Norm
EKHG §3 Z3Rechtssatz
Der Haftungsausschluss gemäß § 3 Z 3 EKHG ist auch bei einer nicht unmittelbar im Zeitpunkt des Unfalls beförderten, beim Betrieb tätigen Person zu bejahen, wenn deren eigentliche berufliche Tätigkeit (auch) während der Beförderung ausgeübt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124240Im RIS seit
13.09.2008Zuletzt aktualisiert am
26.07.2021