzw Vorliegens einer uneinheitlichen Rechtsprechung eine erhebliche Rechtsfrage iS des § 502 Abs 1 ZPO vor. Der Revisionswerber... mehr lesen...
Begründung: Nachdem Josef E*****, geboren 23. 6. 1918 (in der Folge Josef E***** sen. genannt) eine Hälfte der Liegenschaft EZ ***** GB ***** seiner Ehegattin Else E*****, geboren 9. 5. 1925 geschenkt hatte, schlossen beide unter Beteiligung des Antragstellers am 23. 7. 1987 folgenden Vertrag in Form eines Notariatsakts, bezeichnet als "Schenkungsvertrag auf den Todesfall". Herr Josef E*****, geboren 23. Juni 1918 schenkt und übergibt auf den Todesfall an seine Ehegattin Else E***... mehr lesen...
Begründung: Bei Überreichung des gegenständlichen Eintragungsgesuches war als Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ ***** die Republik Österreich (Bundesgebäudeverwaltung) einverleibt und das Eigentumsrecht für Günter S*****, geb. *****, vorgemerkt; außerdem war unter C-LNR 1 gegen den vorgemerkten Eigentümer ein Pfandrecht der Republik Österreich für deren Kaufpreisrestforderung von S 897.375,-- eingetragen. Unter Vorlage der den Eigentumserwerb des Günter S***** betreffenden Unb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist unter anderem Eigentümer zweier Grundstücke, die durch dazwischen liegendes öffentliches Gut getrennt werden. Auf diesem verlief früher ein sogenannter Feuerbach, der schon im 17. Jahrhundert der Versorgung mit Löschwasser zur Bekämpfung von Bränden diente. Das "Feuerbachl" wurde im Zuge des Anschlusses der umliegenden Häuser an das öffentliche Wassernetz in der Zeit zwischen 1890 und 1904 aufgelassen. Rechtsvorgänger des Klägers errichteten zwi... mehr lesen...
Begründung: Grundbücherlich zugeschrieben ist die Liegenschaft EZ***** Grundbuch ***** dem Thomas W*****, der am 8. 3. 1995 verstorben ist. Mit Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes Josefstadt vom 14. 2. 1996, GZ 2 A 164/95s-25, wurde Herma W***** als Alleinerbin die Verlassenschaft nach Thomas W***** eingeantwortet. Hinsichtlich der gegenständlichen Liegenschaft war Margarete B***** Vermächtnisnehmerin nach Thomas W*****. Mit Amtsurkunde gemäß § 178 AußStrG des Bezirksg... mehr lesen...
Begründung: Der Ehegatte der Erstbeklagten (im Folgenden Gemeinschuldner) - über dessen Vermögen am 6. Mai 1998 der Konkurs eröffnet und der nun als Kläger einschreitende Rechtsanwalt zum Masseverwalter bestellt wurde - war bücherlicher Eigentümer einer Liegenschaft und schenkte eine ideelle Hälfte derselben mit nicht verbüchertem "Schenkungsvertrag nach vollzogener Übergabe" vom 3. Jänner 1997 der Erstbeklagten, somit einer nahen Angehörigen iSd § 32 Abs 1 KO. Am 10. Jänner 19... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind die Enkel der am 6. 9. 1997 verstorbenen Maria M*****, die in EZ ***** unter B-LNR 8 als Eigentümerin der mit Wohnungseigentum am Objekt W 112 verbundenen 116/4322 Anteile aufscheint. Die Verstorbene hat ihnen - unter verschiedenen Auflagen - letztwillig ihre Eigentumswohnung vermacht. Nunmehr soll das Eigentum an den genannten Liegenschaftsanteilen für den Erstantragsteller einverleibt und darauf ein Fruchtgenussrecht für Gertrud S***** (die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer des nördlich der Glan gelegenen Gutes S*****hof EZ 50 KG L*****, von dem er ca 100 ha landwirtschaftliche Nutzfläche nördlich und südlich der Glan bewirtschaftet. Nahe dem S*****hof führt die S*****hofbrücke über den (flussabwärts gesehen von West nach Ost verlaufenden) Glanfluss. Östlich der S*****hofbrücke befindet sich nördlich der Glan (in Richtung S***** gesehen an ihrem linken Ufer) die im Eigentum der erstbeklagten Stadtgeme... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach herrschender Rechtsprechung ist für die Frage, ob eine Sache in das Inventar aufzunehmen ist, der Besitz der Erblasserin am Todestag maßgeblich, nicht jedoch das Eigentum. Eine Liegenschaft, die der Erblasser nach der Verfassung einer verbücherungsfähigen Vertragsurkunde dem Dritten tatsächlich übergeben hat, gehört nicht zum Nachlass (NZ 1975, 190; 1995, 112 ua, zuletzt 8 Ob 10/99z). Die von der Revisionsrekurswerb... mehr lesen...
Begründung: Franz Josef T*****, der am 19. 12. 1997 verstorben ist, war zu 420/59088 Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****, womit das Wohnungseigentum an W 12 ***** untrennbar verbunden ist. Am 23. März 1999 beantragte die Verlassenschaft nach Franz Josef T*****, vertreten durch die "erbserklärte Alleinerbin" Gertrude U*****, die Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung hinsichtlich dieses Liegenschaftsteils. Das Rangordnungsgesuch... mehr lesen...
Begründung: Mit Testament vom 28. 5. 1997 setzte die Erblasserin ihren Sohn Johann W***** zum Alleinerben ein und beschränkte ihre zwei weiteren Kinder auf den gesetzlichen Pflichtteil. Die Pflichtteilsberechtigten beantragten die Inventarisierung des Nachlasses einschließlich eines Wohnungseigentumsobjektes. Die Gültigkeit des Schenkungsvertrages vom 28. 5. 1997, mit welchem die Erblasserin dieses dem Erben Johann W***** geschenkt habe, werde bestritten. Das Erstgericht wie... mehr lesen...
Begründung: Der am 4. April 1997 verstorbene Mann (Erblasser) und dessen am 19. März 1995 vorverstorbene Frau waren je Hälfteeigentümer einer Liegenschaft mit einem darauf errichteten Haus. Der Erblasser hatte sechs Kinder, von denen eines vorverstorben ist und nun durch die erblasserische Enkelin - und Revisionsrekurswerberin - iSd § 733 ABGB repräsentiert wird. Nach dem Tod der Frau wurde die unbedingte Erbserklärung des Erblassers zu Gericht angenommen und sein Erbrecht gerich... mehr lesen...
Begründung: Außer der vom Erstgericht rechtskräftig bewilligten und verbücherten Teilung des Grundstücks 1202 KG ***** in die Grundstücke 1202/1 und 1202/2 haben die Antragsteller auch noch die lastenfreie Abschreibung des Grundstücks 1202/2 vom Gutsbestand der EZ *****, die Eröffnung einer neuen Grundbuchseinlage für das abgeschriebene Grundstück, die Einverleibung des Eigentumsrechtes der Erstantragstellerin bei der neuen Einlage sowie die Verbücherung einer Grunddienstbarkeit... mehr lesen...