Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil - das auch einen rechtskräftigen Freispruch des Angeklagten enthält - wurde Elvin D***** des Verbrechens des Suchtgifthandels nach § 12 dritter Fall StGB, § 28a Abs 1 zweiter und dritter Fall, Abs 4 Z 3 SMG schuldig erkannt. Danach hat er in Wien zur vorschriftswidrigen Ein- und Ausfuhr von Suchtgift in einer insgesamt das 25-fache der Grenzmenge übersteigenden Menge zumindest beigetragen, indem er sich zur Übernahme des aus den Niederlanden aus-... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die Unterbringung des Simon S***** in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 1 StGB angeordnet. Danach hat er am 17. Dezember 2008 in Linz unter dem Einfluss eines seine Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustands (§ 11 StGB), der auf einer geistigen oder seelischen Abnormität höheren Grades beruht, nämlich einem frühkindlichen Autismus verbunden mit einer Verhaltensstörung mit selbst- und fremdaggressiven Handlunge... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Martin F***** gemäß § 21 Abs 1 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Danach hat er am 3. Juni 2008 in Voitsberg unter dem Einfluss eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes (§ 11 StGB), der auf einer seelischen Abartigkeit höheren Grades beruht, nämlich einer ausgeprägten schizophrenen Psychose mit paranoider Komponente, 1. die Beamtinnen der Bezirkshauptmannschaft K***** Mag. Verena P***** und H... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde George O***** des Verbrechens des teils versuchten, teils vollendeten gewerbsmäßigen Diebstahls nach §§ 127, 130 erster Fall und 15 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde George O***** des Verbrechens des teils versuchten, teils vollendeten gewerbsmäßigen Diebstahls nach Paragraphen 127,, 130 erster Fall und 15 StGB schuldig erkannt. Danach hat er in Wien fremde bewegliche Sachen gewerbsmäßig mit auf unrechtmäßige Berei... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Alfred S***** gemäß § 21 Abs 1 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Danach hat er unter dem Einfluss eines seine Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustands (§ 11 StGB), der auf einer geistigen oder seelischen Abartigkeit von höherem Grad, nämlich einer paranoiden Schizophrenie, beruht, nachstehende Personen mit dem Tod bzw mit einer Entführung gefährlich bedroht, um sie in Furcht und Unruhe zu versetzen, u... mehr lesen...
Gründe: Tomislav Z***** wurde gemäß § 21 Abs 1 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, weil er am 26. Mai 2006 in Wien unter dem Einfluss einer paranoiden Psychose, sohin eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes (§ 11 StGB), der auf einer seelischen Abartigkeit höheren Grades beruht, Ronald V***** durch zwei Stiche mit einem ca 20 cm langen Messer in Richtung Nierengegend eine schwere Körperverletzung absichtlich zuzufügen versuchte, somi... mehr lesen...
Gründe: Christoph S***** wurde des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach § 87 Abs 1 und 2 erster Fall StGB schuldig erkannt. Christoph S***** wurde des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach Paragraph 87, Absatz eins und 2 erster Fall StGB schuldig erkannt. Danach hat er in der Nacht zum 10. Juli 2005 in Innsbruck Hans-Peter J***** dadurch, dass er diesen zu Boden brachte und ihm sodann zumindest acht gezielte wuchtige Faustschläge ins... mehr lesen...
Gründe: Hans G***** wurde gemäß § 21 Abs 1 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, weil er am 27. Jänner 2005 in Pruggern und Allerheiligen unter dem Einfluss eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes (§ 11 StGB), der auf einer geistigen Abartigkeit von höherem Grad beruht, nämlich einer anhaltenden wahnhaften Störung im Sinne einer querulatorischen Paranoia in Verbindung mit einem beginnenden Hirnabbau im Sinne einer Demenz, durch gefährl... mehr lesen...
Gründe: Reinhard H***** wurde gemäß § 21 Abs 1 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, weil er in Judenburg unter dem Einfluss einer schweren wahnhaften Störung (paranoia querulans), somit unter dem Einfluss eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes (§ 11 StGB), der auf einer geistigen und seelischen Abartigkeit höheren Grades beruht, den für ihn bestellten Sachwalter Dr. Heinz P***** durch die nachangeführten Äußerungen, somit durch gefäh... mehr lesen...
Gründe: Johann A***** wurde gemäß § 21 Abs 1 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, weil er am 6. Mai 2003 in Munderfing in einem die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustand (§ 11 StGB), der auf einer geistigen Abartigkeit höheren Grades beruht, Johann A***** wurde gemäß Paragraph 21, Absatz eins, StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, weil er am 6. Mai 2003 in Munderfing in einem die Zurechnungsfähigkeit ausschließende... mehr lesen...
Gründe: Christian W***** wurde des Verbrechens des gewerbsmäßigen Betruges nach §§ 146, 148 erster Fall StGB (A 1 und 2; B 1 bis 3) schuldig erkannt. Danach hat er in St. Pölten mit auf unrechtmäßige Bereicherung gerichtetem Vorsatz Nachgenannte durch Vorspiegelung seiner Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit, sohin durch Täuschung über Tatsachen, zu Handlungen verleitet, die diese bzw deren Unternehmen am Vermögen schädigten, und zwar Christian W***** wurde des Verbrechens des ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die Unterbringung des Betroffenen Sergej W***** in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 1 StGB angeordnet, weil er am 25. Dezember 2001 in Linz unter dem Einfluss eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes (§ 11 StGB), der auf einer geistigen oder seelischen Abartigkeit mit höherem Grade beruht, den Cihan K***** dadurch, dass er ihm einen Kopfstoß versetzte und mit einem Wagenheber gegen dessen
Kopf: z... mehr lesen...
Gründe: Friedrich Martin L***** wurde gemäß § 21 Abs 1 StGB in eine Anstalt für geistig-abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, weil er in einem der Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustand (§ 11 StGB), der auf einer geistigen oder seelischen Abartigkeit von höherem Grad beruht, Friedrich Martin L***** wurde gemäß Paragraph 21, Absatz eins, StGB in eine Anstalt für geistig-abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, weil er in einem der Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustand (Paragraph... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch einen in Rechtskraft erwachsenen Teilfreispruch der Angeklagten enthaltenden Urteil wurden die Ehegatten Franz und Melitta K***** des Verbrechens des versuchten schweren Betruges nach §§ 15, 146, 147 Abs 3 StGB, Melitta K***** als Beteiligte nach § 12 dritter Fall StGB, schuldig erkannt. Danach haben sie in Oberwart und Neusiedl Mit dem angefochtenen, auch einen in Rechtskraft erwachsenen Teilfreispruch der Angeklagten enthaltenden Urteil wurden ... mehr lesen...
Norm: StGB §5 Abs2StGB §11 AStGB §21 Abs1
Rechtssatz: Die Fähigkeit, überhaupt einen Willen zu bilden, ist von jener, diesen (gebildeten) Willen verantwortlich an den Rechtsnormen auszurichten, zu unterscheiden, weshalb auch ein Zurechnungsunfähiger eine Verletzungsabsicht haben kann. Entscheidungstexte 13 Os 77/01 Entscheidungstext OGH 27.06.2001 13 Os 77/01 ... mehr lesen...
Gründe: Ernst H***** wurde in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 1 StGB untergebracht, weil er am 23. November 2000 in Wien Anna Sch***** mit einem Messer einen von der linken Kinn-Unterlippenregion bis knapp vor das linke Ohr reichenden, die Mundhöhle auf Höhe des zweiten bis fünften Zahnes links unten perforierenden und die linke Gesichtsschlagader eröffnenden Schnitt, der eine Berufsunfähigkeit von mehr als 24 Tagen (US 4) und eine auffallende Verunsta... mehr lesen...
Norm: StGB §5 Abs2 CStGB §5 Abs3 DStGB §302 Abs1
Rechtssatz: Die vom Gesetz geforderte Vorsatzform der Wissentlichkeit kann durch die Feststellung einer darauf gerichteten Absicht des Angeklagten nicht ersetzt werden. Entscheidungstexte 14 Os 33/96 Entscheidungstext OGH 18.03.1996 14 Os 33/96 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: StGB §5 Abs2 CStGB §5 Abs3 DStGB §9
Rechtssatz: Dort, wo das Gesetz Wissentlichkeit oder Absicht voraussetzt (§ 5 Abs 2 und 3 StGB), ist hinsichtlich der dadurch betroffenen Umstände § 9 StGB nicht anwendbar. Entscheidungstexte 12 Os 108/89 Entscheidungstext OGH 16.11.1989 12 Os 108/89 Veröff: SSt 60/77 European Case Law I... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 23.Dezember 1949 geborene beschäftigungslose Erich L*** im Sinn einer alternativen Anklageausdehnung in der Hauptverhandlung (AS 49/II) des Vergehens der Unterlassung der Hilfeleistung nach dem § 95 Abs. 1, zweiter Fall, StGB schuldig erkannt. Ihm wurde angelastet, es am 25.Juni 1987 in Wien bei einem Unglücksfall unterlassen zu haben, die zur Rettung der Helga K*** aus der Gefahr des Todes oder einer beträchtlichen Körperverletzun... mehr lesen...
Norm: StGB §5 Abs2 C
Rechtssatz: Zur Annahme einer Absicht (§ 5 Abs 2 StGB) ist eine - über die begriffslogisch notwendigerweise damit verbundene (und demzufolge mit ihrer Feststellung subintelligierte) Vorstellung des Täters vom gewollten Tatumstand hinausgehende - spezifische Ausprägung des intellektuellen Vorsatzelements im StGB nicht vorgesehen, sodaß sich darauf bezogene Feststellungen erübrigen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §5 Abs2 CStGB §7 Abs1StGB §83 Abs1
Rechtssatz: Der (Grundtatbestand) Tatbestand des § 83 Abs 1 StGB kann auf der subjektiven Tatseite durch jede der in § 5 StGB umschriebenen (drei) Arten vorsätzlichen Handelns verwirklicht werden (§ 7 Abs 1 StGB), also auch absichtlich (§ 5 Abs 2 StGB). Entscheidungstexte 10 Os 133/86 Entscheidungstext OGH 25.11.1986 10 Os 133/86 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Rene J*** und Gabriela B*** des - im Fall der Zweitangeklagten teils vollendeten und teils versuchten (§ 13 FinStrG) - Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG (I und II) sowie des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG (III) schuldig erkannt. Darnach haben in Klagenfurt I. Rene J*** und Gabriela B*** vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenbarungs- (... mehr lesen...
Norm: StGB §5 Abs2StPO §270 Abs2 Z5StPO §281 Abs1 Z9 litaStPO §281 Abs1 Z10 C
Rechtssatz: Wenn das Gesetz selbst das Erfordernis der Absicht durch die Formulierung "absichtlich", in der Absicht ..." oder "um zu ..." umschreibt, muß auch der Tatsacheninstanz für die Konstatierung entsprechender Zielvorstellungen des Täters in den Entscheidungsgründen die gleiche Wortwahl ("um zu ...") zugebilligt werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §5 Abs2 C
Rechtssatz: Absichtlich handelt, wer sich die Verwirklichung des tatbildmäßigen Unrechts, sei es auch nur als Mittel zur Herbeiführung eines weiteren angestrebten Erfolgs, zum Ziel setzt. Dabei gibt der Willensfaktor des Vorsatzes den Ausschlag, unerheblich ist dagegen die Kalkulationsgenauigkeit des Täters in Hinsicht auf den Erfolg. Entscheidungstexte 13 Os 84/85 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem bekämpften Urteil wurde der am 18. August 1947 geborene Hans Dieter A des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren gewerbsmäßigen (richtig: gewerbsmäßigen schweren) Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs 1, Abs 2 Z 1, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1 und 2, 130 '4. Fall' sowie 15 StGB und des Vergehens der dauernden Sachentziehung nach dem § 135 Abs 1 StGB schuldig erkannt; der am 20. Oktober 1952 geborene Josef B (der die von ihm angemeldeten Rechtsmitt... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die am 25.September 1945 geborene kaufmännische Angestellte Maria A der Finanzvergehen der teils vollendeten, teils versuchten Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs.1 und Abs.3 lit.a und c, 13 FinStrG (Punkt I/1 und 2 des Urteilsspruches), nach § 33 Abs.2 lit.a und Abs.3 lit.d FinStrG (Punkt II) sowie nach § 33 Abs.1 und Abs.2 lit.b FinStrG (Punkt III) - jeweils als 'Beteiligte' nach § 11 (dritter Fall) FinStrG - schuldig erkannt. Darnach hat... mehr lesen...
Norm: StGB §5 Abs2 CStGB §5 Abs3 D
Rechtssatz: Absicht ist von Wissentlichkeit streng zu trennen: ebenso wie letztere keineswegs notwendigerweise bedeutet, dass es dem Täter, der den Eintritt eines mit seiner Handlung verbundenen Erfolges als gewiss voraussieht, auf dessen Herbeiführung geradezu ankommt - dieser kann ihm vielmehr ohneweiteres gleichgültig oder sogar unerwünscht sein -, ist umgekehrt absichtliches Handeln durchaus nicht regelmäß... mehr lesen...
Gründe: A. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Franz A der Verbrechen (I.) der betrügerischen Krida nach § 156 Abs. 1 und Abs. 2 StGB., (III.) des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3 StGB. und (IV.) der falschen Beweisaussage vor Gericht nach § 288 Abs. 2 StGB., ferner der Vergehen (II.) der fahrlässigen Krida nach § 159 Abs. 1 (1.) Z. 1 und (2.) Z. 2 StGB., (V.) des Verstrickungsbruchs nach § 271 Abs. 1 StGB. und (VI.) nach § 114 ASVG. sowie (VII.) des (richtig: der) Finanzver... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Johann A (im zweiten Rechtsgang abermals) des (Finanz-) Vergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a, Abs. 3 lit. b FinStrG. schuldig erkannt. Darnach hat er am 10.Juni 1980 in Wien (vorsätzlich) unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG. 1972 entsprechenden Voranmeldungen, und zwar durch die Nichtaufnahme eines aus zwei Schlußrechnungen an die Firma B vom 4.April 1980 über 9,687.156... mehr lesen...