Gründe: Mit dem (im zweiten Rechtsgang ergangenen) angefochtenen Urteil wurde Roman G***** (zusätzlich zu dem bereits rechtskräftigen Schuldspruch nach § 142 Abs 1 StGB) des Verbrechens des verbrecherischen Komplottes nach § 277 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Mit dem (im zweiten Rechtsgang ergangenen) angefochtenen Urteil wurde Roman G***** (zusätzlich zu dem bereits rechtskräftigen Schuldspruch nach Paragraph 142, Absatz eins, StGB) des Verbrechens des verbrecherischen Komplotte... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Abs1 Z9StGB §277 Abs2
Rechtssatz: Die prozeßordnungsgemäße Ausführung der Z 9 lit b setzt voraus, daß die Ableitung einer Fallnorm den Denkgesetzen entspricht (vgl EvBl 1998/130). Indem der Beschwerdeführer - ohne argumentative Ableitung - dem klaren und unmißverständlichen Wortlaut der letztgenannten Bestimmung zuwider und unter Vernachlässigung der grammatikalischen Regeln das erforderliche Kriterium der Freiwilligkeit unter M... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Roman G***** der Verbrechen des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB (1) und des verbrecherischen Komplottes nach § 277 Abs 1 StGB (2) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Roman G***** der Verbrechen des Raubes nach Paragraph 142, Absatz eins, StGB (1) und des verbrecherischen Komplottes nach Paragraph 277, Absatz eins, StGB (2) schuldig erkannt. Rechtliche Beurteilung Die vom Angeklagten dagegen aus... mehr lesen...
Norm: StGB §277 Abs2
Rechtssatz: Freiwilligkeit der Verhinderung (oder eines darauf abzielenden ernstlichen Bemühens) ist so lange gegeben, als der Komplottant die Vorstellung hat, eine dem Tatplan entsprechende Vollendung des Vorhabens wäre nach wie vor möglich. Wähnt er sich hingegen auf Grund der gegebenen tatsächlichen oder auch nur vermeintlichen Situation außer Stande, sein Ziel tatplangemäß zu erreichen, beruht die Abstandnahme von der T... mehr lesen...
Norm: StGB §277 Abs2
Rechtssatz: Die bloße Aufgabe der Mitwirkungsbereitschaft nach Verabredung eines Komplotts ohne freiwillige Verhinderung der Tatausführung oder ohne Bemühung in dieser Richtung bei Unterbleiben der Straftat ohne Zutun des Täters stellt den Strafaufhebungsgrund nach dem § 277 Abs 2 StGB noch nicht her. Entscheidungstexte 13 Os 8/92 Entscheidungstext OGH 20.05.19... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der ***** 1971 geborene Christian D***** - neben zwei (rechtskräftig verurteilten) Mittätern - des Verbrechens des teils versuchten, teils vollendeten Raubes nach den §§ 142 Abs. 1 und 15 StGB (A I 2 und A II), des Verbrechens des (minderschweren) Raubes nach dem § 142 Abs. 1 und 2 StGB (A I 1) und des Verbrechens des teils versuchten, teils vollendeten Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 127, 129 Z 1 und 15 StGB (B) schuldig erkannt. Dar... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 27.Mai 1958 geborene Max L*****, der am 14.November 1960 geborene Franco B*****, der am 23.September 1958 geborene Fausto G***** und der am 5. Februar 1968 geborene Marco R***** - der den Schuldspruch unbekämpft ließ - des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach den §§ 15, 142 Abs 1, 143 (zweiter Fall) StGB, Max L***** überdies des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 127, 128 Abs. 2, 129 Z 1 StGB, ... mehr lesen...
Gründe: Der am 31.Juli 1967 geborene Koch Anton P*** wurde des Verbrechens des verbrecherischen Komplotts nach § 277 Abs 1 StGB. schuldig erkannt. Darnach hat er mit dem zugleich rechtskräftig abgeurteilten Kellner Thomas S*** am 12.November 1987 in Innsbruck die gemeinsame Ausführung von Raubtaten verabredet. Sie beschlossen, nachgenannte Personen zu überfallen, wobei sie ihnen unter Verwendung einer Waffe Geldbeträge in unbekannter Höhe bzw. ein Sturmgewehr mit unrechtmäßigem Be... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Angeklagten Rainer Maria N*** und Wolfgang W*** der Verbrechen des verbrecherischen Komplotts nach § 277 Abs. 1 StGB und des schweren Raubes nach §§ 142 Abs. 1, 143 erster und zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Darnach liegt ihnen zur Last, am 8.Juli 1986 1. in Ansfelden die gemeinsame Durchführung eines Raubüberfalles auf eine Autobahntankstelle der Raststation Ansfelden verabredet zu haben, wobei sie zu dieser Tankstelle fuhren un... mehr lesen...
Norm: StGB §277 Abs2StPO §345 Abs1 Z8
Rechtssatz: In der Verwendung der in der Lehre und Rechtsprechung üblichen Kurzbezeichnung "tätige Reue" für den Strafaufhebungsgrund des § 277 Abs 2 StGB liegt keine Unrichtigkeit der Rechtsbelehrung, zumal diese im Hinblick auf die weiters hiezu dargelegten Erläuterungen nicht geeignet war, den Geschwornen etwa die Ansicht zu vermitteln, für die Straflosigkeit sei überdies erforderlich, daß der Täter von ... mehr lesen...
Norm: StGB §277 Abs2
Rechtssatz: Für die Abstandnahme von der Tat brauchen nicht ausschließlich innere Erwägungen maßgebend sein, sofern nur dem Täter noch die Vorstellung erhalten bleibt, eine seinem Tatplan entsprechende Ausführung sei noch möglich. Unter diesen Voraussetzungen kann auch Furcht vor Entdeckung oder Strafe als Motiv die Annahme der Freiwilligkeit nicht beeinträchtigen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §277 Abs2
Rechtssatz: Ungeachtet der in Lehre und Rechtsprechung üblichen Kurzbezeichnung "tätige Reue" für den Strafaufhebungsgrund des § 277 Abs 2 StGB ist keineswegs erforderlich, daß der Täter von Reue ergriffen ist und (deshalb) sein Fehlverhalten einsieht. Entscheidungstexte 10 Os 167/86 Entscheidungstext OGH 28.04.1987 10 Os 167/86 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der 30-jährige Heinz H***, der 19-jährige Zeljko K*** und der nunmehr 22-jährige Peter H*** (zu I./1) des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 15, 83 Abs. 1, 84 Abs. 2 Z 2 StGB, (zu I./2) des Verbrechens der versuchten Nötigung zum Beischlaf nach §§ 15, 202 Abs. 1 StGB und (zu II.) des Vergehens der schweren Sachbeschädigung nach §§ 125, 126 Abs. 1 Z 7 StGB schuldig erkannt. Darnach haben die Angeklagten am 30.September 1984 i... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der Angeklagte Heinz Bernhard B des Vergehens der schweren Sachbeschädigung nach §§ 125, 126 Abs. 1 Z 7 StGB (Punkt I./ des Schuldspruches), des Verbrechens der Brandstiftung nach § 169 Abs. 1 StGB (Punkt II./), des Vergehens des teils vollendeten, teils versuchten unbefugten Gebrauches von Fahrzeugen nach §§ 136 Abs. 1 und 2 sowie 15 StGB (Punkte III./ und IV./), des Vergehens nach § 36 Abs. 1 lit b WaffG (Punkt V./), des Vergehens der He... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 25. September 1966 geborene Wolfgang Friedrich A und der am 25. April 1966 geborene Josef B des Verbrechens des teils versuchten, teils vollendeten schweren Diebstahls durch Einbruch nach § 127 Abs. 1, Abs. 2 Z 1 (Josef B auch Z 3), 128 Abs. 1 Z 4, 129 Z 1 und 2 sowie § 15 StGB, und des Vergehens des unbefugten Gebrauches von Fahrzeugen nach § 136 Abs. 1, Abs. 2 StGB, der Angeklagte Josef B überdies der Vergehen der Sachbeschädigung... mehr lesen...
Norm: StGB §277 Abs2
Rechtssatz: Bleibt ein an der Verabredung eines Verbrechens beteiligter Täter nach der Verabredung untätig, so liegt in seinem passiven Verhalten jedenfalls dann ein "Verhindern der Tat", wenn nach seiner Vorstellung das verabredete Verbrechen ohne ihn nicht ausgeführt werden kann. Veröff: MDR 1984,154 = JZ 1984,291 GlRS RS U BGH (D) 1983/10/07 1 StR 615/83 Veröff: JZ 1984,290 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 18.November 1963 geborene Installateurgehilfe Anton A ebenso wie die zur Tatzeit ebenfalls noch jugendlichen Mitangeklagten Erich B und Gerhard C des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 2 Z. 2 StGB. schuldig erkannt, weil sie am 22.August 1981 in Wien in verabredeter Verbindung mit den abgesondert verfolgten Erwachsenen Roland D und Christian B, nachdem sie sich untereinander durch Zeichen verständigt h... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 2.Februar 1955 geborene Oskar A, der am 6.November 1961 geborene Franz B, der am 18.März 1959 geborene Richard E, der am 28. Dezember 1951 geborene Otto C, der am 7.Mai 1959 geborene John D und der am 28.März 1961 geborene Karl D (im zweiten Rechtsgang neuerlich) des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 1 und Abs 2 Z. 1 StGB schuldig erkannt, begangen dadurch, daß sie nachts zum 5.Juli 1980 in Wien, in Ge... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 2.Februar 1955 geborene Schwarzdecker Oskar A, der am 6.November 1961 geborene Stahlbauschlosser Franz B, der am 18.März 1959 geborene Landmaschinenmechaniker Richard C, der am 28.Dezember 1951 geborene Schwarzdecker Otto D, alle österreichische Staatsbürger, der am 7. Mai 1959 geborene technische Angestellte John E, und der am 28. März 1961 geborene beschäftigungslose Karl E, beide amerikanische Staatsangehörige, wie folgt schuldig... mehr lesen...
Norm: StGB §277 Abs2
Rechtssatz: Die einverständliche Abstandnahme sämtlicher Täter von der Ausführung der verabredeten Tat kommt, sofern dies freiwillig geschieht, jedem von ihnen als durch § 277 Abs 2 StGB mit Strafaufhebung honorierte Verhinderung zugute. Die Freiwilligkeit einer derartigen Tatverhinderung wird dadurch, daß sie auf (allgemeiner) Furcht vor Entdeckung und Strafe beruht, dann nicht ausgeschlossen, wenn den Tätern nichtsdestowe... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Franz B und Friedrich A - außer einer (hier vorerst nicht bedeutsamen) weiteren strafbaren Handlung - des Verbrechens des verbrecherischen Komplotts nach § 277 Abs 1 StGB. (Urteilsfaktum II.) sowie B überdies des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach §§ 15, 142 Abs 1, 143 erster Fall StGB. (Urteilsfaktum I.) schuldig erkannt; ferner sprach das Jugendschöffengericht in Ansehung der dem zuletzt angeführten Schuldspruch zugrunde lie... mehr lesen...
Norm: StGB §277 Abs2
Rechtssatz: Zur Rechtsnatur dieses Strafaufhebungsgrundes. Entscheidungstexte 10 Os 79/81 Entscheidungstext OGH 14.07.1981 10 Os 79/81 Veröff: SSt 52/40 = EvBl 1981/241 S 665 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0095793 Dokumentnummer JJR_19810714_OGH0002... mehr lesen...
Norm: StGB §16 Abs1 GStGB §277 Abs2
Rechtssatz: Der Strafaufhebungsgrund nach § 277 Abs 2 StGB wird auch dann wirksam, wenn die geplante strafbare Handlung bereits bis ins Versuchsstadium gediehen, aber infolge eines freiwilligen Rücktritts vom Versuch straflos geworden ist. Entscheidungstexte 10 Os 79/81 Entscheidungstext OGH 14.07.1981 10 Os 79/81 Veröff: EvBl 1981/241 S... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 20. August 1949 geborene Kaufmann Karl Rainer A und der am 5. Juni 1957 geborene kaufmännische Angestellte Rudolf B des Verbrechens des verbrecherischen Komplotts nach § 277 Abs 1 StGB (Punkt I des Urteilssatzes) und des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs 1 und Abs 2 Z 1, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1 StGB, ferner, des Vergehens der unbefugten Inbetriebnahme von Kraftfahrzeugen (richtig: des unbefugten Gebra... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 21. Feber 1958 geborene Druckergehilfe Gerhard A, der am 19. Oktober 1956 geborene Orthopädiemechaniker Karl A und der am 1. Juli 1959 geborene Kraftfahrer Werner A - drei Brüder - des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 2 Z 2 StGB schuldig erkannt, weil sie am 19. Oktober 1977 in Wien in verabredeter Verbindung mit sechs weiteren, abgesondert verfolgten Personen Otto B und Karl C am Körper verletzten, i... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden unter anderem der am 18. April 1961 geborene Mechanikerlehrling Wolfgang B und der am 10. November 1956 geborene Chauffeur Manfred C des Vergehens der teils vollendeten, teils versuchten schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 2 Z. 2 und 15 StGB. schuldig erkannt, weil sie am 19. Oktober 1977 in Wien in verabredeter Verbindung mit den bereits rechtskräftig verurteilten Kurt A, Peter D, Rudolf und Gerhard E a) den Otto F am Kör... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 28.Mai 1961 geborene Schlosserlehrling Harald A und der am 24.Mai 1963 geborene Kochgehilfe Robert B der Verbrechen des 1.) verbrecherischen Komplotts nach dem § 277 Abs. 1 StGB. und 2.) schweren Raubes nach den §§ 142 Abs. 1, 143, erster Deliktsfall, StGB. schuldig erkannt. Ihnen liegt nach dem Inhalt dieser Schuldsprüche zur Last, zu 1.): am 9.März 1979 und zuletzt am 12.März 1979 in Graz die gemeinsame Ausführung eines Raubes (§§ ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 26. Oktober 1960 geborene Industriekaufmann Walter A, der am 22. Juli 1960 geborene beschäftigungslose Werner B, der am 11. August 1959 geborene beschäftigungslose Christian D und der am 4. Mai 1958 geborene, ebenfalls beschäftigungslose Robert C des Verbrechens des verbrecherischen Komplotts nach dem § 277 Abs 1 StGB, B, D und C auch des Verbrechens des versuchten schweren Betruges nach den §§ 15, 146, 147 Abs 3 (B und C durch sons... mehr lesen...
Norm: StGB §277 Abs2
Rechtssatz: Bloße Abstandnahme eines Komplottanten von der Tat, dessen Täterrolle vertauschbar oder sogar verzichtbar ist, erfüllt nicht § 277 Abs 2 StGB. Entscheidungstexte 13 Os 74/79 Entscheidungstext OGH 09.08.1979 13 Os 74/79 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0095782 ... mehr lesen...
Norm: StGB §277 Abs2
Rechtssatz: Bloße Abstandnahme eines Komplottanten vom Komplott ist keine tätige Reue, außer er wird (wäre) schon dadurch die Tat verhindert (nicht bloß anders ausgeführt worden). Entscheidungstexte 13 Os 74/79 Entscheidungstext OGH 09.08.1979 13 Os 74/79 11 Os 50/91 Entscheidungstext OGH 06.08.1991 ... mehr lesen...