Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Gitschthaler als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Silvia M*****, vertreten durch Mag. Richard Strobl, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei V*****-Aktiengesellschaft (früher V*****-Aktiengesellschaft), *****, vertreten durc... mehr lesen...
Norm: StGB §88 Abs2 B1StVO §9 Abs2
Rechtssatz: Die Missachtung des § 9 Abs 2 StVO stellt für sich allein noch kein schweres Verschulden dar. Entscheidungstexte 11 Os 130/05k Entscheidungstext OGH 10.01.2006 11 Os 130/05k 15 Os 128/07y Entscheidungstext OGH 22.11.2007 15 Os 128/07y ... mehr lesen...
Gründe: Im Strafverfahren gegen Oswald K***** wegen des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs 1 StGB, AZ 7 U 293/04y, führte das Bezirksgericht Leopoldstadt am 19. August 2004 die Hauptverhandlung gemäß § 459 StPO in Abwesenheit des Beschuldigten durch, weil dieser trotz eigenhändig zugestellter Ladung (S 1 verso) nicht erschienen war. Dabei verlas die Richterin auch die Anzeige ON 2, die ua das sicherheitsbehördliche Protokoll über die Vernehmung des Zeugen Chr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer der Motorsegelyacht unter österreichischer Flagge „F*****". Das Schiff ist eine Nauticat 44 (Baujahr 1980) mit einer Länge von 13,3 m, einer Breite von 3,75 m und einem Tiefgang von 1,8 m. Das Schiff hat einen 6 Zylinder-Dieselmotor. Es verfügt über eine Schonertakelung mit zwei Masten und einer Segelfläche von 75 m² (Genua, Fock 1, Fock 2 und Groß). Das Schiff ist nicht zum Einhandsegeln hergerichtet. Zur Bedienung dieses Schiffstyps... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 14. 3. 2000 erlitt der Mitarbeiter der S***** GmbH in Klagenfurt, Ivan S*****, auf dem Betriebsgelände einen Arbeitsunfall, als er zum Zwecke der Reinigung einer Abflussleitung ein in 5,5 m Höhe befindliches Wellasbesteternitdach betrat, welches einbrach, sodass er aus dieser Höhe auf den Hallenboden fiel und dabei schwere Verletzungen mit Spät- und Dauerfolgen davontrug. Der Beklagte war Betriebsleiter der Instandhaltungsabteilung und als solcher unmittelb... mehr lesen...
Begründung: Im vorliegenden Verfahren ist die Frage zu beantworten, ob die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts im vorangegangenen Amtshaftungsverfahren (Anlassverfahren) die Entscheidung im Vorverfahren (Deckungsprozess), nach der dem Versicherungsnehmer der Rechtsvorgängerin der Revisionswerberin kein grobes Verschulden an der Herbeiführung des Versicherungsfalls anzulasten sei, sei nicht als unvertretbare Rechtsansicht zu qualifizieren, vertretbar war. Recht... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Johannes Pflug und Mag. Thomas Kallab als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, Landesstelle Graz, Göstinger Straße 26, 8021 Graz, v... mehr lesen...
Begründung: In dem im Hälfteeigentum des Klägers stehenden, bei der Beklagten ua feuerversicherten Haus (samt Werkstättenräumen) in K***** kam es am 8. 12. 2000 zu einem Brand, der vom Heizraum ausging: Durch eine auf Grund unzureichenden Rauchabzugs bewirkte Verpuffung im Heizkessel wurden Glutteile ausgeworfen. Dadurch kam es, weil im Heizraum erhebliche Mengen Brennholz zum Trocknen gelagert waren und der Boden durch Staub und Holzspäne verunreinigt war, zur Entzündung. Das Fe... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitzenden und den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Reinhard Drössler und Gerhard Loibl als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei G***** GmbH & Co KG, ***** vertreten durch Mag. Alois P... mehr lesen...
Begründung: Dem am 5. 4. 1984 geborenen und im Haushalt seiner (bis zur Volljährigkeit die Obsorge ausübenden) Mutter lebenden Sohn Manuel wurden zuletzt auf Grund eines Unterhaltserhöhungsbeschlusses vom 14. 11. 1997 in Höhe von monatlich S 3.000,-- (EUR 218,02) ab 1. 7. 1997 bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit (ON 56) mit weiterem Beschluss vom 26. 1. 1999 Unterhaltsvorschüsse gemäß §§ 3, 4 Z 1, 18 UVG vom 1. 2. 1999 bis zum 31. 1. 2002 weiter gewährt (ON 58). Mit Beschluss vom 8... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gemäß Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 502, Absatz eins, ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Der Beklagte, der einen... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, welches auch einen rechtskräftigen Schuldspruch und einen Teilfreispruch des Zweitangeklagten Helmut T***** enthält, wurde Andreas W***** des Vergehens der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen nach § 159 Abs 1 und Abs 5 Z 1, 161 Abs 1 StGB schuldig erkannt (Punkt A des Urteilstenors), weil er von 1995 bis 5. Juli 1999 als verantwortlicher Geschäftsführer der Firma H***** GmbH grob fahrlässig die Zahlungsunfähigkeit des Unt... mehr lesen...
Begründung: Der im April 2000 gekaufte, im September 2000 ausgelieferte PKW des Klägers Marke VW Golf IV Rabbit TDI 5-türig war ab der Erstzulassung am 13. 9. 2000 bei der Beklagten im Rahmen einer Vollkaskoversicherung mit Gültigkeitszeitraum bis 1. 10. 2001 vollkaskoversichert. Dem Versicherungsvertrag lagen die Allgemeinen Bedingungen für die Fahrzeug-Kaskoversicherung und die Fahrzeuginsassen-Unfallversicherung (AFIB 1993), die Allgemeinen Bedingungen für die Fahrzeug-Kollisi... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht geht in seiner Beurteilung von der Rechtsprechung aus, nach der sich besondere Nachlässigkeit nicht nur durch die Schwere des Versehens, sondern auch durch seine Häufigkeit manifestieren kann (RIS-Justiz RS0038120). Die Beurteilung des Verschuldensgrades iSd § 2 DHG (hier: als grob fahrlässig) kann aber bei Anwendung der richtig dargestellten Grundsätze ohne wesentlichen Verstoß gegen maßgebliche Abgren... mehr lesen...
Begründung: Die Rechtsvorgängerin der Klägerin war im Zeitpunkt der Kreditgewährung eine kleine eigenständige Bank im Burgenland in der Rechtsform einer Genossenschaft mit beschränkter Haftung. Sie hatte nur 7 Beschäftigte, darunter die beiden beklagten Geschäftsleiter. Nach dem übereinstimmenden Vorbringen beider Parteien ist auf deren Arbeitsvertrag entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen das DHG anzuwenden. Die Bank war Mitglied eines Revisionverbandes, der sie jährlich ei... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gemäß Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 502, Absatz eins, ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Der Kläger hat seinen PK... mehr lesen...
Begründung: In der Nacht zum 26. 6. 1999 entzündete die Klägerin im Rahmen einer Grillparty gemeinsam mit zwei weiteren Personen vor (in ca. 2,5 m Abstand) dem in ihrem Miteigentum stehenden, bei der beklagten Partei feuerversicherten Haus ***** in S***** unter einem etwa 1,3 m vorspringenden offenen Vordach aus Holz ein Lagerfeuer. Durch Funkenflug wurden Obergeschoss und Dach des Hauses in Brand gesetzt. Die Klägerin, die ebenso wie die beiden anderen Personen deshalb wegen fahrl... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei betreibt eine Frächterei in Tirol und verfügte 1996 über fünf bis sechs Fernverkehrs-LKW; in diesem Jahr war bei ihr der geschiedene Gatte der Beklagten, Josef F*****, als Fahrer beschäftigt. Die Klägerin ist der Transportversicherer der Firma Sch***** Österreich (im Folgenden kurz: Firma Sch*****) sowie der Firma Sch***** Italia. Am 6. 12. 1996 erteilte die Firma Sch***** der Beklagten einen Ladeauftrag von Glas-Kristallwaren der Firma S***** von... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin, eine Trafikantin, die bei der beklagten Partei einen Betriebshaftpflichtversicherungsvertrag abgeschlossen hat, dem die AHVB 1993 und EHVB 1993 zugrunde liegen, verkaufte am 18. 1. 1997 dem damals 10-jährigen, noch kindlich, klein und zierlich wirkenden Andreas H***** 50 Stück Miniraketen und ein Feuerzeug. Miniraketen sind Feuerwerks-Scherzartikel, die an Personen unter 14 Jahren gemäß § 15 Abs 5 OÖ Jugendschutzgesetz 1988 nicht abgegeben wer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte führt den Schmiedebetrieb der Familie K***** seit 1973 als persönlich haftender Gesellschafter und Geschäftsführer der KG. In diesem Betrieb mit etwa 80 bis 90 Mitarbeitern war er selbst im gesamten Bereich des Verkaufes und der Kundenbetreuung hinsichtlich der Großkunden zuständig. Er befasste sich mit Verwaltungsangelegenheiten und unternahm auch vor Ort Kontrollgänge durch die Werkstätten. Diese wurden jeweils von von ihm eingesetzten und ihm... mehr lesen...
Begründung: Der Geschäftsführer der klagenden Gesellschaft mbH hatte am 31. 8. 1999 mit einem bei der beklagten Partei kaskoversicherten PKW Mercedes ML 320 der Klägerin einen Unfall. Die klagende Partei begehrt von der Beklagten aus der Kaskoversicherung ihren unfallskausalen PKW-Schaden von S 571.858,-- (sA) ersetzt. Die beklagte Partei wendete ein, gemäß § 61 VersVG leistungsfrei zu sein, weil der Geschäftsführer der Klägerin den Unfall grob fahrlässig herbeigeführt habe. ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gemäß Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 502, Absatz eins, ZPO) auf die Ausführung der Zurückwe... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ob ein Geschehen ein Verschulden in einem milderen Licht erscheinen lässt, ist nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen und begründet daher schon aus diesem Grunde keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 46 Abs 1 ASGG (9 ObA 2155/96v; 9 Ob 358/97f). Ob ein Geschehen ein Verschulden in einem milderen Licht erscheinen lässt, ist nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen und begründet daher schon aus d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 3. 9. 1994 fuhr der Kläger mit seinem Auto auf der Schnellstraße S 4 (Mattersburger-Schnellstraße) in Fahrtrichtung von Wiener Neustadt kommend und verringerte um ca 19.30 Uhr bei Dämmerung und wegen regennasser Fahrbahn seine Geschwindigkeit von rund 90 km/h vorerst auf 70 km/h und dann auf 60 km/h, um mit dieser Geschwindigkeit bei Kilometer 8.0 über die Abfahrtsrampe 3/3 Bad Sauerbrunn von der Schnellstraße abzufahren. In der Rampenkurve rutschte der Klä... mehr lesen...
Begründung: Die mj. Zwillinge Melanie und Gerhard V***** leben in Pflege und Erziehung bei ihrer Mutter. Der unterhaltspflichtige Vater der Minderjährigen wurde mit Beschluß des Erstgerichtes vom 14. 1.1994 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von je S 2.650,-, insgesamt sohin von S 5.300,- verpflichtet (ON 4). Ein gegen eine monatlich S 2.000,- übersteigende Unterhaltsverpflichtung gerichteter Rekurs des Vaters blieb ergebnislos, weil er der Ladung zum Unterhaltsantrag der K... mehr lesen...
Begründung: Die Firma W***** AG war unter anderem hinsichtlich der von ihr zum Verkauf übernommenen und auf sie zugelassenen Kraftfahrzeuge bei der klagenden Partei aufgrund des "Händlerkaskorahmenvertrages" samt "Erweiterung der Händlerkaskoversicherung" kaskoversichert. Dem Versicherungsverhältnis lagen vereinbarungsgemäß die KKB 1986 zugrunde. Gemäß Punkt 2. der "Erweiterung der Händlerkaskoversicherung" gilt der Deckungsschutz "auch für Angehörige des Dienstwagenbenützers un... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Grobe Fahrlässigkeit im Sinne des § 334 Abs 1 ASVG ist anzunehmen, wenn eine außergewöhnliche und auffallende Vernachlässigung einer Sorgfaltspflicht vorliegt, die den Eintritt des Schadens nicht nur als möglich sondern als wahrscheinlich vorhersehbar erscheinen läßt (Arb 10.087; RIS-Justiz RS0030644, RS0085373). Die Frage, ob ein Arbeitsunfall in diesem Sinn grob fahrlässig verursacht wurde, kann immer nur nach den kon... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Auszugehen ist davon, daß alle für die Haftung des Spediteurs bzw Frachtführers maßgeblichen gesetzlichen Regelungen (insbesondere CMR, HGB, AÖSp) einen einheitlichen Begriff des groben Verschuldens unterstellen (vgl zuletzt 1 Ob 66/98g) und daß bei grobem Verschulden keine Haftpflichtbegrenzungen greifen (Art 29 CMR, § 51 lit b AÖSp, vgl auch §§ 414 Abs 4, 430 Abs 3 HGB). Demnach hat ein Fixkostenspediteur für Schäden ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gemäß Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 502, Absatz eins, ZPO) auf die Ausführung der Zurückwe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 4. 11. 1945 geborene Kläger arbeitete bis zum Unfallereignis in der Abteilung 633/Loseverladung der A***** Gesellschaft mbH. In dieser Abteilung wurden Eisenbahnwaggons mit Kunstdünger beladen. Aufgabe der dort beschäftigten Arbeiter war es, das Dach der Waggons für den Beladevorgang zu öffnen, die Waggons zu reinigen und nach der automatischen Beladung die Dachklappe wieder zu schließen und zu plombieren. Am Unfallstag, dem 9. 8. 1995, hatten die A... mehr lesen...