Norm
StGB §5 Abs2 CRechtssatz
Die vom Gesetz geforderte Vorsatzform der Wissentlichkeit kann durch die Feststellung einer darauf gerichteten Absicht des Angeklagten nicht ersetzt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0089332Dokumentnummer
JJR_19960318_OGH0002_0140OS00033_9600000_001