RS OGH 1976/1/27 13Os167/75, 12Os128/76, 11Os123/77, 9Os157/79, 10Os3/82, 13Os100/90, 15Os18/17m (15

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Veröffentlicht am 27.01.1976
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Norm

StGB §18
StGB §31
StGB §40

Rechtssatz

Kein Verstoß gegen § 31 StGB, wenn neben einer (bereits zuerkannten) zeitlich begrenzten Freiheitsstrafe auf eine lebenslange Freiheitsstrafe erkannt wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0089908

Im RIS seit

24.05.2017

Zuletzt aktualisiert am

26.05.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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