Gründe: Mit dem angefochtenen, auch Privatbeteiligtenzusprüche enthaltenden Urteil wurde Ondrej B***** des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB (1./) sowie der Vergehen der Entfremdung unbarer Zahlungsmittel nach § 241e Abs 1 StGB (2./) und des Diebstahls nach §§ 15, 127 StGB (3./) schuldig erkannt. Danach hat er „am 23. Mai 2010 in Graz als unmittelbarer Täter im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit einem abgesondert verfolgten Mittäter 1./ Dr. Werner S***** dadurch, ... mehr lesen...
Norm: StGB §102 Abs1StGB §105 Abs1StGB §131StGB §142 Abs1 BStGB §201 Abs1StGB §202 Abs1StGB §269
Rechtssatz: Der Einsatz betäubender Mittel ist als Gewalt (auch iSd § 201 Abs 1 StGB idgF) anzusehen. Dieser erweiterte, auf die Beeinträchtigung der Willensfreiheit abstellende Gewaltbegriff setzt allerdings voraus, dass dem Tatopfer ein betäubendes (berauschendes) Mittel ohne seinen Willen verabreicht wird, welches in seiner Wirkung dazu führt, da... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Özcan B***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB idF BGBl I 2001/130 (I.a.), der Vergehen der teils versuchten, teils vollendeten Nötigung nach §§ 105 Abs 1, 15 StGB (I.b. und II.b.), der versuchten geschlechtlichen Nötigung nach §§ 15, 202 Abs 1 StGB idF BGBl I 2001/130 (II.a.), der Freiheitsentzeihung nach § 99 Abs 1 StGB (II.c.) sowie nach § 50 Abs 1 Z 3 WaffG (III.) und nach § 27 Abs 1 (zu ergänzen: erster, zweiter... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen in Rechtskraft erwachsenen Teilfreispruch enthält, wurde Harald Eduard K***** der Verbrechen des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB (I) und des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 und Z 2, 148 zweiter Fall und 15 StGB (II) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen in Rechtskraft erwachsenen Teilfreispruch enthält, wurde Harald Eduard K***** der Verbrechen de... mehr lesen...
Begründung: Sachverhalt: Die BH Braunau/Inn hat mit Straferkenntnis vom 9.11.1994 über den Bf. wegen Übertretungen des § 103 (2) KFG Geldstrafen von je ATS 4.000,- Die BH Braunau/Inn hat mit Straferkenntnis vom 9.11.1994 über den Bf. wegen Übertretungen des Paragraph 103, (2) KFG Geldstrafen von je ATS 4.000,- (insgesamt ATS 8.000,--), im Fall der Uneinbringlichkeit Ersatzfreiheitsstrafen von je sechs Tagen (insgesamt 12 Tage) verhängt. Der Bf. war als Zulassungsbesitzer eines KfZ... mehr lesen...
Begründung: Sachverhalt: Der Bf. wurde einer Übertretung nach § 103 (2) KFG schuldig erkannt und hiefür mit ATS 2.000,-- bestraft, weil er es als Zulassungsbesitzer eines KFZ unterließ, der Behörde auf ihr schriftliches Verlangen innerhalb von zwei Wochen bekannt zu geben, wer dieses KFZ an einem bestimmten Ort in Wien zu einer bestimmten Zeit abgestellt hatte. Das Straferkenntnis wurde am 18.5.1989 durch den LH von Wien bestätigt. Eine Bsw. an den VwGH wurde am 24.1.1990 als unbeg... mehr lesen...
Norm: 7.ZPMRK Art4StGB §269EGVG ArtIX Abs1 Z1Vlbg SittenpolG Art18 Abs2
Rechtssatz: Eine Verurteilung sowohl wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt (österreichischer § 269 StGB) als auch wegen Störung der Ordnung an öffentlichen Orten (Art IX Abs 1 Z 1 EGVG idF BGBl 1990/356) und Verletzung des öffentlichen Anstandes (Art 18 Abs 2 Vlbg SittenpolG) verstößt gegen das Doppelbestrafungsverbot des Art 4 7.ZPMRK, wenn beiden Verurteilungen ein wei... mehr lesen...
Begründung: Sachverhalt: Die Bf. waren anlässlich des Besuchs eines Sommerfestes von Polizeibeamten aufgefordert worden, mit ihnen die dortige Bar zu verlassen. Sie verweigerten dies mit den Worten "Arschlöcher, Scheiß Bullen, Ihr könnt uns am Arsch lecken" und versuchten, sich loszureißen. Bei dem darauffolgenden Handgemenge wurden die einschreitenden Polizeibeamten verletzt. Das Landesgericht Feldkirch verurteilte die Bf. daraufhin wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt gemäß §... mehr lesen...
Norm: StGB §269
Rechtssatz: Es genügt zur Deliktsverwirklichung, daß die Gewalt mittelbar gegen die Person des Beamten gerichtet ist. Entscheidungstexte 11 Os 12/96 Entscheidungstext OGH 26.03.1996 11 Os 12/96 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0089980 Dokumentnummer JJR_1996... mehr lesen...
Norm: MRK Art6 Abs1 II1bStGB §269EGVG idF BGBl 1990/356 ArtIX Abs1 Z1Vlbg SittenpolG Art18 Abs2KFG §103 Abs2
Rechtssatz: Vorliegen einer „strafrechtlichen Anklage" im österreichischen Verwaltungsstrafverfahren. Insbesondere bei folgenden Delikten: Verweigerung des Alkoholtests; Geschwindigkeitsüberschreitung; Verletzung der Gurtanlegepflicht; Nichtbeachtung von baurechtlichen Auflagen; Verkehrsunfall mit Tötung eines Verkehrsteilnehmers. ... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Z5StGB §269
Rechtssatz: Bei der Lösung der Rechtsfrage nach der (objektiven) Eignung einer Äußerung, eines Gendarmeriebeamten begründete Besorgnis einzuflößen, ist nicht aus der Sicht eines Durchschnittsmenschen, sondern von den für ein durchschnittlich ausgebildetes Exekutivorgan geltenden Kriterien auszugehen, allerdings unter Mitberücksichtigung persönlicher Aspekte des Bedrohten an Hand eines objektiv-individuellen Maßstabes.... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden (zu A) Stefan A*****, Jerzy P***** und Pjotr A***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1 und 2, 130 zweiter Fall StGB und (zu B) Jerzy P***** überdies des Vergehens des Widerstandes gegen die Staatsgewalt nach dem § 269 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Nach A) des Urteilssatzes liegt Stefan A*****, Jerzy P***** und Pjotr A***** zur Last, am 16.Juni 1990 in Ybbs an der Don... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 28. November 1939 geborene Martin S*** des Vergehens des Widerstandes gegen die Staatsgewalt nach dem § 269 Abs 1 erster Fall StGB schuldig erkannt und gleichzeitig vor dem - seinerzeit die Amtshandlung auslösenden - Anklagevorwurf des Verbrechens der Brandstiftung nach dem § 169 Abs 1 StGB gemäß dem § 259 Z 3 StPO freigesprochen. Darnach hinderte er am 29. Dezember 1989 in Straßhof a.d.Nordbahn die Gendarmeriebeamten Christian L**... mehr lesen...
Gründe: Mit dem von ihm angefochtenen, auch andere Entscheidungen enthaltenden Urteil wurde Johann S*** der Vergehen (I.) der Nötigung nach § 105 Abs. 1 StGB, (II.) der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs. 1 StGB und (III.) des Imstichlassens eines Verletzten nach § 94 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Das zuerst angeführte Vergehen liegt ihm zur Last, weil er am 19. August 1988 in Laa an der Thaya Adolf T*** und Franz A*** dadurch, daß er (1.) T*** vom Eingang der Spielhalle ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 4.Jänner 1939 geborene Julian Josef M***, der am 27.April 1936 geborene Adolf S*** und der am 7.Mai 1951 geborene Leopold H*** des Verbrechens des versuchten schweren Diebstahls durch Einbruch (und mit Waffen) nach §§ 15, 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z 1, 128 Abs. 2, 129 Z 1 und 4 StGB (Punkt 1. des Urteilssatzes), Julian Josef M*** außerdem der Vergehen nach § 36 Abs. 1 Z 1 und 5 WaffenG (Punkt 4.1. und 5.), Adolf S*** darüber hinaus de... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Walter A*** - neben einer anderen strafbaren Handlung auch - der Vergehen des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt nach §§ 15, 269 Abs. 1, erster Fall, StGB (Punkt 2 des Urteilssatzes) und der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 2 Z 4 StGB schuldig erkannt. Darnach wollte er am 14.Februar 1987 in Traun Beamte dieses Gendarmeriepostens mit Gewalt an einer Amtshandlung, und zwar an seiner und der de... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 16.März 1958 geborene Gerd Peter L*** des Vergehens des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt nach den §§ 15, 269 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, am 1.September 1987 in Graz versucht zu haben, die Polizeibeamten Helmut C*** und Erich P*** mit Gewalt an einer Amtshandlung, nämlich seiner Eskortierung zum Polizeiwachzimmer, zu hindern, indem er dem erstgenannten Beamten nach ausgesprochener Festnahme eine A... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Silvester K*** der Vergehen (1.) der Sachbeschädigung nach § 125 StGB, (2.) des versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt nach §§ 15, 269 Abs 1 StGB und (3.) der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 2 Z 4 StGB schuldig erkannt; von einem weiteren Anklagevorwurf (nach § 109 Abs 1 StGB) wurde er gemäß § 259 Z 2 StPO freigesprochen. Rechtliche Beurteilung Den Schuldspruch bekämpft der Angeklagte mit ... mehr lesen...
Begründung: Am 13. Jänner 1984 ereignete sich gegen 23 Uhr im 11. Wiener Gemeindebezirk im Bereich der Kreuzung der Straßenzüge Am Kanal - Weichseltalweg und einer unbenannten Straße hinter dem Zentralfriedhof ein Verkehrsunfall, an dem der Polizeibeamte Günther K*** als Lenker des PKW der Klägerin mit dem Kennzeichen BP 3.618 und der Erstbeklagte als (unberechtigter) Lenker eines KKW der Zweitbeklagten (Ford Taunus, ohne Kennzeichen) beteiligt waren. Der Erstbeklagte, der von dem... mehr lesen...
Norm: StGB §5 EStGB §8StGB §269StGB §287
Rechtssatz: Hat der Täter - wenn auch rauschbedingt - den gegen ihn einschreitenden (Kriminalbeamten) Beamten nicht als solchen erkannt, so scheidet infolge Tatbildirrtums, welcher die Tatbestandsmäßigkeit der Handlung verhüllt und den - auch für § 269 StGB als Rauschtat erforderlichen - Vorsatz ausschließt, seine Bestrafung wegen § 269 StGB bzw § 287 (§ 269) StGB aus (Nichtigkeit nach Z 9 lit a bzw Z 10... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 6.April 1955 geborene Taglöhner Werner H*** des Vergehens der Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung im Zustand voller Berauschung nach dem § 287 Abs. 1 (§§ 269 Abs. 1; 125) StGB schuldig erkannt. Inhaltlich des Schuldspruchs versetzte er sich am 19.Juli 1986 in Wien, wenn auch nur fahrlässig, durch den Genuß größerer Mengen von Alkohol in einen die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Rauschzustand, hinderte in diesem Zustan... mehr lesen...
Norm: StGB §71StGB §269StGB §298
Rechtssatz: Die Delikte nach § 298 Abs 1 StGB und § 269 Abs 1 StGB sind ungeachtet ihrer Einordnung in verschiedene Abschnitte des StGB letztlich doch insofern gegen dasselbe Rechtsgut gerichtet, als sie durchwegs zu einer Behinderung staatlicher Organe an der ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgaben führen. Entscheidungstexte 10 Os 8/87 Entscheidun... mehr lesen...
Gründe: Mit dem (auch andere Entscheidungen enthaltenden) angefochtenen Urteil wurde Brigitte B*** - in der Urteilsausfertigung durchwegs unrichtig: B*** - (I.) der Vergehen (1.) der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB und (2.) des versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt nach §§ 15, 269 Abs 1 vierter (im Tenor irrig: erster) Fall StGB schuldig erkannt. Darnach hat sie in Wien (zu I.1.) am 31.Juli 1984 ihren Ehegatten Rudolf B*** dadurch, daß sie mit einer von ihr abgebroch... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Leopold H*** des Vergehens der Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung im Zustand voller Berauschung nach § 287 Abs 1 (§§ 15, 269 Abs 1; 83 Abs 1, 84 Abs 2 Z 4) StGB schuldig erkannt, weil er sich am 11.Dezember 1984 in Wien, wenn auch nur fahrlässig durch den Genuß von Alkohol in einen die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Rauschzustand versetzte und im Rausch 1./ dadurch, daß er sich auf Inspektor Andreas W***, der im Begriffe war... mehr lesen...
Norm: StGB §15 Abs3 DStGB §269StGB §287
Rechtssatz: § 269 StGB normiert kein Sonderdelikt. Wer immer daher Gewalt oder eine gefährliche Drohung gegen einen Beamten zur Hinderung einer Amtshandlung gebraucht, für den ist grundsätzlich auszuschließen, daß "die Vollendung der Tat ...... nach der Art der Handlung oder des Gegenstandes, an dem die Tat begangen wurde, unter keinen Umständen möglich war". Ein konkreter Einfluß der Alkoholisierung des... mehr lesen...
Gründe: Der am 19.Juni 1941 geborene Frühpensionist Gerhard R*** wurde des Vergehens der Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung im Zustand voller Berauschung nach § 287 Abs. 1 (§§ 15, 269 Abs. 1, erster Fall) StGB. (I) und des Vergehens der Sachbeschädigung nach § 125 StGB. (II) schuldig erkannt. Darnach hat er sich in Wien am 19. September 1985 (zumindest) fahrlässig durch den Genuß von Alkohol und durch den Gebrauch von Medikamenten in einen die Zurechnungsfähigkeit aussch... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der nunmehr 43-jährige Alfred B*** des Vergehens des versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt nach §§ 15, 269 Abs 1 "erster Fall" (gemeint wohl: erster Strafsatz) StGB schuldig erkannt, weil er am 6.Feber 1985 in Wien versucht hat, die Polizeibeamten Walter S***, Günter B***, Robert S*** und Erwin W*** mit Gewalt an einer Amtshandlung, nämlich seiner Vorführung zum Antritt von Ersatzfreiheitsstrafen, zu hindern, indem er sich dagegen... mehr lesen...
Gründe: Der am 25.August 1961 geborene Heinz A wurde des Vergehens des versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt nach § 15, 269 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er während seiner Strafhaft im kreisgerichtlichen Gefangenenhaus Krems am 10.Juli 1984 die Justizwachebeamten Karl B, Hannes C und Karl D, die ihn in seinen Haftraum bringen wollten, mit Gewalt an dieser Amtshandlung zu hindern gesucht, indem er sich mehrmals losrieß, mit den Füßen gegen sie trat und mit den Händ... mehr lesen...