RS OGH 1993/11/16 4Ob528/93, 5Ob147/05m, 5Ob204/06w, 5Ob62/15a

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Veröffentlicht am 16.11.1993
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Norm

GBG §136
HGB §142

Rechtssatz

Ist eine Liegenschaft Gesellschaftsvermögen gewesen und demzufolge der Gesamtrechtnachfolger durch Anwachsung übergegangen; ist das Grundbuch gemäß § 136 GBG zu berichtigen, dies allerdings nur dann, wenn die Gesellschaft im Grundbuch als Eigentümerin eingetragen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0061000

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

10.03.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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