Norm
StGB §43a Abs3Rechtssatz
Die gesetzwidrige Überschreitung der Drittelgrenze des § 43 a Abs 3 StGB wird auf Grund einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes vom OGH dann bloß festgestellt, wenn der Verurteilte den unbedingten Teil der Freiheitsstrafe bereits verbüßt hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0092017Dokumentnummer
JJR_19950622_OGH0002_0150OS00081_9500000_001