Norm: StGB §31StGB §33 Z2StGB §40
Rechtssatz: Vorverurteilungen auf die gemäß § 31 StGB Bedacht zu nehmen ist, sind nicht erschwerend. Entscheidungstexte 12 Os 65/76 Entscheidungstext OGH 15.06.1976 12 Os 65/76 12 Os 200/77 Entscheidungstext OGH 02.03.1978 12 Os 200/77 Vgl aber; Beisatz: Die gemäß §§ 31, 40 StGB zu berücksichtigende V... mehr lesen...
Norm: StGB §31StGB §37StGB §40
Rechtssatz: Die Zulässigkeit der Umwandlung einer Freiheitsstrafe in eine Geldstrafe richtet sich nach dem Ausmaß der Zusatzstrafe. Entscheidungstexte 12 Os 43/76 Entscheidungstext OGH 11.05.1976 12 Os 43/76 Veröff: SSt 47/28 12 Os 175/85 Entscheidungstext OGH 23.01.1986 12 Os 175/85 B... mehr lesen...
Norm: StGB §18StGB §31StGB §40
Rechtssatz: Kein Verstoß gegen § 31 StGB, wenn neben einer (bereits zuerkannten) zeitlich begrenzten Freiheitsstrafe auf eine lebenslange Freiheitsstrafe erkannt wird. Entscheidungstexte 13 Os 167/75 Entscheidungstext OGH 27.01.1976 13 Os 167/75 12 Os 128/76 Entscheidungstext OGH 19.10.1976 12 Os 128/76 ... mehr lesen...
Norm: StGB §31StPO §281 Abs1 Z11 BStPO §345 Abs1 Z13
Rechtssatz: Die rechtsirrige Anwendung oder Nichtanwendung des § 31 StGB stellt einen Nichtigkeitsgrund nur dann her, wenn dieser Rechtsirrtum einen der in § 281 Abs 1 Z 11 StPO (bzw § 345 Abs 1 Z 13 StPO) taxativ aufgezählten Fehler der Strafbemessung zur Folge hat. Entscheidungstexte 13 Os 161/75 Entscheidungstext OGH 27.01.1976 13... mehr lesen...
Norm: StGB §31
Rechtssatz: Bedachtnahme der Berufungsinstanz auf ein nach dem angefochtenen Urteil gefälltes (inzwischen auch rechtskräftig gewordenes) Urteil betreffend eine vor dem nunmehr bekämpften Urteil verübte Tat (wie 10 Os 57/63). Entscheidungstexte 9 Os 63/75 Entscheidungstext OGH 22.10.1975 9 Os 63/75 9 Os 81/75 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: StGB §31StPO §295
Rechtssatz: Die Anwendung des § 31 StGB setzt die Rechtskraft des früheren Urteils voraus. Ist das frühere Urteil während des Rechtsmittelverfahrens zum späteren Urteil rechtskräftig geworden, so ist vom OGH bei Erledigung der Berufung auf dieses frühere Urteil Rücksicht zu nehmen. Entscheidungstexte 11 Os 75/75 Entscheidungstext OGH 17.09.1975 11 Os 75/75 ... mehr lesen...
Norm: StGB §31StPO §265StPO §295
Rechtssatz: Rücksichtnahme gemäß § 265 StPO auf ein nach der Fällung des erstinstanzlichen Urteils ergangenes Urteil im Rechtsmittelverfahren auch wenn das später erflossene, bereits in Rechtskraft erwachsene Urteil eine solche Maßnahme nur mangels Rechtskraft des angefochtenen Urteils nicht treffen konnte (vgl dazu auch Gebert-Pallin-Pfeiffer, FN 5 zu § 295 StPO, und EvBl 1972/106 = RZ 1972,130 = JBl 1972,481).... mehr lesen...
Norm: StGB §23 Abs1 Z2StGB §31
Rechtssatz: Mehrere, zueinander im Verhältnis des § 31 StGB stehende Vorverurteilungen sind bloß im Hinblick auf die im § 23 Abs 1 Z 2 StGB vorausgesetzte Anzahl von (zwei) Vorverurteilungen nur als eine Verurteilung anzusehen. Entscheidungstexte 13 Os 97/75 Entscheidungstext OGH 30.07.1975 13 Os 97/75 Veröff: EvBl 1976/73 S 135 = SSt 46/41 ... mehr lesen...
Norm: StGB §23 Abs1 Z2StGB §31
Rechtssatz: Eine Zusammenrechnung der in mehreren, zueinander im Verhältnis des § 31 StGB stehenden Urteilen verhängten Strafen im Hinblick auf die im § 23 Abs 1 Z 2 StGB vorausgesetzte Strafdauer von jeweils mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe ist unzulässig. Entscheidungstexte 13 Os 97/75 Entscheidungstext OGH 30.07.1975 13 Os 97/75 Veröff:... mehr lesen...
Norm: StGB §31StGB §40
Rechtssatz: Bei Bestimmung der Zusatzstrafe (§ 40 StGB) ist zunächst zu ermitteln, welche Strafe bei gemeinsamer Aburteilung aller Straftaten zu verhängen gewesen wäre. Von dieser Strafe ist sodann die in dem gemäß § 31 StGB zu beachtenden Vor-Urteil verhängte Strafe abzuziehen, wobei die Differenz die zu verhängende Zusatzstrafe ergibt. Entscheidungstexte 13 Os 37/75 ... mehr lesen...
Norm: StGB §31StPO §226StPO §265
Rechtssatz: Der § 265 StPO erfordert weder ein Zuwarten auf den rechtskräftigen Abschluß eines anderen, getrennt geführten Strafverfahrens, noch gestattet er ein solches Zuwarten. Entscheidungstexte 9 Os 12/75 Entscheidungstext OGH 12.03.1975 9 Os 12/75 Veröff: EvBl 1975/242 S 529 European Case La... mehr lesen...
Norm: StGB §31StGB §38StPO §265 CbStPO §294StVG §7
Rechtssatz: 1) Bei im Verhältnis des § 265 StPO zueinander stehenden Urteilen ist in jedem jede bis zur Zeit seiner Fällung anrechenbare (noch nicht durch fiktiven Vollzug konsumierte) Vorhaft ohne Rücksicht darauf anzurechnen, ob eine Anrechnung desselben Zeitraumes schon in einem anderen (noch nicht vollstreckten) Urteil erfolgt ist. Von der Anrechnung sind daher unverzüglich die anderen bete... mehr lesen...
Norm: StGB §31StGB §38StGB §43StPO §56StPO §265 Cb
Rechtssatz: Werden über einen Angeklagten, sei es mit ein und demselben Urteil, sei es mit Urteilen, die im Verhältnis der § 56, 265 StPO stehen, mehrere, wenn auch gemäß § 1 Abs 1 BedVG (nunmehr § 43 StGB) bedingt ausgesprochene, Strafen verhängt, so ist die Anrechnung der Vorhaft grundsätzlich auf alle Strafen auszusprechen (§ 55 a StG). Tatsächlich in Anrechnung gebracht wird die Vorhaft in ... mehr lesen...
Norm: StGB §31StPO §265 Ab
Rechtssatz: Eine Anwendung des § 265 StPO (nunmehr § 31 StGB) kommt zwar nicht in Betracht, wenn der Angeklagte wegen teils vor, teils nach der Fällung eines früheren Urteils begangener Straftaten verurteilt wird; doch kann bei der Strafbemessung nicht darüber hinweggegangen werden, daß ein wesentlicher Teil der nunmehr zur Aburteilung gelangten Taten vor dem früheren Urteil verübt wurde, und daß bei Bekanntsein diese... mehr lesen...
Norm: StGB §31StGB §66StPO §265
Rechtssatz: Wird ein Inländer wegen eines im Ausland begangenen Verbrechens, für das er bereits im Ausland bestraft worden ist, verurteilt, so ist eine Bedachtnahme auf das ausländische Urteil nach dem § 265 StPO (nunmehr § 31 StGB) ausgeschlossen; die erlittene Auslandstrafe ist nach dem § 36 Abs 2 StG (nunmehr § 66 StGB) in die zu verhängende Strafe einzurechnen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StPO aF §281 Z11 AaStPO aF §281 Z11 BStGB §31StGB §40
Rechtssatz: Eine Überschreitung der Grenzen des gesetzlichen Strafsatzes im Sinne des Nichtigkeitsgrundes des § 281 Abs 1 Z 11 StPO bei der Ausmessung der Strafe wird nicht nur begründet, wenn letztere unter dem Mindestmaß oder über dem Höchstmaß liegt, sondern auch dann, wenn der unterlaufene Fehler im Ausspruch über die Strafhöhe (und die Straftat) nicht sichtbar wird (SSt 30/10). ... mehr lesen...
Norm: StGB §31StPO §281 Abs1 Z11
Rechtssatz: Für die Anwendung des § 265 StPO (nunmehr § 31 StGB) kommt es nur auf den Zeitpunkt der Fällung des Urteils erster Instanz an. (Hinweis auf SSt VIII/104). Entscheidungstexte 12 Os 49/67 Entscheidungstext OGH 16.06.1967 12 Os 49/67 12 Os 150/76 Entscheidungstext OGH 30.11.1976 12 O... mehr lesen...
Norm: FinStrG §21 Abs3FinStrG §22 Abs1StGB §31StGB §40StPO §265 Ca
Rechtssatz: § 22 Abs 1 FinStrG schreibt für den Fall der Realkonkurrenz von Finanzvergehen mit Straftaten anderer Art Kumulierungspflicht vor. § 21 Abs 3 FinStrG bezieht sich nur auf das Zusammentreffen zweier im Verhältnis der §§ 31, 40 StGB zueinander stehender Finanzvergehen. Selbst wenn daher bei zwei Urteilen, von denen eines wegen eines Nicht-Finanzvergehens, das zweite we... mehr lesen...
Norm: StGB §31StPO §265 Bb
Rechtssatz: Der OGH hat bei einer ihm im Zusammenhang mit der Aufhebung eines Strafurteiles obliegenden Neubemessung der Strafe gemäß dem § 265 StPO auf rechtskräftige Verurteilungen, die zwar nach dem Urteil erfolgten, das der OGH aufhebt, seinem Urteil jedoch vorangehen, Rücksicht zu nehmen (ebenso bereits 10 Os 229/62). Entscheidungstexte 11 Os 285/62 Ents... mehr lesen...
Norm: StGB §31StPO §265 Ab
Rechtssatz: Anwendung nur möglich, wenn zweite Tathandlung vor dem ersten Urteil begangen wurde. Entscheidungstexte 5 Os 569/28 Entscheidungstext OGH 14.08.1928 5 Os 569/28 Veröff: SSt 8/104 5 Os 791/53 Entscheidungstext OGH 09.07.1953 5 Os 791/53 Veröff: EvBl 1954/38 S 47 ... mehr lesen...
Norm: StGB §31StPO §265 Ab
Rechtssatz: Unanwendbarkeit des § 265 StPO (nunmehr § 31 StGB), wenn ein Teil mehrerer strafbarer Handlungen vor, ein Teil davon nach Fällung des früher ergangenen Strafurteiles begangen wurde. Entscheidungstexte 1 Os 257/49 Entscheidungstext OGH 16.09.1949 1 Os 257/49 Veröff: JBl 1950,16 5 Os 1150/53 Entscheid... mehr lesen...
Norm: StGB §31StGB §39StPO §265 C
Rechtssatz: Wird bei einer zweiten Verurteilung (wegen Diebstahl) die Strafe unter Bedachtnahme auf § 265 StPO (nunmehr § 31 StGB) bemessen, so sind beide Verurteilungen hinsichtlich der Strafe als eine Einheit zu behandeln. Entscheidungstexte 4 Os 51/24 Entscheidungstext OGH 21.03.1924 4 Os 51/24 Veröff: SSt 4/28 ... mehr lesen...