Norm: EKHG §3 Z3
Rechtssatz: Die Haftung des Betriebsunternehmers oder Halters ist nach § 3 Z 3 EKHG ausgeschlossen, wenn der Verletzte oder Getötete während der Beförderung seine eigentliche berufliche Tätigkeit ausübt. Wird der Arbeitnehmer hingegen ohne weitere Arbeitsverrichtung bloß befördert, so ist er nicht im Sinne des § 3 Z 3 EKHG beim Betrieb tätig. Entscheidungstexte 2 Ob 222/97d ... mehr lesen...
Norm: EKHG §3 Z3
Rechtssatz: Die Haftung des Betriebsunternehmers oder Halters ist nach § 3 Z 3 EKHG ausgeschlossen, wenn der Verletzte oder Getötete während der Beförderung seine eigentliche berufliche Tätigkeit ausübt. Wird der Arbeitnehmer hingegen ohne weitere Arbeitsverrichtung bloß befördert, so ist er nicht im Sinne des § 3 Z 3 EKHG beim Betrieb tätig. Entscheidungstexte 2 Ob 222/97d ... mehr lesen...
Norm: EKHG §3 Z3
Rechtssatz: Für den Haftungsausschluss nach § 3 Z 3 EKHG ist entscheidend, dass die beim Betrieb der Eisenbahn oder beim Betrieb des KFZ tätigen Personen, etwa der Lenker, die Folgen ihrer eigenen Tätigkeit, sei diese nun sorglos oder sorgfältig, grundsätzlich selbst zu tragen haben. Entscheidungstexte 2 Ob 222/97d Entscheidungstext OGH 10.07.1997 2 Ob 222/97d Ver... mehr lesen...
Norm: EKHG §3 Z2
Rechtssatz: Die Zustimmung zur Beförderung im Sinne des § 3 Z 2 EKHG stellt eine rechtsgeschäftliche Erklärung dar, sodaß auf sie die Grundsätze der Vertrauenstheorie anzuwenden sind. Entscheidungstexte 2 Ob 13/93 Entscheidungstext OGH 29.04.1993 2 Ob 13/93 Veröff: ZVR 1994/53 S 152 European Case Law Identifie... mehr lesen...
Norm: EKHG §3 Z2
Rechtssatz: Die Zustimmung zur Beförderung im Sinne des § 3 Z 2 EKHG stellt eine rechtsgeschäftliche Erklärung dar, sodaß auf sie die Grundsätze der Vertrauenstheorie anzuwenden sind. Entscheidungstexte 2 Ob 13/93 Entscheidungstext OGH 29.04.1993 2 Ob 13/93 Veröff: ZVR 1994/53 S 152 European Case Law Identifie... mehr lesen...
Norm: EKHG §3 Z2
Rechtssatz: Befördert ein Ehegatte den anderen, der durch seine Berufstätigkeit zur Deckung der den Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse beiträgt (§ 94 Abs 1 ABGB), mit seinem Kraftfahrzeug an den Arbeitsplatz, weil dieser sonst keine andere Beförderungsmöglichkeit hat, liegt dies im gemeinsamen wirtschaftlichen Interesse beider Ehegatten. Entscheidungstexte 2 Ob ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 3. Juli 1986 gegen 6.45 Uhr ereignete sich in Lanzenkirchen auf der Wienerstraße in Höhe des Hauses 138 ein Verkehrsunfall. August K***, der Ehegatte der Klägerin, fuhr mit dem bei der Beklagten haftpflichtversicherten Motorrad Suzuki, Kennzeichen N 15.435, auf der Wienerstraße in Richtung B 54. Auf dem Soziussitz befand sich die Klägerin, die einen Sturzhelm trug. Auf Grund eines technischen Gebrechens blockierte unvorhersehbar für den Lenker das Hinterrad... mehr lesen...
Norm: EKHG §3 Z2
Rechtssatz: Befördert ein Ehegatte den anderen, der durch seine Berufstätigkeit zur Deckung der den Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse beiträgt (§ 94 Abs 1 ABGB), mit seinem Kraftfahrzeug an den Arbeitsplatz, weil dieser sonst keine andere Beförderungsmöglichkeit hat, liegt dies im gemeinsamen wirtschaftlichen Interesse beider Ehegatten. Entscheidungstexte 2 Ob ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Lenker des PKWs Opel Kadett mit dem polizeilichen Kennzeichen O-333.459 verschuldete am 25. November 1982 gegen 3.30 Uhr auf der B 1 im Ortsgebiet von Schwaigern einen Verkehrsunfall, bei dem der Kläger und der Erstbeklagte schwer verletzt wurden. Das Auto geriet bei dichtem Nebel in einer Linkskurve von der Fahrbahn ab, stürzte über die etwa 4 m hohe Straßenböschung und überschlug sich mehrmals. Ein anderes Kraftfahrzeug war bei diesem Unfall nicht beteil... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde am 12.5.1983 bei einem von Johann K*** mit dem vom Erstbeklagten gehaltenen und bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW verschuldeten Verkehrsunfall als Fahrgast dieses Fahrzeuges schwer verletzt. In der vorliegenden Klage forderte er ein Schmerzengeld von 1,6 Millionen und stellte ein Feststellungsbegehren betreffend die Haftung der beklagten Parteien für seine zukünftigen Unfallsfolgen. Die beklagten Parteien beantragten Kl... mehr lesen...
Norm: EKHG §1 IEKHG §3ZPO §266 BZPO §503 4c3
Rechtssatz: Wenn nicht feststeht, ob der Kläger oder der Beklagte das Fahrzeug gelenkt hat, so hat der Kläger auch die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des EKHG, insbesondere daß er zu dem durch dieses Gesetz geschützten Personenkreis gehört, zu beweisen. Entscheidungstexte 2 Ob 28/84 Entscheidungstext OGH 08.05.1984 2 Ob 28/84 ... mehr lesen...
Die Klägerin benützte am 26. 2. 1980 einen von der Erstbeklagten betriebenen Schlepplift; die Zweitbeklagte ist deren persönlich haftende Gesellschafterin. Andrea U, die einige Schleppgehänge vor der Klägerin fuhr, kam unweit der Bergstation wegen eines Wadenkrampfes zu Sturz und rutschte gegen die Klägerin, wodurch diese ebenfalls stürzte. In weiterer Folge prallte die Klägerin gegen den Betonsockel einer Liftstütze, wodurch sie schwere Schädelverletzungen erlitt. Die Klägerin br... mehr lesen...
Norm: EKHG §3 Z3
Rechtssatz: Ein beförderter Schleppliftbenützer ist nicht beim Betrieb tätig. Entscheidungstexte 2 Ob 2/84 Entscheidungstext OGH 31.01.1984 2 Ob 2/84 Veröff: SZ 57/27 = ZVR 1984/297 S 308 2 Ob 2433/96z Entscheidungstext OGH 23.01.1997 2 Ob 2433/96z 2 Ob 114/0... mehr lesen...
Die Klägerin benützte am 26. 2. 1980 einen von der Erstbeklagten betriebenen Schlepplift; die Zweitbeklagte ist deren persönlich haftende Gesellschafterin. Andrea U, die einige Schleppgehänge vor der Klägerin fuhr, kam unweit der Bergstation wegen eines Wadenkrampfes zu Sturz und rutschte gegen die Klägerin, wodurch diese ebenfalls stürzte. In weiterer Folge prallte die Klägerin gegen den Betonsockel einer Liftstütze, wodurch sie schwere Schädelverletzungen erlitt. Die Klägerin br... mehr lesen...
Norm: EKHG §3 Z3
Rechtssatz: Ein beförderter Schleppliftbenützer ist nicht beim Betrieb tätig. Entscheidungstexte 2 Ob 2/84 Entscheidungstext OGH 31.01.1984 2 Ob 2/84 Veröff: SZ 57/27 = ZVR 1984/297 S 308 2 Ob 2433/96z Entscheidungstext OGH 23.01.1997 2 Ob 2433/96z 2 Ob 114/0... mehr lesen...
Am 10. 12. 1979 ereignete sich gegen 23.30 Uhr auf der Staatsstraße in Pontebba (Italien) ein schwerer Verkehrsunfall. Nicola A fuhr als Lenker des PKW mit dem Kennzeichen O 478.624 (A) mit diesem Fahrzeug, dessen Haftpflichtversicherer die Beklagte war, gegen einen Baum. Dabei wurde der Lenker getötet; der Halter des Fahrzeuges Wilhelm B und beide Klägerinnen, die in dem PKW mitfuhren, wurden schwer verletzt. Beide Klägerinnen machen mit getrennt eingebrachten Klagen Schadenersatza... mehr lesen...
Norm: EKHG §3 Z2
Rechtssatz: Diese Gesetzesbestimmung bezweckt im wesentlichen, dann (und nur dann), wenn sich der Fahrgast in den Gefahrenkreis des Halters eindrängt, diesen nicht mit der strengeren Haftung nach dem EKHG zu belasten. Entscheidungstexte 8 Ob 195/82 Entscheidungstext OGH 10.03.1983 8 Ob 195/82 Veröff: SZ 56/45 = ZVR 1984/98 S 92 ... mehr lesen...
Am 10. 12. 1979 ereignete sich gegen 23.30 Uhr auf der Staatsstraße in Pontebba (Italien) ein schwerer Verkehrsunfall. Nicola A fuhr als Lenker des PKW mit dem Kennzeichen O 478.624 (A) mit diesem Fahrzeug, dessen Haftpflichtversicherer die Beklagte war, gegen einen Baum. Dabei wurde der Lenker getötet; der Halter des Fahrzeuges Wilhelm B und beide Klägerinnen, die in dem PKW mitfuhren, wurden schwer verletzt. Beide Klägerinnen machen mit getrennt eingebrachten Klagen Schadenersatza... mehr lesen...
Norm: EKHG §3 Z2
Rechtssatz: Diese Gesetzesbestimmung bezweckt im wesentlichen, dann (und nur dann), wenn sich der Fahrgast in den Gefahrenkreis des Halters eindrängt, diesen nicht mit der strengeren Haftung nach dem EKHG zu belasten. Entscheidungstexte 8 Ob 195/82 Entscheidungstext OGH 10.03.1983 8 Ob 195/82 Veröff: SZ 56/45 = ZVR 1984/98 S 92 ... mehr lesen...
Norm: EKHG §3 Z2
Rechtssatz: Es kommt nur auf die wirtschaftlichen Interessen des Beförderten an; der Wunsch des Kraftfahrers, einen Gesprächspartner zu haben spielt dabei keine Rolle. Von einer auf Ersuchen und im zumindest überwiegenden wirtschaftlichen Interesse eines in den Gefahrenkreis des Halters sich eindrängenden Fahrgastes liegenden Beförderung kann bei Beförderung der Freundin zu gemeinsamer Freizeitgestaltung keine Rede sein, da zum... mehr lesen...
Norm: EKHG §3 Z2
Rechtssatz: Es kommt nur auf die wirtschaftlichen Interessen des Beförderten an; der Wunsch des Kraftfahrers, einen Gesprächspartner zu haben spielt dabei keine Rolle. Von einer auf Ersuchen und im zumindest überwiegenden wirtschaftlichen Interesse eines in den Gefahrenkreis des Halters sich eindrängenden Fahrgastes liegenden Beförderung kann bei Beförderung der Freundin zu gemeinsamer Freizeitgestaltung keine Rede sein, da zum... mehr lesen...
Norm: EKHG §3 Z2
Rechtssatz: Nicht nur ein in Geld ausdrückbares Interesse stellt ein wirtschaftliches Interesse dar, sondern auch die bloße schnellere und bequemere Beförderung in einem Kraftwagen (vgl SZ 40/25). Entscheidungstexte 8 Ob 198/77 Entscheidungstext OGH 11.01.1978 8 Ob 198/77 Veröff: ZVR 1978/294 S 348 8 Ob 7/81 E... mehr lesen...
Norm: EKHG §3 Z2
Rechtssatz: Nicht nur ein in Geld ausdrückbares Interesse stellt ein wirtschaftliches Interesse dar, sondern auch die bloße schnellere und bequemere Beförderung in einem Kraftwagen (vgl SZ 40/25). Entscheidungstexte 8 Ob 198/77 Entscheidungstext OGH 11.01.1978 8 Ob 198/77 Veröff: ZVR 1978/294 S 348 8 Ob 7/81 E... mehr lesen...
Norm: EKHG §3 Z2EKHG §6EKHG §19 Abs2
Rechtssatz: Nur im Falle einer "Schwarzfahrt" haftet der Halter weder nach § 19 Abs 2 noch nach § 3 Z 2 EKHG (ZVR 1969/350). Entscheidungstexte 2 Ob 230/75 Entscheidungstext OGH 18.03.1976 2 Ob 230/75 Veröff: SZ 49/39 = ZVR 1976/324 S 346 8 Ob 258/79 Entscheidungstext OGH 22.05.1980 8 ... mehr lesen...
Der bei der klagenden Partei - dem Bundesland Niederösterreich pragmatisch angestellte Beamte Josef Z ist in der Nacht vom 6. auf 7. Juli 1970 bei einem Verkehrsunfall als Mitfahrer in einem vom Erstbeklagten gelenkten, von der zweitbeklagten Partei gehaltenen und von der drittbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW tödlich verletzt worden. Die klagende Partei macht gegenüber den beklagten Parteien Ansprüche auf Ersatz der von ihr an die Hinterbliebenen nach Josef Z ausbezahlte... mehr lesen...
Norm: EKHG §3
Rechtssatz: § 3 EKHG betrifft nur den Ausschluss der Haftung nach EKHG gegenüber den durch das schädigende Fahrzeug beförderten Personen. Entscheidungstexte 2 Ob 230/75 Entscheidungstext OGH 18.03.1976 2 Ob 230/75 Veröff: SZ 49/39 = ZVR 1976/324 S 346 2 Ob 28/87 Entscheidungstext OGH 17.05.1988 2 Ob 2... mehr lesen...
Norm: EKHG §3 Z2EKHG §6EKHG §19 Abs2
Rechtssatz: Nur im Falle einer "Schwarzfahrt" haftet der Halter weder nach § 19 Abs 2 noch nach § 3 Z 2 EKHG (ZVR 1969/350). Entscheidungstexte 2 Ob 230/75 Entscheidungstext OGH 18.03.1976 2 Ob 230/75 Veröff: SZ 49/39 = ZVR 1976/324 S 346 8 Ob 258/79 Entscheidungstext OGH 22.05.1980 8 ... mehr lesen...
Norm: EKHG §3 Z2
Rechtssatz: Aus dem bloßen Verbot des Traktorführers an ein fünf Jahre altes Kind, für eine geringfügige Weiterbewegung des Traktors auf dem Feld nicht wieder aufzusteigen, kann nicht abgeleitet werden, daß es sich bei diesem Wiederbesteigen des Traktors im Verlaufe des trotz dieses weisungswidrigen Verhaltens des Klägers als Einheit anzusehenden Beförderungsvorganges auf das Feld und wieder zurück nach Hause um eine Beförderun... mehr lesen...
Norm: EKHG §3 Z2
Rechtssatz: Aus dem bloßen Verbot des Traktorführers an ein fünf Jahre altes Kind, für eine geringfügige Weiterbewegung des Traktors auf dem Feld nicht wieder aufzusteigen, kann nicht abgeleitet werden, daß es sich bei diesem Wiederbesteigen des Traktors im Verlaufe des trotz dieses weisungswidrigen Verhaltens des Klägers als Einheit anzusehenden Beförderungsvorganges auf das Feld und wieder zurück nach Hause um eine Beförderun... mehr lesen...
Norm: EKHG §3 Z2
Rechtssatz: Kein wirtschaftliches Interesse eines neunjährigen Kindes an der Beförderung durch ein Kraftfahrzeug, wenn dessen Halter auf Ersuchen des Vaters die Aufsicht über das Kind übernommen hat und dieses mit Wissen des Vaters auf eine Vergnügungsfahrt mitnimmt. Entscheidungstexte 2 Ob 241/67 Entscheidungstext OGH 09.11.1967 2 Ob 241/67 ... mehr lesen...