Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Christian K***** des Verbrechens des (versuchten) sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach §§ 15, 207 Abs 1 StGB (1) und des Vergehens des (versuchten) Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach §§ 15, 212 Abs 1 Z 1 (richtig: Z 2 - in diesem Sinne US 10; zur rechtlichen Gleichwertigkeit vgl Philipp in WK² § 212 Rz 2) StGB (2) schuldig erkannt. Danach hat er zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt in den Jahren 2007/2008 in M***** 1... mehr lesen...
Gründe: Wascha P***** wurde mit dem rechtskräftigen, in gekürzter Ausfertigung abgefassten Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 30. November 2009, GZ 054 Hv 160/09g-23, des Verbrechens des gewerbsmäßigen Diebstahls nach §§ 127, 130 erster Fall StGB sowie des Vergehens der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten verurteilt, von der ein Teil von zwölf Monaten für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nac... mehr lesen...
Gründe: Mit in Rechtskraft erwachsenem und in gekürzter Form ausgefertigtem Urteil des Landesgerichts Wiener Neustadt vom 7. September 2009, GZ 38 Hv 46/09t-6, wurde Alfred R***** des Vergehens des schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 1 StGB schuldig erkannt und hiefür nach § 147 Abs 1 StGB unter Bedachtnahme gemäß §§ 31, 40 StGB auf das Urteil des Bezirksgerichts Wiener Neustadt vom 13. Jänner 2009, GZ 5 U 51/09y-20 (womit eine dreimonatige, unter Bestimmung einer dreijährigen Pro... mehr lesen...
Gründe: Mit dem - in gekürzter Form ausgefertigten - rechtskräftigen Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 24. Oktober 2005, GZ 54 E Hv 127/05y-14, wurde Andreas T***** der Vergehen der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB und der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB schuldig erkannt und hiefür unter Anwendung des § 28 Abs 1 StGB zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von sechs Monaten verurteilt, wovon „gemäß § 43a Abs 3 StGB" ein Strafteil von fünf Monaten und... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, welches auch einen in Rechtskraft erwachsenen Schuldspruch des Mitangeklagten Andreas Fe***** enthält, wurde Ewald F***** des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3 StGB schuldig erkannt und nach § 28 (zu ergänzen: Abs 1 und § 147 Abs 3) StGB sowie unter Bedachtnahme gemäß §§ 31, 40 StGB auf das Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 10. März 2004, AZ 13 Hv 38/04w, zu einer zusätzlichen Freiheitsstrafe von fünfzeh... mehr lesen...
Gründe: Mit unangefochten gebliebenem Urteil des Bezirksgerichtes Kitzbühel vom 4. November 2004, GZ 3 U 353/04s-30, wurde Khaled I***** (im zweiten Rechtsgang abermals) des Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs 1 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt, von der gemäß § 43a Abs 1 StGB ein Strafteil von zwei Monaten für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen wurde. Mit unangefochten gebliebenem Urteil des Bez... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, hinsichtlich anderer Angeklagter zur Gänze rechtskräftigen Urteil wurden Sladjan J***** und Dalibor M***** folgender strafbarer Handlungen schuldig erkannt: Sladjan J***** des Vergehens der kriminellen Vereinigung nach § 278 Abs 1 StGB (A), des Verbrechens des teils versuchten, teils vollendeten, im Rahmen einer kriminellen Vereinigung gewerbsmäßig durch Einbruch begangenen Diebstahls nach §§ 127, 129 Z 2, 130 erster und zweiter Fall (richtig: erster ... mehr lesen...
Gründe: Mit - in gekürzter Form ausgefertigtem - Urteil des Landesgerichtes Linz vom 11. September 2002, GZ 22 Hv 76/02w-18, wurde Roman W***** des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Betruges nach §§ 146, 147 Abs 2, 148 erster Fall StGB schuldig erkannt und hiefür nach dem (richtig:) ersten Strafsatz des § 148 StGB unter Anwendung des § 36 StGB unter Bedachtnahme gemäß §§ 31, 40 StGB auf das Urteil des Landesgerichtes Linz vom 10. Juni 2002, AZ 22 Hv 26/02t (welches eine zehnm... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Jugendgerichtshofes Wien vom 15. April 2002, GZ 6 Hv 27/02i-10, wurde Ferhat S***** des Verbrechens nach § 28 Abs 2 und Abs 3 erster Fall SMG und des Vergehens nach § 27 Abs 1 SMG schuldig erkannt. Er wurde hiefür nach dem ersten Strafsatz des § 28 Abs 3 SMG unter Anwendung der §§ 28 Abs 1 StGB und 5 Z 4 JGG und unter Bedachtnahme (§§ 31, 40 StGB) auf das Urteil des Jugendgerichtshofes Wien vom 9. Juli 2001, AZ 7 Hv 1003/01z, zu einer Freiheitsstrafe von sech... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes Feldkirch vom 15. April 2002, GZ 20 Hv 55/02b-28, wurde ua Pale T***** des Vergehens des Quälens oder Vernachlässigens unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen nach § 92 Abs 1 StGB schuldig erkannt und unter Anwendung des § 43a Abs 2 StGB zu einer Geldstrafe von 240 Tagessätzen und einer für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Mit Urteil des Landesgerichtes Feldkirch vom 15. Ap... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen - auch Teilfreisprüche enthaltenden - Urteil wurde der Angeklagte Mecit K***** des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 1 StGB (I/1,2) sowie der Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (III), der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 1 StGB (II), des Raufhandels nach § 91 Abs 2 StGB (IV), der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1 StGB (V), der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 und Abs 2 (VI/1, 2) ... mehr lesen...
Gründe: Mit in gekürzter Form ausgefertigtem, in Rechtskraft erwachsenem Urteil des Bezirksgerichtes Krems an der Donau vom 3. Dezember 2001, GZ 3 U 251/01b-7, wurde über Manfred B***** wegen des Vergehens des Diebstahls nach § 127 StGB eine Freiheitsstrafe in der Dauer von 30 Tagen verhängt. "Gemäß § 43a Abs 1 StGB" wurde ein Teil dieser Freiheitsstrafe in der Dauer von 15 Tagen unter Bestimmung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen; der unbedingte (in der Folge zwische... mehr lesen...
Gründe: Mit in gekürzter Form ausgefertigtem Urteil des Landesgerichts Salzburg vom 23. April 2001, GZ 33 E Vr 383/01-47, wurde Goran A***** des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 und Abs 2 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt, von der "unter Anwendung der §§ 43, 43a StGB" ein Strafteil von drei Monaten für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen wurde. Mit in gekürzter Form ausgefertigtem Urteil des Landesge... mehr lesen...
Gründe: Mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes Hartberg vom 28. September 1998, GZ 9 U 148/98v-21, wurde Alois G***** der Vergehen der Sachbeschädigung nach § 125 StGB (1./), der Verleumdung nach § 297 Abs 1 StGB (2./) sowie der Bestechung nach § 307 Abs 2 Z 1 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von sechs Monaten verurteilt. Gemäß "§ 43a Abs 1 StGB" wurde ein Teil dieser Strafe, nämlich vier Monate Freiheitsstrafe, unter Bestimmung einer Pro... mehr lesen...
Gründe: Mit dem - gemäß §§ 458 Abs 3, 488 Z 7 StPO in gekürzter Form ausgefertigten - Urteil des Einzelrichters des Landesgerichtes Salzburg vom 19. April 1999, GZ 37 E Vr 3116/98-28, wurde Dieter S***** des Vergehens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 2 StGB schuldig erkannt und hiefür nach § 147 Abs 1 StGB zu sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Gemäß § 43a Abs 3 StGB wurde ein viermonatiger Strafteil unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachg... mehr lesen...
Gründe: Mit dem im
Spruch: genannten Urteil wurde Stevo R***** des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 1 StGB sowie der Vergehen der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB, der teils versuchten, teils vollendeten Urkundenfälschung nach §§ 223 Abs 1 und Abs 2 sowie 15 StGB, des unbefugten Gebrauches von Fahrzeugen nach § 136 Abs 1 und Abs 2 StGB sowie des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 2 StGB schuldig erkannt. Er wurde hiefür (offenbar nach §... mehr lesen...
Gründe: Mit Strafverfügung des Bezirksgerichtes Salzburg vom 5.August 1999 (rechtskräftig seit 2. September 1999), GZ 29 U 270/99p-4, wurde Brigitte S***** des am 27. März 1999 verübten Vergehens des versuchten Diebstahls nach §§ 15 Abs 1, 127 StGB schuldig erkannt; hiefür wurde unter Bedachtnahme gemäß §§ 31, 40 StGB auf die Strafverfügung des Bezirksgerichtes Salzburg vom 6. April 1999 (rechtskräftig seit 16. Juni 1999), GZ 27 U 93/99v-6, eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen a ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Georg R***** des Verbrechens nach § 28 Abs 2 (und Abs 3 erster Fall) SMG schuldig erkannt, weil er von Oktober 1997 bis Ende Februar 1998 in Wien und Neupölla den bestehenden Vorschriften zuwider Suchtgift, nämlich Amphetamin, in einer Gesamtmenge von ca 300 Gramm, sohin in einer großen Menge (Abs 6) gewerbsmäßig durch wiederholten Verkauf in Mengen bis zu 100 Gramm an Leopold St*****, Markus E***** und Robert H***** in Verkehr gesetzt... mehr lesen...
Gründe: Mit rechtskräftigem - gemäß §§ 458 Abs 3, 488 Z 7 StPO gekürzt ausgefertigtem - Urteil des Einzelrichters des Landesgerichts Klagenfurt vom 21. Dezember 1998, GZ 13 E Vr 2322/98-5, wurde Horst G***** des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Über ihn wurde hiefür unter Bezugnahme auf § 43a Abs 2 StGB eine Geldstrafe von 160 Tagessätzen a 100 S (für den Fall der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von 80 Tagen) und eine (für... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Manfred L***** des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 und Abs 2 StGB schuldig erkannt und unter Bedachtnahme gemäß §§ 31, 40 StGB auf das Urteil des Landesgerichtes Leoben vom 9. Februar 1998, GZ 12 Vr 316/96-39, zu einer Zusatzstrafe von sechs Monaten verurteilt, von der ein Teil im Ausmaß von vier Monaten "gemäß §§ 43a Abs 3, 43 Abs 1 StGB" unter Bestimmung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen wurde. In... mehr lesen...
Norm: StGB §31StGB §43a Abs3
Rechtssatz: Gemäß dem klaren Wortlaut des § 43a Abs 3 erster Satz StGB ist eine teilbedingte Freiheitsstrafe unter den dort genannten weiteren Voraussetzungen nur dann zu gewähren, wenn das Ausmaß der im Urteil ausgesprochenen Freiheitsstrafe mehr als sechs Monate beträgt. Dies gilt auch bei Verhängung einer Zusatzstrafe gemäß §§ 31, 40 StGB. In diesem Fall ist jedoch allein die Höhe der verhängten Zusatzstrafe (die... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die polnischen Staatsangehörigen Adrian C***** und Martin S***** des Verbrechens des schweren und gewerbsmäßig durch Einbruch begangenen Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1, 130 zweiter Satz zweiter Fall StGB schuldig erkannt, weil sie in der Nacht zum 8.Jänner 1998 in Wien gewerbsmäßig durch fünf Einbruchsdiebstähle in versperrte Fahrzeuge Gegenstände im Gesamtwert von ca 30.300 S gestohlen hatten. Das Erstgericht verurtei... mehr lesen...
Gründe: Mit unangefochten gebliebenem (und gekürzt ausgefertigtem) Urteil des Bezirksgerichtes Peuerbach vom 2. Juli 1998, GZ U 72/97t-22, wurde Kurt B***** des Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs 1 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe von sechs Wochen verurteilt, von der gemäß § 43a Abs 1 (gemeint wohl: Abs 3) StGB ein Strafteil von vier Wochen für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen wurde. Mit unangefochten gebliebenem (u... mehr lesen...
Gründe: Mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 8. September 1997, GZ 13 E Vr 2.349/97-49, wurde Johannes C***** zu einer gemäß § 43 Abs 1 StGB für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt. Mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 8. September 1997, GZ 13 E römisch fünf r 2.349/97-49, wurde Johannes C***** zu einer gemäß Paragraph 43, Absatz eins, StGB für eine... mehr lesen...
Norm: StGB §31StGB §43a Abs3
Rechtssatz: Gemäß § 43a Abs 3 zweiter Satz StGB darf bei Gewährung der bedingten Nachsicht eines Teiles der Freiheitsstrafe der nicht bedingt nachgesehene Teil nicht mehr als ein Drittel der Strafe betragen, wobei hiefür im Falle der Verhängung einer Zusatzstrafe gemäß §§ 31, 40 StGB ausschließlich diese - und nicht die unter Einrechnung der im "Vorurteil" ausgesprochenen Freiheitsstrafe sich ergebende "Gesamtstrafe... mehr lesen...
Gründe: Erich B***** wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Wels vom 14.März 1997, GZ 15 U 931/96-9, des Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs 1 StGB schuldig erkannt und zu einer gemäß § 43 Abs 1 StGB für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt. Erich B***** wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Wels vom 14.März 1997, GZ 15 U 931/96-9, des Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach Paragra... mehr lesen...
Norm: StGB §43a Abs3StPO §292
Rechtssatz: Die gesetzwidrige Überschreitung der Drittelgrenze des § 43 a Abs 3 StGB wird auf Grund einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes vom OGH dann bloß festgestellt, wenn der Verurteilte den unbedingten Teil der Freiheitsstrafe bereits verbüßt hat. Entscheidungstexte 15 Os 81/95 Entscheidungstext OGH 22.06.1995 15 Os 81/95 ... mehr lesen...