Norm
StGB §202 Abs1Rechtssatz
Der erste und der zweite Deliktsfall des § 207 Abs 1 StGB setzen keine auf Befriedigung der Lüste gerichtete Absicht des Täters voraus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0095226Zuletzt aktualisiert am
02.09.2009