Norm
EKHG §9 Abs2 CRechtssatz
Als Maßstab für die nach den Umständen des Falles gebotene äußerste Sorgfalt ist im Falle der Teilnahme an einem Rennen die Sorgfalt eines tüchtigen und gewissenhaften Rennfahrers heranzuziehen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutorennenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107614Dokumentnummer
JJR_19970410_OGH0002_0020OB00149_97V0000_001