Begründung: Mit Beschluß vom 24.4.1983, TZ 462/83, wies das Erstgericht den auf die Vereinbarung vom 29.3.1983 gestützten Antrag des Antragstellers, ob den mit Wohnungseigentum verbundenen 251/18.498-Anteilen des Karl N*** an der Liegenschaft EZ 1566 KG St.Gallenkirch die Beschränkung des Eigentumsrechtes durch das Aufgriffsrecht (Besitznachfolgerecht) des Antragstellers im Sinne und Umfange des Punktes II 2 der genannten Vereinbarung anzumerken, ab. Das Rekursgericht bestätigte d... mehr lesen...
Begründung: Mit der Vereinbarung vom 17. bzw. 24.4.1986 hat die R*** mbH die von ihr auf den Grundstücken der KG Mattighofen Nr.145/1 (EZ 726, Eigentümer Josef und Adelinde S***) und Nr.196/4 (EZ 1533, Eigentümer Ilse S***) als Superädifikate errichteten Baulichkeiten, insbesondere auch die als Büro verwendete Baracke, die zum Teil auf dem den Ehegatten Josef und Adelinde S*** gehörigen Grundstück Nr.145/1 errichtet ist, in das Alleineigentum von Ilse S*** übertragen. Das Erstgeri... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 1545 KG St. Pölten mit den Grundstücken 1139/1 Garten und 2646 Baufläche. Sie stellten den Antrag, das Grundstück 1139/1 in die Grundstücke 1139/1 und 1139/5 zu teilen, das Grundstück 1139/5 vom Gutsbestand der EZ 1545 KG St. Pölten abzuschreiben und hiefür unter Übertragung des bisherigen Eigentumsrechtes und eines Belastungs- und Veräußerungsverbotes eine neue Einlagezahl zu eröffnen. Das Erstgerich... mehr lesen...
Begründung: Zu I.: Die Enteigneten haben in ihrer durch einen Rechtsanwalt verfassten Äußerung zum Revisionsrekurs des Landes Vorarlberg den Zuspruch anwaltlicher Vertretungskosten begehrt. Da dem erkennenden Senat die in der jüngeren Lehre gegen die bisherige Rechtsprechung zu dieser Frage vorgetragenen Bedenken berechtigt erscheinen, würde er mit seiner Entscheidung von der bisherigen ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs in einer Rechtsfrage von grundsätzlicher B... mehr lesen...
Begründung: Laut Grundbuchsauszug vom 5.6.1985 war ob der Liegenschaft EZ 49 II KG Außervillgraten aufgrund der Einantwortungsurkunde vom 4.9.1885 zu 28/112-Anteilen Franz A*** als Eigentümer einverleibt. Laut Grundbuchsauszug vom selben Tag war ob der Liegenschaft EZ 90.017 II KG Abfaltersbach geschlossener Hof Handerer Franz A***, geboren 24.11.1937, als Eigentümer einverleibt. Aufgrund des Bescheides des Amtes der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz vom 7.8.... mehr lesen...
Begründung: In der auf "Zuhaltung" eines zwischen den Parteien angeblich am 28. April 1979 geschlossenen schriftlichen Kaufvertrages über die der Beklagten gehörende Hälfte der Liegenschaft EZ 1486 KG Oberlaa-Stadt und Einwilligung zur Einverleibung des Eigentumsrechtes des Klägers an dieser Liegenschaftshälfte gerichteten Klage beantragte der Kläger auch deren Anmerkung. Mit Beschluß vom 28. Dezember 1979, 5 Cg 452/79-2, ordnete das Erstgericht diese Anmerkung an. Weil das Urteil d... mehr lesen...
Begründung: Oliver A ist das uneheliche Kind der am 28. April 1944 geborenen Maria B und des am 5. April 1920 geborenen Rudolf C. Er befand sich seit seiner Geburt in Pflege und Erziehung seiner Mutter, die mit Beschluß des Erstgerichtes vom 10.September 1971, ON 3, auch zum Vormund bestellt wurde. Am 19.März 1984 beantragte der Vater, nachdem er bereits am 13.Juni 1979 ohne Erfolg einen ersten derartigen Antrag gestellt hatte, Oliver in seine Pflege und Erziehung zu überweisen und ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht ordnete als Abhandlungsgericht über Antrag der Erben auf Grund der Einantwortungsurkunde vom 8. 4. 1981 (ON 7) ob dem dem Erblasser F***** gehörigen 1/4-Anteil der Liegenschaft EZ ***** KG ***** die Einverleibung des Eigentumsrechtes für A***** an und ersuchte um den Vollzug der bewilligten Eintragung das BG Favoriten. Mit dem angefochtenen Beschluß gab das Rekursgericht dem gegen diese Entscheidung gerichteten Rekurs der mj. P***** und S***** (vertret... mehr lesen...
Begründung: Ob den Liegenschaften EZ 14 und 152 je KG Grafendorf ist das Eigentumsrecht des Alois C, geb. 1927 zu einem Viertel auf Grund des notariellen Schenkungsvertrages vom 5.7.1957 und zu einem Viertel auf Grund der Einantwortungsurkunde des Erstgerichtes vom 30.12.1965, A 218/65, sowie das Eigentumsrecht der Maria C, geb.Reinbacher zu einem Viertel auf Grund der Ehepakte mit Erbvertrag vom 5.7.1957 und zu einem Viertel auf Grund der vorgenannten Einantwortungsurkunde einverle... mehr lesen...
Begründung: Dr. Ewald Briem, Rechtsanwalt in St. Johann in Tirol, brachte als Verlassenschaftskurator in der Verlassenschaftssache nach Dr. Kurt O***** gegen die beklagte Partei eine Klage mit dem Begehren ein, der zwischen der beklagten Partei und Dr. Kurt O***** am 10. 7. 1981 abgeschlossene Kaufvertrag über (5/6-Anteile der) Liegenschaft EZ 311 II KG Kitzbühel-Stadt werde Zuge um Zug gegen Rückstellung der hiefür erbrachten Leistungen aufgehoben; mit Rechtskraft gelte die Einwill... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 A2GBG §126ZPO §582 Abs1 Z1 J
Rechtssatz: Nach der ZVN 1983 hat auch im Falle des § 126 Abs 1 GBG der Grundsatz zu gelten, dass bei teilweise bestätigenden Entscheidungen des Rekursgerichtes gegen den bestätigenden Teil ein Revisionsrekurs unzulässig ist; SZ 30/65 entspricht nicht mehr dem geltenden Recht, da die Analogie zum nicht mehr anzuwendenden Judikat 56 neu entfällt (obiter dictum: auch im außerstreitigen Verfahren). ... mehr lesen...
Auf Grund der Behelfe der Niederösterreichischen Agrarbezirksbehörde im Zusammenlegungsverfahren D, Z 4280 (Änderungsausweis zugleich Grundbuchsantrag Post Nr. 14, Haupturkunde, Übersichtskarten), ordnete das Erstgericht im Gutsbestandsblatt der EZ 7 KG D nachstehende Eintragungen an: a) Die Löschung der in das Verfahren einbezogenen Grundstücke Nr. 41 und 89/9... b) die Eintragung der Abfindungsgrundstücke Nr. 540, 553... und c) die Löschung der Anmerkung der Einleitung des Zusammenl... mehr lesen...
Der am 4. Jänner 1979 verstorbene Josef F war Eigentümer einer Hälfte der Liegenschaft EZ 48 II der KG G. An der in dieser Katastralgemeinde gelegenen agrargemeinschaftlichen Liegenschaft EZ 104 II standen ihm nicht an das Eigentum von Liegenschaften gebundene Anteilsrechte (walzende Anteile) zu. Sein Nachlaß wurde mit der Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes Zell am Ziller vom 22. Jänner 1979, GZ A 14/79-11, seinem Sohn Johann F, der sich auf Grund des Testamentes unbedingt als... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 A2GBG §38 litaGBG §126
Rechtssatz: Kein innerer Zusammenhang und daher keine bloß teilweise bestätigende Entscheidung liegt vor bei Verneinung der Zulässigkeit der Löschungsvormerkung gemäß § 38 lit a GBG bei der Anmerkung der Vollstreckbarkeit des Notariatsaktes, auf Grund dessen Pfandrechte einverleibt wurden, und jener Löschungsvormerkung bejaht wurde. Entscheidungstexte 5... mehr lesen...
Norm: GBG §20 litbGBG §126
Rechtssatz: Wenn nur ein im Wortlaut nicht klar und vollständig formulierter Entscheidungsspruch vom Rekursgericht im Rahmen des Entscheidungsgegenstandes zulässigerweise klarer und vollständiger gefaßt wurde, liegt eine bestätigende Entscheidung vor, wenn überdies das Rekursgericht von der gleichen tatsächlichen und rechtlichen Beurteilungsgrundlage wie das Erstgericht ausgeht (nur Ersichtlichmachung des Bestehens na... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 A1GBG §126Tir FLG 1969 §67
Rechtssatz: Die Zulässigkeit eines gegen einen bestätigenden Beschluß eingebrachten Revisionsrekurses ist jedenfalls dann zu verneinen, wenn eine meritorische Behandlung gemäß § 16 AußStrG schon wegen § 11 AußStrG ausscheidet. Entscheidungstexte 5 Ob 23/79 Entscheidungstext OGH 11.09.1979 5 Ob 23/79 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 A3GBG §126
Rechtssatz: Dem Obersten Gerichtshof ist es verwehrt, nach Aufhebung des Zurückweisungsbeschlusses eine Sachentscheidung über den Rekurs gegen den erstgerichtlichen Beschluss zu setzen, weil dies gerade im Hinblick auf § 126 Abs 1 GBG gegen die zwingenden Vorschriften über die funktionelle Zuständigkeit verstieße. Entscheidungstexte 5 Ob 2/79 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: GBG §70GBG §123GBG §126
Rechtssatz: Auf das Rechtsmittelverfahren bei einer gemäß § 70 GBG verfügten Streitanmerkung finden die Bestimmungen des Grundbuchsgesetzes auch dann Anwendung, wenn der Antrag beim Prozeßgericht gestellt wurde, daher ist gegen eine bestätigende Entscheidung der zweiten Instanz ein weiterer Rekurs unzulässig. Entscheidungstexte 5 Ob 723/78 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 IGBG §122 CGBG §122 BGBG §126
Rechtssatz: Rekurslegitmation allein schon auf Grund der vom Rekursgericht aufgeworfenen Frage, ob in Grundbuchssachen beim Einschreiten von juristischen Personen die Zeichnungsberechtigung der für diese handelnden Organe urkundlich nachzuweisen ist. Entscheidungstexte 5 Ob 7/77 Entscheidungstext OGH 19.04.1977 5 Ob 7/77 NZ ... mehr lesen...
Die Z-Sparkasse beantragte auf Grund einer Pfandbestellungsurkunde vom 28. Oktober 1976 die Einverleibung eines Pfandrechtes zu ihrem Gunsten im Höchstbetrage von 330 000 S zur Sicherstellung aller Kreditforderungen gegen Gerhard K und Annemarie K ob der im alleinigen Eigentum des Gerhard K stehenden Liegenschaft EZ 1932 des Grundbuches über die KG P. Dieses Gesuch weist die Fertigung "Z-Sparkasse" gefolgt von zwei unleserlichen Unterschriften auf. Das Erstgericht wies dieses Grundb... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 IAußStrG 2005 §45 IC3AußStrG 2005 §45 IIHGBG §122 BGBG §122 CGBG §126
Rechtssatz: Die Rekursberechtigung im Grundbuchsverfahren ergibt sich nicht aus der Tatsache, dass der abweisende Beschluss zugestellt wurde, sondern daraus, dass der angefochtene Beschluss allenfalls bücherliche Rechte des Einschreiters verletzte. Ob mit der Abweisung des Antrages des Einschreiters tatsächlich seine bücherlichen Rechte verletzt wurden, ist e... mehr lesen...
Norm: GBG §126
Rechtssatz: Wenn das Rekursgericht der Auffassung ist, daß dem Einschreiter das Rekursinteresse zur Anfechtung des seinen Antrag abweisenden Beschlusses fehle, weil sein Antrag keinesfalls bewilligt werden könnte, dann ist der Rekurs nicht zurückzuweisen, sondern abzuweisen. Entscheidungstexte 5 Ob 206/74 Entscheidungstext OGH 25.09.1974 5 Ob 206/74 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 A1GBG §126
Rechtssatz: Ein "außerordentlicher Revisionsrekurs" ist im Sinne des § 126 GBG dann unzulässig, wenn das Verfahren vom Grundbuchsgesetz bestimmt wird. Entscheidungstexte 5 Ob 156/74 Entscheidungstext OGH 10.07.1974 5 Ob 156/74 5 Ob 33/79 Entscheidungstext OGH 25.09.1979 5 Ob 33/79 ... mehr lesen...
Norm: GBG §126
Rechtssatz: Im Rahmen eines durch die Bestimmungen des GBG geregelten Verfahrens ist ein außerordentlicher Revisionsrekurs gemäß § 126 BGB auch dann ausgeschlossen, wenn bei der Prüfung der Frage, ob Bedenken gegen die persönliche Fähigkeit des Schuldners zur Verfügung über die zu belastende Liegenschaft bestehen (§ 94 Abs 1 Z 2 GBG), auf die Vorschriften eines anderen Gesetzes (etwa der AO) Bedacht genommen werden muß. ... mehr lesen...
Mit Beschluß vom 14. September 1964 wies das Erstgericht den Antrag des Pfandgläubigers auf Einverleibung seines Pfandrechtes für einen Betrag von 500.000 S ob der Liegenschaft EZ. ... in der für die Zeit vom 10. März 1964 bis 9. März 1965 eingeräumten Rangordnung gemäß § 94 (1) Z. 1 und 4 in Verbindung mit § 56 (3) GBG. und § 2 (2) KO. ab, weil über das Vermögen des Schuldners am 26. Juni 1964 das Ausgleichsverfahren und am 24. August 1964 der Anschlußkonkurs eröffnet worden sei, so ... mehr lesen...
Norm: GBG §126UrkundenhinterlegungsV §16
Rechtssatz: Unanfechtbarkeit von Konformatbeschlüssen im Urkundenhinterlegungsverfahren. Entscheidungstexte 5 Ob 57/64 Entscheidungstext OGH 16.04.1964 5 Ob 57/64 Veröff: EvBl 1964/414 S 576 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0060889 Dokument... mehr lesen...
Norm: GBG §104GBG §126GBG §136
Rechtssatz: Kein außerordentlicher Revisionsrekurs im Verfahren nach §§ 104 und 136 GBG. Entscheidungstexte 5 Ob 160/63 Entscheidungstext OGH 09.05.1963 5 Ob 160/63 Veröff: EvBl 1963/471 S 634 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0060697 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: GBG §126LiegTeilG §29
Rechtssatz: Hat das Verlassenschaftsgericht die amtswegige Verbücherung der Einantwortungsurkunde verfügt und lehnt das um den Vollzug der Eintragung ersuchte Buchgericht den Vollzug gemäß § 94 Abs 2 GBG ab, so richtet sich das Rechtsmittelverfahren nach § 126 GBG. Entscheidungstexte 5 Ob 67/62 Entscheidungstext OGH 15.03.1962 5 Ob 67/62 Veröff: Ev... mehr lesen...
Norm: GBG §126
Rechtssatz: Zulässigkeit des Revisionsrekurses, wenn das Rekursgericht an Stelle einer grundbücherlichen Einverleibung eine grundbücherliche Anmerkung verfügt hat. Entscheidungstexte 5 Ob 43/60 Entscheidungstext OGH 23.03.1960 5 Ob 43/60 Veröff: EvBl 1960/322 S 551 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...
Norm: GBG §122 ff AGBG §126
Rechtssatz: Die im GBG aufgenommenen Rechtsmittelvorschriften sind nicht nur bei Bekämpfung von Grundbuchsbescheiden zur Anwendung zu bringen, sondern gelten in allen Fällen, in denen dem Rekurs in einer Grundbuchssache von einer zweiten Instanz nicht Folge gegeben wurde. Entscheidungstexte 5 Ob 99/60 Entscheidungstext OGH 16.03.1960 5 Ob 99/60 ... mehr lesen...