RS OGH 1980/1/24 12Os172/79

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Veröffentlicht am 24.01.1980
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Norm

StGB §21 Abs2
StGB §24 Abs1
StGB §45 Abs2

Rechtssatz

Eine bedingte Nachsicht der verhängten Strafe schließt jedenfalls die Anordnung der Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 2 StGB aus.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0090425

Dokumentnummer

JJR_19800124_OGH0002_0120OS00172_7900000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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