Norm
GBG §22Rechtssatz
Wurde die Aufsandungserklärung für die Verbücherung von Lasten schon durch den ersten (außerbücherlichen) Erwerber erteilt, so ist es nicht erforderlich, dass der Nachmann seinerseits ebenfalls eine Aufsandungserklärung abgibt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LGKL729:2006:RKL0000011Dokumentnummer
JJR_20060308_LGKL729_00300R00442_05T0000_001