Norm: EKHG §3 Z2
Rechtssatz: Kein wirtschaftliches Interesse eines neunjährigen Kindes an der Beförderung durch ein Kraftfahrzeug, wenn dessen Halter auf Ersuchen des Vaters die Aufsicht über das Kind übernommen hat und dieses mit Wissen des Vaters auf eine Vergnügungsfahrt mitnimmt. Entscheidungstexte 2 Ob 241/67 Entscheidungstext OGH 09.11.1967 2 Ob 241/67 ... mehr lesen...
Norm: EKHG §3 Z2
Rechtssatz: Zur Frage des Entgelts für die Beförderung bei einer Pauschalvereinbarung (Mehrheitsbeschluß). Entscheidungstexte 2 Ob 17/67 Entscheidungstext OGH 23.02.1967 2 Ob 17/67 Veröff: SZ 40/25 = ZVR 1968/95 S 198 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0058096 Do... mehr lesen...
Der bei der Klägerin pflichtversicherte Ing. Edmund S. hat am 20. Juli 1962 auf der Bundesstraße 17 im Gemeindegebiete W. als Insasse des vom Beklagten gelenkten PKWs einen Unfall erlitten, an dessen Folgen er noch am selben Tage gestorben ist. Die Klägerin hat den Unfall des Genannten als Arbeitsunfall anerkannt und erbringt an die Witwe Frieda S. sowie an die Waise Eleonore S. die Pflichtleistungen aus der Sozial-Unfallversicherung. Das gegen den Beklagten im Zusammenhange mit dem V... mehr lesen...
Norm: EKHG §3 Z2
Rechtssatz: Zur Frage des Entgelts für die Beförderung bei einer Pauschalvereinbarung (Mehrheitsbeschluß). Entscheidungstexte 2 Ob 17/67 Entscheidungstext OGH 23.02.1967 2 Ob 17/67 Veröff: SZ 40/25 = ZVR 1968/95 S 198 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0058096 Do... mehr lesen...
Die Klägerin wurde am 7. Juni 1962 bei einem Verkehrsunfall verletzt. Sie fuhr damals als Sozia auf dem vom Beklagten, ihrem nunmehrigen Ehegatten, gelenkten Motorroller. Sie wurde vom linken hinteren Teil eines entgegenkommenden PKW am linken Unterschenkel gestreift. Die Klägerin begehrt vom Beklagten ein Schmerzengeld von 10.000 S, ferner als Ersatz für Verdienstentgang 7744 S und für Sachschäden 176 S. Mit dem Leistungsbegehren verband sie ein Feststellungsbegehren. Der Erstricht... mehr lesen...
Norm: EKHG §3 Z2EKHG §19 Abs2
Rechtssatz: Im allgemeinen bedarf es nicht einer ausdrücklichen Geltendmachung der Halterhaftung neben der Verschuldenshaftung. Da aber die Klägerin vom Kraftfahrzeug des Beklagten befördert wurde und die Halterhaftung daher nur mit der Einschränkung nach § 3 Z 2 EKHG zur Anwendung kommt, hätte es einer ausdrücklichen Inanspruchnahme der Halterhaftung bedurft, um das Gericht zu veranlassen, zu prüfen, ob nicht denn... mehr lesen...
Norm: EKHG §3 Z2EKHG §19 Abs2
Rechtssatz: Im allgemeinen bedarf es nicht einer ausdrücklichen Geltendmachung der Halterhaftung neben der Verschuldenshaftung. Da aber die Klägerin vom Kraftfahrzeug des Beklagten befördert wurde und die Halterhaftung daher nur mit der Einschränkung nach § 3 Z 2 EKHG zur Anwendung kommt, hätte es einer ausdrücklichen Inanspruchnahme der Halterhaftung bedurft, um das Gericht zu veranlassen, zu prüfen, ob nicht denn... mehr lesen...
Norm: EKHG §3 Z2EKHG §19 Abs2
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 3 Z 2 EKHG ist nur anzuwenden, wenn eine Verschuldenshaftung des Halters gemäß § 19 Abs 2 EKHG nicht in Betracht kommt und daher seine Haftung nur nach dem EKHG anzunehmen ist. Entscheidungstexte 2 Ob 223/64 Entscheidungstext OGH 08.07.1964 2 Ob 223/64 Veröff: ZVR 1965/87 S 102 ... mehr lesen...
Norm: EKHG §3 Z2EKHG §19 Abs2
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 3 Z 2 EKHG ist nur anzuwenden, wenn eine Verschuldenshaftung des Halters gemäß § 19 Abs 2 EKHG nicht in Betracht kommt und daher seine Haftung nur nach dem EKHG anzunehmen ist. Entscheidungstexte 2 Ob 223/64 Entscheidungstext OGH 08.07.1964 2 Ob 223/64 Veröff: ZVR 1965/87 S 102 ... mehr lesen...
Nach dem unbestrittenen und von den Untergerichten festgestellten Sachverhalt wurde der Kläger bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt, der sich am 12. Mai 1963 auf der Gemeindestraße in Ligist/Stmk. ereignet hat. Der Beklagte war damals mit der Enkelin des Klägers, Gertrude S., verlobt. Am 12. Mai 1963 wollten die Familie S. und der Beklagte einen gemeinsamen Ausflug unternehmen. Der Enkel des Klägers, Hans S., lenkte dabei den Kraftwagen des Beklagten. Der Beklagte hatte sich den K... mehr lesen...