Gründe: Rechtliche Beurteilung Die Nichtigkeitsbeschwerden des 40jährigen Kellners Harald A und des 45jährigen Handelsreisenden Karl B gegen das oben bezeichnete Urteil, mit dem sie des Vergehens des schweren Diebstahls nach den § 127 Abs.1, Abs.2 Z 1, 128 Abs.1 Z 4 StGB schuldig erkannt wurden, ist vom Obersten Gerichtshof mit Beschluß vom 19.Oktober 1978, GZ 13 Os 164/78-4, dem der maßgebliche Sachverhalt zu entnehmen ist, schon bei der nichtöffentlichen Be... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 10.Mai 1942 geborene Autoverkäufer Ludwig A des Vergehens des schweren Betrugs nach den § 146, 147 Abs.2 StGB schuldig erkannt und hiefür nach dem § 147 Abs.2 StGB zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer eines Jahres verurteilt. Bei der Strafbemessung wertete das Erstgericht als mildernd die Ende August 1978 erfolgte Schadensgutmachung, als erschwerend hingegen die zahlreichen einschlägigen Vorstrafen des Angeklagten. Gegen dieses Urte... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der zuletzt beschäftigungslose Albert G des Vergehens des schweren Diebstahls nach den § 127 Abs. 1, 128 Abs. 1 Z 4 StGB schuldig erkannt, weil er am 13.Juni 1978 in Salzburg dem Kasim H einen Bargeldbetrag von 8.000 S mit dem Vorsatz wegnahm, sich durch die Sachzueignung unrechtmäßig zu bereichern. Nach den wesentlichen Urteilsfeststellungen hatte sich der Angeklagte an den leicht alkoholisierten H, der für ihn wie auch für dritte Personen... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Walter A des Verbrechens des Raubes nach dem § 142 Abs. 1 StGB schuldig erkannt und nach dieser Gesetzesstelle zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von sieben Jahren verurteilt. Bei der Strafbemessung wertete das Erstgericht als erschwerend die zahlreichen Vorstrafen des Angeklagten (davon eine einschlägige) und die Hilflosigkeit des Opfers, als mildernd dagegen nichts. Dieses Urteil wurde vom Angeklagten mit den Rechtsmitte... mehr lesen...
Norm: StGB §33
Rechtssatz: Verletzung des Opfers beim Mordversuch erschwerend. Entscheidungstexte 10 Os 150/78 Entscheidungstext OGH 25.10.1978 10 Os 150/78 10 Os 3/87 Entscheidungstext OGH 24.02.1987 10 Os 3/87 Beisatz: Hier: Beim versuchten Totschlag. (T1) 12 Os 48/87 Entscheidu... mehr lesen...
Gründe: Die Geschwornen haben die auf Verbrechen des versuchten Mordes lautende Hauptfrage (I.) mit fünf Stimmen ja und drei Stimmen nein mehrheitlich beantwortet und die auf Vergehen der gefährlichen Drohung lautende Hauptfrage (IV.) stimmeneinhellig bejaht, die ihnen zu diesen Hauptfragen wegen allfälliger Zurechnungsunfähigkeit (§ 11 StGB.) gestellten Zusatzfragen (II. und V.) aber bezüglich der Hauptfrage I mit drei Stimmen ja und fünf Stimmen nein mehrheitlich und bezüglich der... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Die Nichtigkeitsbeschwerde und die Berufung der Angeklagten gegen das oben bezeichnete Urteil, mit dem sie wegen des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach § 87 Abs. 1 StGB nach dieser Gesetzesstelle zu 1 1/2 (eineinhalb) Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurde, sind vom Obersten Gerichtshof mit Beschluß vom 19.September 1978, GZ. 9 Os 116/78-4, dem der maßgebliche Sachverhalt zu entnehmen ist, schon bei ei... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 21. September 1936 geborene Maurer Karl A des Verbrechens des Mordes nach dem § 75 StGB, des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach den § 127 Abs. 1, 128 Abs. 1 Z. 4, 129 Z. 1 StGB und des Vergehens des schweren Betruges nach den § 146, 147 Abs. 1 Z. 1 und Abs. 2 StGB schuldig erkannt. Das Urteil gründet sich auf den Wahrspruch der Geschwornen, welche die in Richtung der oben näher bezeichneten Straf... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 31.12. 1963 geborene Sonderschüler Harald A des Vergehens des schweren Diebstahls nach den § 127 Abs. 1, 128 Abs. 1 Z 2 StGB schuldig erkannt, weil er am 20.1.1978 in Linz in einem der Religionsübung dienenden Raum, nämlich der Kirche 'Guter Hirte', eine fremde bewegliche Sache, nämlich einen Opferstock im Werte von S 200,-- mit ca. S 40,-- Bargeld Verfügungsberechtigten der Pfarrgemeinde 'Guter Hirte' mit dem Vorsat... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde (u.a.) der Installateur Rupert Herbert A des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach den § 127 Abs. 1, Abs. 2 Z 1, 128 Abs. 1 Z 4 und 129 Z 1 StGB und des Vergehens der Entziehung einer Minderjährigen aus der Macht des Erziehungsberechtigten nach dem § 195 Abs. 1 und Abs. 3 StGB schuldig erkannt. Der erstbezeichnete Schuldspruch erfolgte, weil Rupert Herbert A in Gesellschaft des Mitangeklagten Franz B als B... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der Hilfsarbeiter Josef A und der Elektriker Klaus B des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach den § 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z. 1, 129 Z. 1 StGB schuldig erkannt, weil sie in der Nacht zum 28.März 1978 in Enns in Gesellschaft als Beteiligte (§ 12 StGB) fremde bewegliche Sachen in einem 5.000 S nicht übersteigenden Wert, nämlich eine Brieftasche im Werte von 100 S, 1.500 S Bargeld sowie einen Führerschein mit Kfz-Steuerkarte, zwei Zu... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die am 28.April 1950 geborene Kellnerin Christine A des Verbrechens der Tötung eines Kindes bei der Geburt nach § 79 StGB schuldig erkannt. Nach den wesentlichen Urteilsfeststellungen gebar die Angeklagte am 20.Oktober 1977 ohne fremde Hilfe am Schlupfklosett ihres Wohnhauses in Hausmening (Bezirk Amstetten) einen - vollständig ausgetragenen und voll lebensfähigen - Knaben. Während des Geburtsvorganges entschloß sie sich, das Kind zu töten.... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde (u.a.) die am 8.August 1957 geborene Gerlinde B der Vergehen des (versuchten) Widerstandes gegen die Staatsgewalt nach den §§ 15, 269 Abs 1 StGB und der Beleidigung nach dem § 115 StGB schuldig erkannt, weil sie am 19. Oktober 1977 in Leoben versucht hatte, drei Polizeibeamte durch Versetzen von mehreren Tritten und Faustschlägen sowie durch Umklammern und Reißen an den Haaren an der Festnahme des Gerhard A zu hindern und in diesem Zusammen... mehr lesen...
Norm: StGB §33StGB §202StGB §206
Rechtssatz: Wendet der Täter bei Begehung des Beischlafes mit Unmündigen eines der Mittel des § 202 StGB an, so ist dies bei der Strafbemessung als erschwerend zu werten. Entscheidungstexte 12 Os 78/78 Entscheidungstext OGH 29.06.1978 12 Os 78/78 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 9. Dezember 1954 geborene ledige Hilfsarbeiter Georg A des Vergehens nach dem § 9 Abs 1 Z. 1 und 2, Abs 2, zweiter und dritter Fall SuchtgiftG. und nach dem § 83 Abs 1 StGB schuldig erkannt und gemäß dem § 9 Abs 2 zweiter Strafsatz SuchtgiftG. unter Anwendung der §§ 28 und 37 Abs 1 StGB zu einer Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu je 150 S verurteilt. Bei der Strafbemessung wertete das Erstgericht als erschwerend zwei einschlägige Vors... mehr lesen...
Norm: StGB §32 Abs3StGB §33 Z1
Rechtssatz: Die Höhe des Schadens kann neben der Tatwiederholung - auch bei gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Begehung - als erschwerend angelastet werden. Entscheidungstexte 13 Os 48/78 Entscheidungstext OGH 10.05.1978 13 Os 48/78 13 Os 98/85 Entscheidungstext OGH 05.09.1985 13 Os 98/85 ... mehr lesen...
Norm: StGB §32 Abs3StGB §33 Z1
Rechtssatz: Die Höhe des Schadens kann neben der Tatwiederholung - auch bei gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Begehung - als erschwerend angelastet werden. Entscheidungstexte 13 Os 48/78 Entscheidungstext OGH 10.05.1978 13 Os 48/78 13 Os 98/85 Entscheidungstext OGH 05.09.1985 13 Os 98/85 ... mehr lesen...
Norm: StGB §33 Z2StGB §71StGB §287
Rechtssatz: Für die Annahme der gleichen schädlichen Neigung bei einer Tat nach § 287 StGB ist eine Vorverurteilung nach § 287 StGB nicht notwendig. Die gleiche schädliche Neigung kann auch im gleichen Charaktermangel (hier: Neigung zu haltlosen Sichbetrinken) bestehen. Entscheidungstexte 13 Os 159/77 Entscheidungstext OGH 24.02.1978 13 Os 159/77 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde unter anderen der Angeklagte Rudolf A des Vergehens der Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung im Zustand voller Berauschung nach dem § 287 Abs 1 (§§ 15, 269 Abs 1; 115 Abs 1, 117 Abs 2) StGB. schuldig erkannt, weil er sich am 19. Dezember 1975 in Traismauer fahrlässig durch den Genuß von Alkohol in einen die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Rausch versetzte und im Rausch dadurch, daß er den Gendarmeriebeamten Erich B mit Gewalt u... mehr lesen...
Norm: StGB §33 Z2StGB §71StGB §287
Rechtssatz: Für die Annahme der gleichen schädlichen Neigung bei einer Tat nach § 287 StGB ist eine Vorverurteilung nach § 287 StGB nicht notwendig. Die gleiche schädliche Neigung kann auch im gleichen Charaktermangel (hier: Neigung zu haltlosen Sichbetrinken) bestehen. Entscheidungstexte 13 Os 159/77 Entscheidungstext OGH 24.02.1978 13 Os 159/77 ... mehr lesen...
Norm: StGB §33 Z4
Rechtssatz: Die Äußerung der Idee zur Tat ist noch nicht erschwerend. Entscheidungstexte 11 Os 6/78 Entscheidungstext OGH 14.02.1978 11 Os 6/78 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0091777 Dokumentnummer JJR_19780214_OGH0002_0110OS00006_7800000_001 mehr lesen...
Norm: StGB §33 Z4
Rechtssatz: Die Äußerung der Idee zur Tat ist noch nicht erschwerend. Entscheidungstexte 11 Os 6/78 Entscheidungstext OGH 14.02.1978 11 Os 6/78 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0091777 Dokumentnummer JJR_19780214_OGH0002_0110OS00006_7800000_001 mehr lesen...
Norm: StGB §33 Z2
Rechtssatz: (Rascher) Rückfall schließt den zusätzlichen Erschwerungsgrund nach § 33 Z 2 StGB nicht aus. Entscheidungstexte 12 Os 193/77 Entscheidungstext OGH 26.01.1978 12 Os 193/77 12 Os 36/78 Entscheidungstext OGH 27.04.1978 12 Os 36/78 12 Os 180/83 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: StGB §33 Z2
Rechtssatz: (Rascher) Rückfall schließt den zusätzlichen Erschwerungsgrund nach § 33 Z 2 StGB nicht aus. Entscheidungstexte 12 Os 193/77 Entscheidungstext OGH 26.01.1978 12 Os 193/77 12 Os 36/78 Entscheidungstext OGH 27.04.1978 12 Os 36/78 12 Os 180/83 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: StGB §33 Z2StGB §71
Rechtssatz: § 83 ff StGB und § 142 ff StGB = gleiche schädliche Neigung. Entscheidungstexte 10 Os 5/78 Entscheidungstext OGH 25.01.1978 10 Os 5/78 9 Os 73/79 Entscheidungstext OGH 08.06.1979 9 Os 73/79 Ähnlich; Beisatz: § 83 StGB und § 131 StGB - gleiche schädliche Neigung. (T1) ... mehr lesen...
Norm: StGB §33 Z2StGB §71
Rechtssatz: § 83 ff StGB und § 142 ff StGB = gleiche schädliche Neigung. Entscheidungstexte 10 Os 5/78 Entscheidungstext OGH 25.01.1978 10 Os 5/78 9 Os 73/79 Entscheidungstext OGH 08.06.1979 9 Os 73/79 Ähnlich; Beisatz: § 83 StGB und § 131 StGB - gleiche schädliche Neigung. (T1) ... mehr lesen...
Norm: MilStG §9 Abs1StGB §33 Z1
Rechtssatz: "Lange Abwesenheit" eines Deserteurs von der Truppe bildet beim ersten Deliktsfall des § 9 Abs 1 MilStG keinen Erschwerungsgrund, weil eine Entziehung der Dienstleistung im Bundesheer "für immer" Tatbestandserfordernis ist. Entscheidungstexte 12 Os 184/77 Entscheidungstext OGH 16.01.1978 12 Os 184/77 ... mehr lesen...
Norm: MilStG §9 Abs1StGB §33 Z1
Rechtssatz: "Lange Abwesenheit" eines Deserteurs von der Truppe bildet beim ersten Deliktsfall des § 9 Abs 1 MilStG keinen Erschwerungsgrund, weil eine Entziehung der Dienstleistung im Bundesheer "für immer" Tatbestandserfordernis ist. Entscheidungstexte 12 Os 184/77 Entscheidungstext OGH 16.01.1978 12 Os 184/77 ... mehr lesen...
Norm: StGB §33 Z7
Rechtssatz: Bei Tötung eines Neugeborenen kann nicht von einer zusätzlichen Ausnützung seiner Wehrlosigkeit oder Hilfslosigkeit gesprochen werden. Entscheidungstexte 13 Os 90/77 Entscheidungstext OGH 12.01.1978 13 Os 90/77 Veröff: SSt 49/3 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0091893 ... mehr lesen...
Norm: StGB §33 Z7
Rechtssatz: Bei Tötung eines Neugeborenen kann nicht von einer zusätzlichen Ausnützung seiner Wehrlosigkeit oder Hilfslosigkeit gesprochen werden. Entscheidungstexte 13 Os 90/77 Entscheidungstext OGH 12.01.1978 13 Os 90/77 Veröff: SSt 49/3 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0091893 ... mehr lesen...