Norm
ABGB §1324Rechtssatz
Auch ein einmaliger Verstoß gegen Schutzvorschriften kann eine grobe Fahrlässigkeit begründen, wenn ein Schadenseintritt nach den gegebenen Umständen des Einzelfalles als wahrscheinlich voraussehbar ist; an sich muss aber die Übertretung einer Schutzbestimmung noch keine grobe Fahrlässigkeit begründen (SZ 34/82; 40/63; 40/81).
Entscheidungstexte
Schlagworte
DienstgeberEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0030622Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.10.2020