Norm: StGB §33 Z1StGB §70
Rechtssatz: Die Wiederholung der strafbaren Handlungen geht in der Qualifikation der gewerbsmäßigen Begehung auf, zumal Gewerbsmäßigkeit Wiederholungsabsicht voraussetzt. Daher ist die Wiederholung diesfalls nicht als gesonderter Erschwerungsumstand im Sinne des § 33 Z 1 StGB zu werten. Anmerkung Bem: Der
Rechtssatz: wird wegen der Häufigkeit seiner Zitierung ("überlanger RS") nicht bei jeder einze... mehr lesen...
Norm: StGB §33 Z1StGB §70
Rechtssatz: Die Wiederholung der strafbaren Handlungen geht in der Qualifikation der gewerbsmäßigen Begehung auf, zumal Gewerbsmäßigkeit Wiederholungsabsicht voraussetzt. Daher ist die Wiederholung diesfalls nicht als gesonderter Erschwerungsumstand im Sinne des § 33 Z 1 StGB zu werten. Anmerkung Bem: Der
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Norm: StGB §33 Z2StGB §39
Rechtssatz: Berücksichtigung der Raschheit des Rückfalles und der einschlägigen Vorstrafen als erschwerend auch bei (echter) Anwendung des § 39 StGB möglich. Entscheidungstexte 13 Os 99/75 Entscheidungstext OGH 25.09.1975 13 Os 99/75 11 Os 40/82 Entscheidungstext OGH 28.04.1982 11 Os 40/... mehr lesen...
Norm: StGB §33 Z2StGB §39
Rechtssatz: Berücksichtigung der Raschheit des Rückfalles und der einschlägigen Vorstrafen als erschwerend auch bei (echter) Anwendung des § 39 StGB möglich. Entscheidungstexte 13 Os 99/75 Entscheidungstext OGH 25.09.1975 13 Os 99/75 11 Os 40/82 Entscheidungstext OGH 28.04.1982 11 Os 40/... mehr lesen...
Norm: StGB §32StGB §33StGB §34StGB §75 F
Rechtssatz: Der Umstand, daß der Angeklagte einen Mord an einem von ihm geliebten Menschen begeht und dadurch einen für ihn selbst fühlbaren Verlust erleidet, stellt keinen Milderungsgrund dar. Vielmehr ist der Mord an einem nahen Angehörigen als eigener Erschwerungsgrund zu werten. Entscheidungstexte 12 Os 79/75 Entscheidungstext OGH 16.09.1... mehr lesen...
Norm: StGB §33 Z2StGB §39
Rechtssatz: Einschlägige Vorstrafen, soweit sie nicht vom Rückfall des § 39 StGB erfaßt sind, als Erschwerungsgrund. Entscheidungstexte 12 Os 57/75 Entscheidungstext OGH 20.05.1975 12 Os 57/75 12 Os 122/75 Entscheidungstext OGH 07.10.1975 12 Os 122/75 Vgl aber; Beisatz: Mangels strafsatzändernder Kraft des § ... mehr lesen...
Norm: StGB §33 Z2StGB §39
Rechtssatz: Einschlägige Vorstrafen, soweit sie nicht vom Rückfall des § 39 StGB erfaßt sind, als Erschwerungsgrund. Entscheidungstexte 12 Os 57/75 Entscheidungstext OGH 20.05.1975 12 Os 57/75 12 Os 122/75 Entscheidungstext OGH 07.10.1975 12 Os 122/75 Vgl aber; Beisatz: Mangels strafsatzändernder Kraft des § ... mehr lesen...
Norm: StGB §33
Rechtssatz: Das Zusammentreffen mehrerer Verstöße gegen die Verkehrsdisziplin ist durchaus geeignet, einen Erschwerungsumstand darzustellen. Entscheidungstexte 11 Os 209/72 Entscheidungstext OGH 13.04.1973 11 Os 209/72 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0091027 Dokumentnu... mehr lesen...
Norm: StGB §33StGB §34 Z10
Rechtssatz: Die Begehung eines Vermögensdeliktes ohne materielle Not ist nicht als gesonderter Erschwerungsumstand zu werten, sondern schließt nur die Annahme des Milderungsgrundes nach dem § 46 lit f StG aus. Entscheidungstexte 12 Os 129/72 Entscheidungstext OGH 05.12.1972 12 Os 129/72 European Case Law Id... mehr lesen...
Norm: StGB §33
Rechtssatz: Verletzung der Menschenwürde des Opfers in besonders demütigender Weise als Erschwerungsgrund bei Sexualdelikten. Entscheidungstexte 12 Os 123/72 Entscheidungstext OGH 09.11.1972 12 Os 123/72 13 Os 79/77 Entscheidungstext OGH 15.09.1977 13 Os 79/77 Ähnlich; Beisatz: Grausamkeit des Mordes. (T1)... mehr lesen...
Norm: MRK Art6 Abs2 IIIStGB §33 Z2
Rechtssatz: Delikte, die noch nicht Gegenstand eines Strafverfahrens waren, stellen keinen Erschwerungsgrund nach § 44 lit a oder b StG her. Entscheidungstexte 13 Os 76/72 Entscheidungstext OGH 28.09.1972 13 Os 76/72 13 Os 174/77 Entscheidungstext OGH 30.01.1978 13 Os 174/77 Ähnlich; Beisatz: Verfahr... mehr lesen...
Norm: StGB §33StGB §133 I
Rechtssatz: Der Mißbrauch eines Vertrauensverhältnisses kann, soweit er im Wesen der dem Angeklagten zur Last fallenden Veruntreuung liegt, nicht gesondert als erschwerender Umstand gewertet werden. Entscheidungstexte 13 Os 72/72 Entscheidungstext OGH 28.09.1972 13 Os 72/72 Veröff: EvBl 1973/58 S 133 13 Os ... mehr lesen...
Norm: MRK Art6 Abs2 IIIStGB §33 Z2
Rechtssatz: Delikte, die noch nicht Gegenstand eines Strafverfahrens waren, stellen keinen Erschwerungsgrund nach § 44 lit a oder b StG her. Entscheidungstexte 13 Os 76/72 Entscheidungstext OGH 28.09.1972 13 Os 76/72 13 Os 174/77 Entscheidungstext OGH 30.01.1978 13 Os 174/77 Ähnlich; Beisatz: Verfahr... mehr lesen...
Norm: StGB §1StGB §28 EStGB §33 Z1StGB §33 Z2StPO §281 Z10 AStPO §282 CStPO §290
Rechtssatz: Die Verurteilung wegen zweier Verbrechen muß nicht strenger sein als die wegen eines Verbrechens in zweifacher Begehung (Wiederholung) oder gegenüber verschiedenen Personen, sofern der gleiche Strafsatz zur Anwendung kommt. Dem Erschwerungsgrund des Zusammentreffens mehrerer Verbrechen steht auf der anderen Seite der Erschwerungsgrund der Wiederholung o... mehr lesen...
Norm: StGB §1StGB §28 EStGB §33 Z1StGB §33 Z2StPO §281 Z10 AStPO §282 CStPO §290
Rechtssatz: Die Verurteilung wegen zweier Verbrechen muß nicht strenger sein als die wegen eines Verbrechens in zweifacher Begehung (Wiederholung) oder gegenüber verschiedenen Personen, sofern der gleiche Strafsatz zur Anwendung kommt. Dem Erschwerungsgrund des Zusammentreffens mehrerer Verbrechen steht auf der anderen Seite der Erschwerungsgrund der Wiederholung o... mehr lesen...
Norm: StGB §1StGB §28 EStGB §33 Z1StGB §33 Z2StPO §281 Z10 AStPO §282 CStPO §290
Rechtssatz: Die Verurteilung wegen zweier Verbrechen muß nicht strenger sein als die wegen eines Verbrechens in zweifacher Begehung (Wiederholung) oder gegenüber verschiedenen Personen, sofern der gleiche Strafsatz zur Anwendung kommt. Dem Erschwerungsgrund des Zusammentreffens mehrerer Verbrechen steht auf der anderen Seite der Erschwerungsgrund der Wiederholung o... mehr lesen...
Norm: SGG aF §12 Abs1 IStGB §33
Rechtssatz: Das Quantum von dreihundert Gramm Rohopium ist noch nicht so bedeutend, daß es gesondert als erschwerend besonders ins Gewicht fallen könnte. Entscheidungstexte 10 Os 21/72 Entscheidungstext OGH 24.03.1972 10 Os 21/72 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1972:RS008831... mehr lesen...
Norm: SGG aF §12 IStGB §33
Rechtssatz: Voraussichtlich bleibende physische und psychische Schädigung mehrerer Personen als Erschwerungsumstand. Entscheidungstexte 12 Os 239/71 Entscheidungstext OGH 21.03.1972 12 Os 239/71 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0088296 Dokumentnummer J... mehr lesen...
Norm: SGG aF §12 IStGB §33
Rechtssatz: Verbreitung von Suchtgift mit dem Zweck, sich Jugendliche zur Unzucht gefügig zu machen, als Erschwerungsgrund. Entscheidungstexte 12 Os 239/71 Entscheidungstext OGH 21.03.1972 12 Os 239/71 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0088279 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: StGB §33
Rechtssatz: Das Fehlen eines Schuldbekenntnisses kann nicht als erschwerend gewertet werden. Entscheidungstexte 9 Os 100/66 Entscheidungstext OGH 08.11.1966 9 Os 100/66 12 Os 110/75 Entscheidungstext OGH 21.10.1975 12 Os 110/75 Vgl; Beisatz: Leugnen und mangelnde Schuldeinsicht sind keine Erschwerungsgründe; beide bewir... mehr lesen...
Norm: StGB §33 Z2
Rechtssatz: Für den Vorwurf raschen Rückfalles ist nicht der Zeitpunkt der Begehung einer früheren Tat maßgebend, sondern der ihrer Aburteilung. Entscheidungstexte 9 Os 45/65 Entscheidungstext OGH 30.09.1965 9 Os 45/65 Veröff: RZ 1966,18 11 Os 115/76 Entscheidungstext OGH 06.08.1976 11 Os 115/76 Vgl; Beisatz: Hier:... mehr lesen...
Norm: StGB §33 Z2
Rechtssatz: Für den Vorwurf raschen Rückfalles ist nicht der Zeitpunkt der Begehung einer früheren Tat maßgebend, sondern der ihrer Aburteilung. Entscheidungstexte 9 Os 45/65 Entscheidungstext OGH 30.09.1965 9 Os 45/65 Veröff: RZ 1966,18 11 Os 115/76 Entscheidungstext OGH 06.08.1976 11 Os 115/76 Vgl; Beisatz: Hier:... mehr lesen...
Norm: StGB §33 Z1
Rechtssatz: Der Umstand, daß sich ein strafbares Verhalten über einen Zeitraum von 14 Jahren erstreckt, also zum Teil schon längere Zeit zurückliegt, stellt einen Erschwerungsumstand dar. Denn als Milderungsgrund könnte der Ablauf eines längeren Zeitraumes nur dann angesehen werden, wenn sich der Täter innerhalb eines längeren Zeitraumes nach Begehung der strafbaren Handlungen wohlverhält. Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: StGB §33 Z1
Rechtssatz: Der Umstand, daß sich ein strafbares Verhalten über einen Zeitraum von 14 Jahren erstreckt, also zum Teil schon längere Zeit zurückliegt, stellt einen Erschwerungsumstand dar. Denn als Milderungsgrund könnte der Ablauf eines längeren Zeitraumes nur dann angesehen werden, wenn sich der Täter innerhalb eines längeren Zeitraumes nach Begehung der strafbaren Handlungen wohlverhält. Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: StGB §33 Z2StGB §43
Rechtssatz: Auch einschlägigen Verwaltungsvorstrafen kommt für die Strafzumessung und die Anwendung des BedVG 1949 Bedeutung zu. Entscheidungstexte 9 Os 173/59 Entscheidungstext OGH 24.09.1959 9 Os 173/59 Veröff: RZ 1959,169 12 Os 129/72 Entscheidungstext OGH 05.12.1972 12 Os 129/72 ... mehr lesen...
Norm: StGB §33 Z2StGB §43
Rechtssatz: Auch einschlägigen Verwaltungsvorstrafen kommt für die Strafzumessung und die Anwendung des BedVG 1949 Bedeutung zu. Entscheidungstexte 9 Os 173/59 Entscheidungstext OGH 24.09.1959 9 Os 173/59 Veröff: RZ 1959,169 12 Os 129/72 Entscheidungstext OGH 05.12.1972 12 Os 129/72 ... mehr lesen...
Norm: StGB §33StGB §81 Z2
Rechtssatz: Eine nicht den im §§ 337 lit b StG (nunmehr § 81 Z 2 StGB) vorausgesetzten Grad erreichende Alkoholisierung eines Kraftfahrers kann diesem als erschwerender Umstand zugerechnet werden. Entscheidungstexte 9 Os 53/59 Entscheidungstext OGH 02.07.1959 9 Os 53/59 Veröff: SSt 30/72 9 Os 245/60 E... mehr lesen...