Norm: EKHG §3 Z3EKHG §9
Rechtssatz: Der Betriebsinhaber oder Halter hat das Risiko der außergewöhnlichen Betriebsgefahr, die durch das Verhalten eines nicht beim Betrieb tätigen Dritten oder eines Tieres ausgelöst wurde sowie das Risiko eines Fehlers in der Beschaffenheit oder des Versagens der Vorrichtungen jedenfalls zu tragen. In diesen Fällen trifft den Betriebsunternehmer oder Halter die Gefährdungshaftung des EKHG. Ansprüche aus der norma... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 6. 10. 2004 ereignete sich ein Arbeitsunfall während des Zuschüttens einer Künette. Der Erstbeklagte bediente dabei einen am von ihm gefahrenen LKW montierten und durch dessen Motorkraft betriebenen Greifarm eines Kranes von einer Plattform zwischen dem Fahrerhaus und der Ladefläche aus. Über Anweisung eines Arbeitskollegen öffnete und schloss er den Greifer immer wieder kurz, um das vom LKW in die Künette einzufüllende Material nicht in einem Schwall, sond... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 19. 8. 2004 bis 19. 8. 2005 Arbeitnehmerin einer GmbH. Am 9. 5. 2005 war sie gemeinsam mit einem Arbeitskollegen damit beschäftigt, von einem LKW Rollrasen zu entladen. Halterin dieses bei der Beklagten haftpflichtversicherten LKW war die Arbeitgeberin. Der Laderaum des LKW verfügte auf der linken (Entlade-)Seite über eine obere Ladeklappe, die mit einem Radlader nach außen geschwenkt und anschließend nach oben angehoben wurde. Der Arbeitsk... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der V*****-Club war am 1. Juli 2004 Eigentümer und Halter des bei der Beklagten haftpflichtversicherten Motorflugzeugs Cessna 152 S mit dem Kennzeichen *****. Der Kläger ist Mitglied und Fachreferent für Technik dieses Vereins und wollte an diesem Tag auf dem Flugplatz Hohenems in Vorarlberg das Flugzeug startklar machen, um es als Pilot für Wartungsarbeiten nach Leutkirch in Deutschland zu fliegen. Dabei wurde er beim Versuch, den Propeller „anzureißen", im Zu... mehr lesen...
Norm: EKHG §3 Z3
Rechtssatz: Der Haftungsausschluss gemäß § 3 Z 3 EKHG ist auch bei einer nicht unmittelbar im Zeitpunkt des Unfalls beförderten, beim Betrieb tätigen Person zu bejahen, wenn deren eigentliche berufliche Tätigkeit (auch) während der Beförderung ausgeübt wird. Entscheidungstexte 2 Ob 47/08p Entscheidungstext OGH 14.08.2008 2 Ob 47/08p Beisatz: So zum Beispiel bei ei... mehr lesen...
Norm: EKHG §3 Z3
Rechtssatz: Der Haftungsausschluss gemäß § 3 Z 3 EKHG ist auch bei einer nicht unmittelbar im Zeitpunkt des Unfalls beförderten, beim Betrieb tätigen Person zu bejahen, wenn deren eigentliche berufliche Tätigkeit (auch) während der Beförderung ausgeübt wird. Entscheidungstexte 2 Ob 47/08p Entscheidungstext OGH 14.08.2008 2 Ob 47/08p Beisatz: So zum Beispiel bei ei... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Baumann als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Danzl, Dr. Veith, Dr. Grohmann und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Allgemeine Unfallversicherungsanstalt Wien, Göstinger Straße 26, 8021 Graz, vertreten durch Dr. Peter Schaden, Mag. Werner Thurner, Rechtsanwälte in Graz, gegen die beklagten Parteien 1. Zoran J*****, 2... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei betreibt ua das Wiener U-Bahnnetz, zu dem auch die U-6-Station Gumpendorfer Straße gehört. Auf der Linie U 6 verkehren einerseits sog „gemischte Züge" und andererseits „neue Züge". Die „gemischten Züge" bestehen aus insgesamt fünf Wagen, wobei vorne zwei Wagen älterer Bauart („E 6" und „C 6"), in der Mitte ein Wagen neuer Bauart („T") und hinten wieder zwei Wagen älterer Bauart („C 6") angeordnet sind. Die „neuen Züge" bestehen ausschließlich aus vi... mehr lesen...
Norm: ASVG §333 Abs3EKHG §3 Z3EKHG §9 AEKHG §9 B
Rechtssatz: Sind risikoerhöhende Umstände auf Seiten des Halters (hier Dienstgebers) gegeben, erscheint es als sachgerechte Lösung, dem beim Betrieb Tätigen die Gefährdungshaftung zu eröffnen und ein allfälliges (aber nicht alleine schadensstiftendes) Mitverschulden des Geschädigten nach § 7 EKHG in Verbindung mit § 1304 ABGB angemessen zu berücksichtigen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: zu 1) Nach der am 1. 7. 2004 von den Hauptversammlungen beider Gesellschaften beschlossenen und am 1. 9. 2004 zu FN 118082a und FN 38641a im Firmenbuch eingetragenen Verschmelzung der übertragenden I***** Versicherungs AG mit der übernehmenden G***** Versicherungs AG wurde letztere nach § 219 Z 1 iVm § 225a Abs 3 AktG Gesamtrechtsnachfolgerin der aufgenommenen Aktiengesellschaft. Die Parteienbezeichnung war daher nach § 235 Abs 5 ZPO von Amts wegen zu berichtigen. zu 1)... mehr lesen...
Norm: ASVG §333 Abs3EKHG §3 Z3EKHG §9 AEKHG §9 B
Rechtssatz: Sind risikoerhöhende Umstände auf Seiten des Halters (hier Dienstgebers) gegeben, erscheint es als sachgerechte Lösung, dem beim Betrieb Tätigen die Gefährdungshaftung zu eröffnen und ein allfälliges (aber nicht alleine schadensstiftendes) Mitverschulden des Geschädigten nach § 7 EKHG in Verbindung mit § 1304 ABGB angemessen zu berücksichtigen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die außerordentliche Revision bekämpft die im Wesentlichen auf die Entscheidungen 8 ObA 117/02t und 9 ObA 36/03i gestützte Rechtsansicht der Vorinstanzen, wonach der Dienstgeber auch im Rahmen der Ausnahmebestimmung des § 333 Abs 3 ASVG, nicht verschuldensunabhängig nach § 1014 ABGB für Körperschäden des Dienstnehmers einzustehen habe. Der Rechtsmittelwerber erblickt eine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung darin, dass eine gegenteilige Entscheidung des 2. Senats des ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 27. 9. 2000 ereignete sich um ca 23.30 Uhr auf der Inntal-Autobahn A 12 in Fahrtrichtung Innsbruck im Gemeindegebiet Kematen bei Straßen-Km 86,0 ein Verkehrsunfall, im Zuge dessen der vom Kläger gehaltene und bei der beklagten Partei haftpflichtversicherte PKW Seat Toledo, amtliches Kennzeichen *****, aus ungeklärter Ursache mit der Mittelleitschiene kollidierte und zum rechten Fahrbahnrand schleuderte. Dort prallte das Fahrzeug gegen ein schräg ansteigendes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 5. 12. 1998 ereignete sich gegen 21.15 Uhr im Gemeindegebiet von Sölden ein Verkehrsunfall, bei dem der von Brigitte F***** gehaltene, bei der beklagten Partei haftpflichtversicherte PKW Suzuki SJ 40, Kennzeichen *****, von der Fahrbahn abkam, sich mehrmals überschlug und sodann gegen einen Baum prallte. Bei diesem Unfall wurde der im Fahrzeug befindliche Kläger schwer verletzt. Ein weiterer Fahrzeuginsasse wurde getötet. Der Kläger brachte vor, Beifahrer in ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Nach den Feststellungen der Vorinstanzen betreibt der Halter des bei der beklagten Partei haftpflichtversicherten LKW ein Transportunternehmen. Am 31. 1. 1995 wurde ein Arbeitnehmer beauftragt, mit diesem LKW zur S***** AG in die Slowakei, zu fahren, um dort Blechmaterial aufzuladen und nach Österreich zu verbringen. Am selben Abend wurde dort das Material auf das Fahrzeug verladen. Der Fahrer fuhr nicht sofort weiter, sondern blieb über Nacht auf dem Betriebsge... mehr lesen...
Norm: ABGB §1014KHVG §2 Abs1ASVG §333 Abs3EKHG §3 Z3
Rechtssatz: Die auf einer arbeitsvertraglichen Sonderrechtsbeziehung basierende Risikohaftung des Arbeitgebers nach § 1014 ABGB ist keine "gesetzliche Haftpflichtbestimmung" im Sinne des § 2 Abs 1 KHVG. Auch im Rahmen der Ausnahmebestimmung des § 333 Abs 3 ASVG trifft den Arbeitgeber für Personenschäden des Arbeitnehmers nicht die verschuldensunabhängige Haftung nach § 1014 ABGB (Ablehnung vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 5. 6. 1996 ereignete sich gegen Abend ein Unfall bei einer Laderampe auf einem Frachtenbahnhof in Wien, bei dem der Kläger schwer verletzt wurde. Der Kläger und Mehmet K***** waren damals beide als Kraftfahrer bei der beklagten Partei beschäftigt. Sie waren am Unfallstag gemeinsam mit dem Lkw-Zug der beklagten Partei nach Wien gefahren. Bei der Fahrt von Ried im Innkreis nach Wien fungierte der Kläger als Lenker; er hatte vor Fahrtantritt die Funktionstüchtig... mehr lesen...
Norm: ABGB §1014KHVG §2 Abs1ASVG §333 Abs3EKHG §3 Z3
Rechtssatz: Die auf einer arbeitsvertraglichen Sonderrechtsbeziehung basierende Risikohaftung des Arbeitgebers nach § 1014 ABGB ist keine "gesetzliche Haftpflichtbestimmung" im Sinne des § 2 Abs 1 KHVG. Auch im Rahmen der Ausnahmebestimmung des § 333 Abs 3 ASVG trifft den Arbeitgeber für Personenschäden des Arbeitnehmers nicht die verschuldensunabhängige Haftung nach § 1014 ABGB (Ablehnung vo... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IIB7EKHG §3EKHG §9 E
Rechtssatz: Macht der Halter eigene Personenschäden gegen seinen Haftpflichtversicherer wegen eines vom mitversicherten (berechtigten) Lenkers verschuldeten Verkehrsunfalls geltend, dann hat der Versicherer den Beweis zu führen, dass der Halter auch der Lenker war, um in den Genuß der Ausnahme in § 3 Z 3 EKHG zu gelangen. Entscheidungstexte 2 Ob 156/99a ... mehr lesen...
Begründung: Am 18. 6. 1995 ereignete sich gegen 03.00 Uhr morgens im Ortsgebiet von Edt bei Lambach ein Verkehrsunfall, bei dem der bei der beklagten Partei haftpflichtversicherte PKW Renault Espace von der Fahrbahn abkam und gegen eine Lagerhalle prallte. Bei diesem Unfall wurde der im Fahrzeug befindliche Kläger schwer verletzt. Ein weiterer Fahrzeuginsasse wurde dabei getötet. Der Kläger begehrt Schmerzengeld von S 330.000 sowie die Feststellung der Haftung der beklagten Pa... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 502, Absatz eins, ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO). Das Berufungsgericht hat ... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 510 Abs 3 ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gemäß Paragraph 510, Absatz 3, ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 502, Absatz eins, ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Der am 27. 8. 1910 geborene Kläger stürzte a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 29. September 1992 war der vom Versicherungsnehmer der Beklagten Günther M***** gehaltene Traktor mit dem behördlichen Kennzeichen St ***** bei der Beklagten haftpflichtversichert. Hugo M*****, der Großvater des am 10. 10. 1979 geborenen Roland W*****, entlieh den Traktor vom Halter (seinem Sohn). Gegen 15,30 Uhr des 29. September 1992 fuhr Hugo M***** mit dem Traktor auf der Gemeindestraße von Wetzelsdorf in Richtung Zabernegg, um auf seinem Wiesengrunds... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger als damals noch ordentlicher Hörer der Technischen Universität Wien beabsichtigte, im Zusammenhang mit der Erstellung seiner Diplomarbeit Vermessungsarbeiten in einem Bergstollen durchzuführen. Durch sein Universitätsinstitut wurden Kontakte zu möglichen Versuchsorten geknüpft; die beklagte Partei als Betreiber des Bergstollens "K*****" erklärte sich bereit, den Kläger gemeinsam mit einem Universitätsassistenten und einem weiteren Studenten in den... mehr lesen...
Norm: ASVG §333EKHG §3 Z3
Rechtssatz: Die Haftung gegenüber den im § 3 Z 3 EKHG angeführten Personen ist im Sozialversicherungsrecht - dem im § 333 ASVG geregelten Haftungsprivileg des Dienstgebers - geregelt. Die Ausnahmebestimmung des § 333 ASVG schafft keinen neuen Haftungsgrund, sondern schließt die Anwendung des Haftungsprivilegs nur für einen gewissen haftpflichtversicherungsrechtlich orientierten Bereich aus. Entsche... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin ist die Witwe, die Zweit- und Drittklägerinnen sind die minderjährigen Töchter des bei einem Unfall am 5.4.1994 getöteten Hans F*****. Der Erstbeklagte betreibt ein Transportunternehmen und besorgt auch die Müllabfuhr mit drei Müllfahrzeugen. Diese werden von einem Kraftfahrer gelenkt. Die Manipulation mit den in das Müllfahrzeug zu entleerenden Mülltonnen besorgen im Ortsgebiet von Schärding pro Müllfahrzeug zwei Helfer, über Land nur ein Helfer. Kr... mehr lesen...
Norm: ASVG §333EKHG §3 Z3
Rechtssatz: Die Haftung gegenüber den im § 3 Z 3 EKHG angeführten Personen ist im Sozialversicherungsrecht - dem im § 333 ASVG geregelten Haftungsprivileg des Dienstgebers - geregelt. Die Ausnahmebestimmung des § 333 ASVG schafft keinen neuen Haftungsgrund, sondern schließt die Anwendung des Haftungsprivilegs nur für einen gewissen haftpflichtversicherungsrechtlich orientierten Bereich aus. Entsche... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IIB7EKHG §3EKHG §9 E
Rechtssatz: Sowohl § 9 EKHG als auch § 3 EKHG bestimmen Ausnahmen vom Grundsatz der Gefährdungshaftung, weshalb beide Bestimmungen in Ansehung der Frage der Beweislast für das Vorliegen des dort enthaltenen jeweiligen Ausnahmetatbestandes von der Gefährdungshaftung gleichzubehandeln sind. Auch für das Vorliegen der in § 3 EKHG genannten Ausschlusstatbestände trifft die Beweislast Betriebsunternehmer oder Halt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger und der Erstbeklagte, die in der Nacht vom 22. auf den 23.9.1994 mehrere Gastlokale besucht hatten und erheblich alkoholisiert waren, fuhren am 23.9.1994 gegen 3,00 Uhr früh mit einem vom Erstbeklagten gehaltenen PKW, der bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversichert war, im Gemeindegebiet von Fieberbrunn auf dem Burgalmweg talwärts. Der PKW kam von der Straße ab und stürzte ca 80 m tief ab. Dabei wurde der Kläger, der nicht angegurtet war, ... mehr lesen...
Norm: EKHG §3 Z3
Rechtssatz: Für den Haftungsausschluss nach § 3 Z 3 EKHG ist entscheidend, dass die beim Betrieb der Eisenbahn oder beim Betrieb des KFZ tätigen Personen, etwa der Lenker, die Folgen ihrer eigenen Tätigkeit, sei diese nun sorglos oder sorgfältig, grundsätzlich selbst zu tragen haben. Entscheidungstexte 2 Ob 222/97d Entscheidungstext OGH 10.07.1997 2 Ob 222/97d Ver... mehr lesen...