Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Hilfsarbeiter Herwig A des Vergehens des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt nach den § 15, 269 Abs 1 StGB (Punkt 1) des Urteilssatzes), des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach dem § 88 Abs 1 StGB (Punkt 2) des Urteilssatzes) und des Verbrechens der Verleumdung nach dem § 297 Abs 1 StGB (Punkt 3) des Urteilssatzes) schuldig erkannt und nach dem zweiten Strafsatz des § 297 Abs 1 StGB zu einer Freiheitsstrafe verur... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 20. Oktober 1959 geborene - zur Tatzeit noch jugendliche - Hilfsarbeiter Wolfgang A des Vergehens der teils versuchten, teils vollendeten Täuschung nach § 108 Abs. 1 (und Abs. 2) 15 StGB schuldig erkannt, weil er auf seinem nicht zum Verkehr zugelassenen Motorfahrrad Marke KTM Comet 50 RS die polizeiliche Kennzeichentafel O 128.932 montierte und mit diesem Fahrzeug, das die Zulassungsvoraussetzungen für Motorfahrräde... mehr lesen...
Norm: StGB §83StGB §88 Abs2 Z4 C
Rechtssatz: § 88 Abs 2 Z 4 StGB ist beim Vorsatzdelikt (§ 83 StGB) nicht (analog) anwendbar. Entscheidungstexte 12 Os 122/78 Entscheidungstext OGH 21.09.1978 12 Os 122/78 10 Os 39/79 Entscheidungstext OGH 18.04.1979 10 Os 39/79 European ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 14. Dezember 1949 geborene beschäftigungslose Werner A des Verbrechens des versuchten Mißbrauchs der Amtsgewalt als Beteiligter (§ 12 StGB) nach § 15, 302 StGB, des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs. 1 und 2 StGB, des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB, des Vergehens nach § 36 Abs. 1 lit. b WaffenG, des Vergehens der Zuhälterei nach dem § 216 StGB und des Vergehens der versuchten fal... mehr lesen...
Michael P lenkte am 5. November 1974 den bei der Beklagten haftpflichtversicherten LKW VW 21 seines Dienstgebers, des Sodawassererzeugers Hermann Sch., auf der Kirchschlager Bundesstraße. Bei Straßenkilometer 8.26 kam das Fahrzeug von der Fahrbahn ab und prallte schließlich gegen eine Mauer. Der im LKW mitfahrende, bei der Klägerin unfallversicherte Hermann F, der ebenfalls Dienstnehmer des Hermann Sch. war, wurde schwer verletzt. Die Klägerin anerkannte den Unfall als Arbeitsunfall g... mehr lesen...
Norm: StGB §83StGB §88 Abs2 Z4 C
Rechtssatz: § 88 Abs 2 Z 4 StGB ist beim Vorsatzdelikt (§ 83 StGB) nicht (analog) anwendbar. Entscheidungstexte 12 Os 122/78 Entscheidungstext OGH 21.09.1978 12 Os 122/78 10 Os 39/79 Entscheidungstext OGH 18.04.1979 10 Os 39/79 European ... mehr lesen...
Norm: StGB §88 Abs2 B1
Rechtssatz: In den Fällen der Straflosigkeit gemäß dem § 88 Abs 2 StGB handelt es sich um (teils persönliche, teils sachliche) Strafausschließungsgründe (im engeren Sinn), die ein sonst nach § 88 Abs 1 StGB tatbestandsmäßiges Verhalten aus dem Grund mangelnder Strafwürdigkeit (teils wegen des Angehörigenverhältnisses, teils wegen des Zusammenhangs mit gewissen Beschäftigungen, teils als Bagatellfolgenprivileg) von der Str... mehr lesen...
Norm: StGB §88 Abs2 B1StGB §298StGB §299
Rechtssatz: Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 88 Abs 2 StGB ist eine mit Strafe bedrohte Handlung (zB im Sinne der §§ 298, 299 StGB) nicht gegeben; das Vortäuschen oder die Begünstigung einer solchen Tat fällt daher nicht unter §§ 299, 298 StGB. Entscheidungstexte 13 Os 6/78 Entscheidungstext OGH 20.04.1978 13 Os 6/78 Veröff: J... mehr lesen...
Norm: ABGB §1324ASVG §334 Abs1StGB §88 Abs2 B1
Rechtssatz: Wenn ein Fachschulingenieur in leitender Stellung die Anbringung von Drahtseilen im Widerspruch zu den Regeln der Technik ausdrücklich anordnet, so stellt dies unzweifelhaft klar, daß er einfache und naheliegende Überlegungen, die von ihm nach seiner beruflichen Erfahrung erwartet werden konnten, nicht anstellte oder ihnen gar zuwiderhandelte. Er hat grobe Fahrlässigkeit zu verantworten... mehr lesen...
Norm: StGB §42StGB §88 Abs2 B1
Rechtssatz: "Geringe Schuld" verlangt ein erhebliches Zurückbleiben des tatbildmäßigen Verhaltens des Täters hinter dem in der betreffenden Strafdrohung typisierten Unrechtsgehalt und Schuldgehalt; auch schuldmildernden Umstände die in den persönlichen Eigenschaften des Täters liegen, kommt diesbezüglich Bedeutung zu. Entscheidungstexte 10 Os 121/76 Entsc... mehr lesen...
Norm: StGB §42 Abs1 Z2StGB §88 Abs2 Z4 A
Rechtssatz: Bei fahrlässigen Körperverletzungen sind unbedeutende Folgen ausschließlich solche, die den Grad des § 88 Abs 2 Z 4 StGB überschreiten! Entscheidungstexte 9 Os 106/76 Entscheidungstext OGH 27.10.1976 9 Os 106/76 Veröff: RZ 1977/9 S 18 9 Os 208/77 Entscheidungstext OGH 07.02.... mehr lesen...
Norm: StGB §42 Abs1 Z2StGB §88 Abs2 Z4 A
Rechtssatz: Bei fahrlässigen Körperverletzungen sind unbedeutende Folgen ausschließlich solche, die den Grad des § 88 Abs 2 Z 4 StGB überschreiten! Entscheidungstexte 9 Os 106/76 Entscheidungstext OGH 27.10.1976 9 Os 106/76 Veröff: RZ 1977/9 S 18 9 Os 208/77 Entscheidungstext OGH 07.02.... mehr lesen...
Norm: ASVG §334VersVG §61StGB §88 Abs2 B1
Rechtssatz: Grobe Fahrlässigkeit, wenn sich der Kraftfahrzeuglenker über grundlegende und leicht erkennbare Vorschriften hinwegsetzt und geradezu blindlings in die Gefahr hineinfährt. Entscheidungstexte 7 Ob 8/76 Entscheidungstext OGH 19.02.1976 7 Ob 8/76 4 Ob 20/76 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: StGB §88 Abs2 B1StPO §451
Rechtssatz: Ist die Tat mangels schweren Verschuldens nicht strafbar, hat das Bezirksgericht von vornherein die Einleitung des Strafverfahrens mit (gemäß § 481 StPO anfechtbaren) Beschluß abzulehnen. Entscheidungstexte 12 Os 2/76 Entscheidungstext OGH 20.01.1976 12 Os 2/76 European Case Law Identif... mehr lesen...
Norm: ABGB §1294ABGB §1295 Ia4ABGB §1324ASVG §334StGB §6 A5StGB §6 BStGB §88 Abs2 B1
Rechtssatz: Die mit voller Absicht durchgeführte Behinderung eines anderen Verkehrsteilnehmers - ein Fall bewußter Fahrlässigkeit - entspricht einem sehr weitreichenden Mangel der gehörigen Aufmerksamkeit im Sinne des § 1294 ABGB und ist somit grob fahrlässig (hier: Verstoß gegen § 76 StVO). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
In seiner am 9. Mai 1974 beim Erstgericht überreichten Klage hatte der klagende Baumeister vom Beklagten zunächst die Zahlung von 41.776 S samt Anhang verlangt. Er habe den Beklagten im Feber 1973 zur Entlastung des Poliers aufgenommen und ihm unter anderem die Bedienung, Wartung und Versorgung des auf den Baustellen des Klägers verwendeten Traktors mit Kompressor und Heckbagger übertragen. Am Nachmittag des 31. Oktober 1973 habe es der Beklagte trotz ausdrücklicher Weisung des Polier... mehr lesen...
Am 7. August 1967 ging der Kläger, ein Urlaubsgast aus der Bundesrepublik Deutschland, vom Ort P über einen Ortschaftsweg hinab zum Hotel ,S .In der letzten Kurve vor dem Hotel trat er mit dem rechten Fuß in ein an den innenseitigen Fahrbahnrand angrenzendes unabgedecktes Kanalloch als er den P-See filmen wollte. Dabei zog er sich Verletzungen zu. Wegen dieses Unfalles machte der Kläger gegen die Gemeinde E, nunmehr durch die Gemeindezusammenlegung die Gemeinde H als Erstbeklagte un... mehr lesen...
Norm: ABGB §1324ASVG §334DHG §2StGB §88 Abs2 B1
Rechtssatz: Auch ein einmaliger Verstoß gegen Schutzvorschriften kann eine grobe Fahrlässigkeit begründen, wenn ein Schadenseintritt nach den gegebenen Umständen des Einzelfalles als wahrscheinlich voraussehbar ist; an sich muss aber die Übertretung einer Schutzbestimmung noch keine grobe Fahrlässigkeit begründen (SZ 34/82; 40/63; 40/81). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1324DHG §2KFG §102 Abs8StGB §88 Abs2 B1
Rechtssatz: Überläßt der Lenker in Verletzung seiner Dienstpflichten entgegen § 102 Abs 8 KFG die Führung des Tankfahrzeuges einem Bekannten, der bis dahin straffrei auch mit Lastkraft - Zügen und Tankfahrzeugen fuhr, so liegt darin keine auffallende Sorglosigkeit. Entscheidungstexte 4 Ob 86/73 Entscheidungstext OGH 11.12.1973 4 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1324DHG §2StGB §88 Abs2 B1VersVG §61
Rechtssatz: Ein Handeln muss, um es als grob fahrlässig zu beurteilen, sich auffallend aus der Menge der unvermeidlichen Fahrlässigkeitshandlungen des täglichen Lebens herausheben; dabei ist im Einzelfall auf die persönlichen Verhältnisse einzugehen, ferner muss der Schadenseintritt als wahrscheinlich voraussehbar sein. Entscheidungstexte 4 Ob 9... mehr lesen...
Norm: ABGB §1324ASVG §334 Abs1StGB §88 Abs2 B1
Rechtssatz: Keine grobe Fahrlässigkeit eines Facharbeiters (hier Aufseher im Sinne § 333 Abs 4 ASVG), der entgegen interner Betriebsanordnung die Stromausschaltung bei Arbeiten in der Mischtrommel unterließ, weil ursprünglich Arbeiten nur an der Außenwand der Trommel vorgesehen waren, das Auftreten eines kleinen, unvermuteten Hindernisses aber im Drang der Arbeitsausführung ein Betreten der Mischtr... mehr lesen...
Norm: ABGB §1324ASVG §334 Abs1DHG §2StGB §88 Abs2 B1
Rechtssatz: Bloßer Aufmerksamkeitsfehler kann bei einer zur Gewohnheit gewordenen Tätigkeit, wie dem Lenken eines Autos, noch nicht als auffallende Sorglosigkeit angesehen werden. Entscheidungstexte 4 Ob 46/73 Entscheidungstext OGH 05.06.1973 4 Ob 46/73 Veröff: SozM IA/e,1043 4 Ob... mehr lesen...
Norm: ABGB §1319a BABGB §1324ASVG §213aASVG §334DHG §2StGB §88 Abs2 B1
Rechtssatz: Grobe Fahrlässigkeit ist anzunehmen, wenn eine außergewöhnliche und auffallende Vernachlässigung einer Sorgfaltspflicht (Pflicht zur Unfallverhütung) vorliegt und der Eintritt des Schadens als wahrscheinlich und nicht bloß als möglich voraussehbar ist (Arb 7871, 8 Ob 46/72, 1 Ob 29/73 ua). Anmerkung Bem: Der
Rechtssatz: wird wegen der Häufigk... mehr lesen...
Norm: ABGB §1319a BABGB §1324DHG §2EFZG §2StGB §88 Abs2 B1VersVG §61
Rechtssatz: Als auffallende Sorglosigkeit kann nur ein Versehen gewertet werden, das sich über alltäglich vorkommende Fahrlässigkeitshandlungen erheblich und ungewöhnlich heraushebt, wobei der Eintritt eines Schadens als wahrscheinlich voraussehbar ist. Der Verstoß gegen das normale Handeln muss auffallend sein (4 Ob 27/70 = Arb 8762 = SZ 43/80, 4 Ob 16/72, ZVR 1971/101 ua). ... mehr lesen...
Norm: StGB §88 Abs2 B2
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 431 Abs 2 StG idF StRÄG 1971 (nunmehr § 88 Abs 2 Z 1 und 4 StGB) gilt nicht nur für den Straßenverkehr, sondern schon ihrem Wortlaut nach für alle Fälle einer fahrlässigen Beeinträchtigung der körperlichen Integrität schlechthin. Entscheidungstexte 10 Os 176/72 Entscheidungstext OGH 28.11.1972 10 Os 176/72 Veröff: SSt 43/5... mehr lesen...
Begründung: Die bei der Klägerin pflichtversicherten Johann B***** und Walter M***** erlitten am 4. 12. 1966 als Insassen eines vom Beklagten gelenkten Kombinationskraftwagens Mercedes auf der Fahrt zu einem Gastspiel der vom Beklagten geleiteten Wanderbühne, der sie als Schauspieler angehörten, einen Verkehrsunfall. Der Beklagte fuhr bei Dunkelheit auf der Bundesstraße 10 zwischen Schwechat und Schwadorf auf einen von Karl J***** am rechten Fahrbahnrand abgestellten, unbeleuchteten... mehr lesen...
Norm: StGB §88 Abs2 B1
Rechtssatz: Verneinung schweren Verschuldens a) bei Durchführung des Einbiegemanövers in die Bundesstraße von links trotz Annäherung anderer, noch erheblich entfernter (fünfundvierzig Meter) vorrangberechtigter Fahrzeuge (§ 19 Abs 4 StVO), b) bei Einhaltung einer um 20 km/h zu hohen Annäherungsgeschwindigkeit des auf der Bundesstraße fahrenden Verkehrsteilnehmers (§ 20 Abs 2 StVO). Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: StGB §88 Abs2 B1
Rechtssatz: Verneinung schweren Verschuldens bei Durchführung des Abbiegemanövers nach links trotz Gegenverkehrs infolge Falscheinschätzung des Abstandes des Gegenfahrzeugs von der Kreuzung und der Annäherungsgeschwindigkeit dieses Fahrzeuges (§ 19 Abs 7 StVO). Entscheidungstexte 11 Os 61/72 Entscheidungstext OGH 26.04.1972 11 Os 61/72 Veröff: ZVR 1973/... mehr lesen...
Norm: ABGB §1324ASVG §334StGB §88 Abs2 B2
Rechtssatz: Der Begriff der bewußten Fahrlässigkeit ist jenem der auffallenden Sorglosigkeit nicht gleichzuhalten; je nach Lage des Falles kann bei bewußter Fahrlässigkeit auch grobes Verschulden in Betracht kommen. Entscheidungstexte 8 Ob 63/72 Entscheidungstext OGH 11.04.1972 8 Ob 63/72 2 Ob ... mehr lesen...
Der Beklagte, der verheiratet und Vater zweier ehelicher und eines außerehelichen Kindes ist, war von 1961 bis 1970 Soldat des österreichischen Bundesheeres, zuletzt Wachtmeister. Seit 1961 besitzt er einen zivilen Führerschein, der ihn zum Lenken von PKW berechtigt. Im Jahre 1968 besuchte er einen sechswöchigen Heeres-Kraftfahrkurs, auf Grund dessen er LKW lenken durfte. Nach seiner Versetzung von M. wo er Feldkoch-Unteroffizier gewesen war, nach W im Mai 1969 besuchte er mit Erfolg ... mehr lesen...