RS OGH 1991/8/27 5Ob58/91

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Veröffentlicht am 27.08.1991
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Norm

GBG §136

Rechtssatz

Im Falle der Einlösung einer sichergestellten Forderung und des Eintritts der gesetzlichen (notwendigen) Zession nach §§ 1358 bzw 1422 ABGB ist die Unrichtigkeit des Grundbuchs offenkundig, daher die Voraussetzung des § 136 Abs 1 GBG erfüllt und auf Ansuchen die zur Berichtigung des Grundbuchs erforderliche Eintragung vorzunehmen, ohne daß die vom GBG sonst für eine solche Eintragung geforderten Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 58/91
    Entscheidungstext OGH 27.08.1991 5 Ob 58/91
    Veröff: NZ 1992,115 (Hofmeister, 118) = ÖBA 1992,661

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0061097

Dokumentnummer

JJR_19910827_OGH0002_0050OB00058_9100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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