Das Erstgericht als Grundbuchsgericht bewilligte die Einverleibung des Eigentumsrechtes je zur Hälfte für Andreas und Johann T. an der EZ. 12 KG. G. Dem dagegen von Josefa W. erhobenen Rekurs gab das Rekursgericht keine Folge. Der von Josefa W. erhobene außerordentliche Revisionsrekurs wurde im Hinblick auf die Bestimmung des § 126 Abs. 1 GBG. 1955 vom Erstgericht zurückgewiesen. Diese Entscheidung bekämpfte Josefa W. mit Rekurs, dem jedoch das Rekursgericht mit dem angefochtenen ... mehr lesen...
Norm: GBG §126
Rechtssatz: Wem Grundbuchbescheide zuzustellen sind, ist eine im GBG (§§ 118 ff) geregelte Verfahrensfrage; daher ist § 126 GBG 1955 anzuwenden. Entscheidungstexte 5 Ob 27/60 Entscheidungstext OGH 27.01.1960 5 Ob 27/60 Veröff: EvBl 1960/190 S 332 5 Ob 9/73 Entscheidungstext OGH 17.01.1973 5 Ob 9/73 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 A2EO §88 Abs2GBG §126
Rechtssatz: Der dem Judikate 56 zugrunde liegende Gedanke, daß von einer bestätigenden Entscheidung nur dann gesprochen werden könne, wenn die Entscheidung vollständig bestätigt wird, hat auch im Bereich des Grundbuchgesetzes analog Anwendung zu finden. Entscheidungstexte 7 Ob 518/56 Entscheidungstext OGH 26.10.1957 7 Ob 518/56 JBl 1958,70 =... mehr lesen...
Zur Hereinbringung seiner vollstreckbaren Forderung von 12.000 S samt Kosten in der Höhe von 40 S, 188 S 30 g, 12 S 50 g, 123 S 47 g, 20 S und 172 S 09 g war dem betreibenden Gläubiger Dr. S. bereits früher mit den Beschlüssen vom 17. März 1954, E 160/54 (204/54), vom 25. Mai 1954 (490/54) und vom 22. Jänner 1955, E 38/55 des Bezirksgerichtes Freistadt wider den Verpflichteten Josef St. die Exekution mittels zwangsweiser Pfandrechtsbegründung ob den dem Verpflichteten zugeschriebenen ... mehr lesen...
Norm: GBG §126
Rechtssatz: Bedeutet der formell bestätigende Beschluß des Rekursgerichtes in Wahrheit die Zurückweisung des Rekurses aus formellen Gründen, ist der Rekurs an den OGH trotz § 130 Abs 1 GBG zulässig. Entscheidungstexte 7 Ob 104/57 Entscheidungstext OGH 08.05.1957 7 Ob 104/57 European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 A1GBG 1955 §126LiegTeilG §32
Rechtssatz: Wenn über eine Antrag nach § 29 LiegTeilG zu entscheiden ist, richtet sich die Anfechtbarkeit der Beschlüsse der Vorinstanzen nach §§ 125 ff GBG und nicht nach den Grundsätzen des AußStrG. Entscheidungstexte 2 Ob 105/57 Entscheidungstext OGH 20.03.1957 2 Ob 105/57 6 Ob 8/58 ... mehr lesen...
Norm: GBG §89GBG §92 Abs2GBG §95 Abs1GBG §126GBG §130
Rechtssatz: Grundsätzlich sind - von den gesetzlichen Ausnahmefällen abgesehen - Vorerledigungen und somit Erteilungen von Fristen unzulässig. Entscheidungstexte 1 Ob 676/54 Entscheidungstext OGH 15.09.1954 1 Ob 676/54 Veröff: SZ 27/225 = EvBl 1954/457 S 657 3 Ob 84/63 ... mehr lesen...
Die Rekurswerber stellten am 2. Jänner 1954 beim Grundbuchsgericht den Antrag auf Bewilligung der zwangsweisen Pfandrechtsbegründung ob der dem Verpflichteten G. P. gehörigen Liegenschaftshälfte. Am 1. Dezember 1953 wurde von E. K. ein Antrag auf Einverleibung des Eigentumsrechts hinsichtlich dieser Liegenschaftshälfte eingebracht. Zur Beibringung der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes wurde ihm am 2. Dezember 1953 eine Frist bis 1. März 1954 gewährt; diese Frist wurde am ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 A1GBG §126LiegTeilG §29LiegTeilG §32
Rechtssatz: Anfechtung gemäß § 16 AußStrG der amtswegigen Verbücherung nach § 29 LiegTeilG. Entscheidungstexte 3 Ob 107/54 Entscheidungstext OGH 17.02.1954 3 Ob 107/54 Veröff: SZ 27/40 5 Ob 25/82 Entscheidungstext OGH 20.04.1982 5 Ob 25/82 ... mehr lesen...
Auf Grund der Einantwortungsurkunde vom 12. September 1952 wurde der Nachlaß der am 27. Juni 1951 verstorbenen Ida D. auf Grund eines Testamentes den erblasserischen Kindern Theodora W., Maria Assunta D. und Dr. Karl D. zu je einem Drittel eingeantwortet und ausgesprochen, daß das Eigentumsrecht der Erben zu je einem Drittel an dem der Erblasserin gehörigen Dreiviertelanteil der Liegenschaft EZ. 234, Grundbuch X. und an den Nachlaßliegenschaften EZ. 267 und 934 Grundbuch X. einzuverle... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 A1GBG §126LiegTeilG §32
Rechtssatz: Ein außerordentlicher Revisionsrekurs nach § 16 AußStrG ist bezüglich der Verbücherung einer Liegenschaftsteilung nur dann möglich, wenn es sich um ein Problem nach dem LiegTeilG handelt, sonst aber gemäß § 130 GBG ausgeschlossen. Entscheidungstexte 2 Ob 593/53 Entscheidungstext OGH 26.08.1953 2 Ob 593/53 Veröff: SZ 26/21... mehr lesen...
Das Erstgericht hat das Ansuchen der Einschreiterin, auf Grund des Teilungsplanes vom 10. November 1948, des Kaufvertrages vom 21. Juli 1948, des Nachtrages hiezu vom 14. November 1952 und der Heiratsurkunden vom 5. Mai und 24. Feber 1952 die Abschreibung eines Trennstückes im Ausmaß vom 1200 m2 von dem in EZ. A Grundbuch B. (im Burgenland) eingetragenen Grundstück Nr. C und seine Zuschreibung zum Gutsbestande der im Eigentum der Einschreiterin stehenden Liegenschaft EZ. D des gleiche... mehr lesen...
Norm: GBG §126VerbotsG 1945 §20
Rechtssatz: § 130 GBG gilt für alle Grundbuchssachen, sofern es sich nicht um eine Angelegenheit handelt, die nach besonderen Normen zu behandeln ist (Abweisung eines Löschungsantrages nach § 20 VerbotsG 1945). Entscheidungstexte 1 Ob 691/52 Entscheidungstext OGH 03.09.1952 1 Ob 691/52 European Case L... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 CGBG §126ZPO §528 C4
Rechtssatz: Die teilweise Nichterledigung eines Rekursantrages ist nicht einer Abweisung gleichzusetzen, es sei denn, daß dies zwangsläufig aus dem Inhalt der Entscheidung folgt. Entscheidungstexte 1 Ob 738/51 Entscheidungstext OGH 24.10.1951 1 Ob 738/51 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 ff IAußStrG §16GBG §126 ff
Rechtssatz: Die Zulässigkeit von Rechtsmittel gegen die Anmerkung des Widerspruches nach dem Gesetz über die Aufschliessung von Wohnsiedlungsgebieten vom 22.9.1933, DRGBl I S 659, ist nach dem AußStrG zu beurteilen. Entscheidungstexte 2 Ob 219/51 Entscheidungstext OGH 18.07.1951 2 Ob 219/51 3 O... mehr lesen...
Norm: GBG §60GBG §126
Rechtssatz: Der Vollzug einer Anmerkung der Hypothekarklage kann nicht mit der
Begründung: abgelehnt werden, daß die Klage von einer Zweigniederlassung jenes Unternehmens eingebracht wurde, für welches das Pfandrecht einverleibt wurde, und zwar auch dann nicht, wenn diese Zweigniederlassung durch Bestellung eines eigenen öffentlichen Verwalters eine Sondermasse darstellt. Der Beklagte, der gegen die Bewilligung der Anmerkun... mehr lesen...
Norm: GBG §126UrkundenhinterlegungsV §16
Rechtssatz: Im Verfahren zur Urkundenhinterlegung ist ein außerordentlicher Revisionsrekurs in sinngemäßer Anwendung des § 130 GBG unzulässig. Entscheidungstexte 1 Ob 145/51 Entscheidungstext OGH 01.03.1951 1 Ob 145/51 Veröff: EvBl 1951/203 S 253 European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 IGBG §126
Rechtssatz: Wer im Namen eines andern als dessen Bevollmächtigter die Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung einer Liegenschaft erwirkt hat, kann nicht, wenn sein Machtgeber im Rekurswege die Abweisung dieses Antrages erwirkt hat, nunmehr im eigenen Namen das Rechtsmittel des Revisionsrekurses ergreifen. Entscheidungstexte 1 Ob 174/50 E... mehr lesen...
Paul B. hat im Namen von Leopold St. als dessen Bevollmächtigter um Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung einer Liegenschaft angesucht, welchem Antrage vom Erstgericht stattgegeben wurde. Das Rekursgericht hat dem Rekurs des Liegenschaftseigentümers Leopold St. Folge gegeben und in Abänderung des erstgerichtlichen Beschlusses das Grundbuchsgesuch abgewiesen. Der Oberste Gerichtshof gab dem Revisionsrekurse des Paul B. nicht Folge. Rechtliche B... mehr lesen...
Norm: GBG §126
Rechtssatz: Bei Zurückweisung des Rechtsmittels durch das Rekursgericht ist ein Revisionsrekurs zulässig. Entscheidungstexte 1 Ob 233/46 Entscheidungstext OGH 12.10.1946 1 Ob 233/46 Veröff: JBl 1947,63 7 Ob 33/56 Entscheidungstext OGH 08.02.1956 7 Ob 33/56 7 Ob ... mehr lesen...
Norm: EO §222 eEO §239 Abs1GBG §126
Rechtssatz: Der Beschluß, womit die Ersatzhypothek gemäß § 222 Abs 3 und 4 EO grundbücherlich durchgeführt wird, ist ein Grundbuchsbeschluß. Entscheidungstexte 2 Ob 372/29 Entscheidungstext OGH 23.04.1929 2 Ob 372/29 SZ 11/87 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1929:RS000366... mehr lesen...