RS OGH 1997/4/10 2Ob149/97v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.04.1997
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Norm

EKHG §9 Abs2 C

Rechtssatz

Als Maßstab für die nach den Umständen des Falles gebotene äußerste Sorgfalt ist im Falle der Teilnahme an einem Rennen die Sorgfalt eines tüchtigen und gewissenhaften Rennfahrers heranzuziehen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Autorennen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107614

Dokumentnummer

JJR_19970410_OGH0002_0020OB00149_97V0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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