Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil (das auch einen - fälschlich auf § 259 Z 3 StPO gestützten - Freispruch vom Vorwurf weiterer einschlägiger Delinquenz enthält) wurde Georg S***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1, Abs 2 erster Fall StGB und des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 StGB (A./), des Verbrechens des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1, Abs 3 erster Fall StGB und... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Gerhard W***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 und Abs 2 vierter Fall StGB (A 1.), der Vergehen der Freiheitsentziehung nach § 99 Abs 1 StGB (A 2.; B 2.), des Verbrechens der versuchten Vergewaltigung nach §§ 15 Abs 1, 201 Abs 1 StGB (B 1.) und des Verbrechens der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 erster Fall StGB (B 3.) schuldig erkannt. Danach hat er Mit... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Karl K***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 und Abs 3 dritter Fall StGB idF BGBl 1989/242 (A) sowie der Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 Z 2 (B 1. bis 3.) und Z 1 (B [richtig:] 4. bis 6.) StGB) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Karl K***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach Paragraph 201, Absatz 2 und Absatz 3, dritter Fall StGB in der Fassung BGBl 1989/242 ... mehr lesen...
Gründe: Karamjit S***** wurde des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (A/1), des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 und 2 erster Fall StGB (A/2), des Verbrechens des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (A/3) und des Vergehens der versuchten Nötigung nach §§ 15 Abs 1, 105 Abs 1 StGB (A/4), Avtar S***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 und 2 erster und vierter Fall StGB (B/1) und de... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden angefochtenen Urteil wurde Gerold B***** der Verbrechen der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 und Abs 2 erster Fall StGB (1), des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 und Abs 3 erster Fall StGB (2) und der versuchten schweren Nötigung nach §§ 15 Abs 1, 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 erster und vierter Fall StGB (3) schuldig erkannt. Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden angefochtenen U... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Thomas F***** der Verbrechen der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 und Abs 2 erster Fall StGB und des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 und Abs 3 erster Fall StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Thomas F***** der Verbrechen der Vergewaltigung nach Paragraph 201, Absatz eins und Absatz 2, erster Fal... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen in Rechtskraft erwachsenen Schuldspruch der Mitangeklagten Waltraud L***** sowie unangefochten gebliebene Teilfreisprüche enthält, wurde Karl Heinz M***** (richtig:) zweier Verbrechen der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 und Abs 2 dritter und vierter Fall StGB schuldig erkannt. Danach hat er in Graz (zu Punkt I. im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit Waltraud L*****) Jana Li***** durch Gewalt und Entziehung der persönlichen... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Peter Z***** des Verbrechens der versuchten Vergewaltigung nach §§ 15, 201 Abs 1 StGB (l.) und des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1, Abs 2 vierter Fall StGB (2.) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Peter Z***** des Verbrechens der versuchten Vergewaltigung nach Paragraphen 15,, 201 Absatz eins, StGB (l.) und des Verbrechens der Vergewaltigung nach Paragraph 201, Absatz eins,, Ab... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Gerhard A***** (1) des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1, Abs 3 (dritter Fall) StGB und (2) des Vergehens der versuchten Nötigung nach §§ 15 (Abs 1), 105 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Gerhard A***** (1) des Verbrechens der Vergewaltigung nach Paragraph 201, Absatz eins,, Absatz 3, (dritter Fall) St... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Johann St***** der Verbrechen (zu A./1./) der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 (richtig: Abs 1 und) Abs 2 zweiter Fall StGB und (zu A./2./) des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB, sowie (zu B./) des Vergehens des Diebstahls nach § 127 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Johann St***** der Verbrechen (zu A./1./) der geschlechtlichen Nötigung nach Paragraph 202, (richtig: Absatz eins, und) Absatz 2, zweiter Fall StGB und ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurden Peter B***** der - teils (A.I., A.III; A.IV. und A.VIII.) wiederholten - Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 erster und zweiter Fall und Abs 3 erster Fall StGB nF (A.I., wobei sich die Tatbeurteilung nach dem zweiten Fall des § 206 Abs 1 StGB ersichtlich nur auf A.I.4 bezieht), des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 zweiter Fall St... mehr lesen...
Norm: StGB §201 Abs3 dritter Fall
Rechtssatz: Das mit bestimmten Begehungsformen der Vergewaltigung (zum Beispiel Oralverkehr) jedenfalls verbundene Maß an Opferdemütigung stellt - isoliert betrachtet - als schon tatbestandsbegründend an sich noch keine Erniedrigung in besonderer Weise dar. Treten aber im Einzelfall weitere Komponenten erniedrigender Opferbehandlung hinzu (zum Beispiel gewaltsame Durchsetzung eines Oralverkehrs vor einer dritte... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Manuela K***** und Fatih Ö***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 und Abs 3 erster, zweiter und dritter Fall StGB (2), Manuela K***** ferner des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 und Abs 3 dritter Fall StGB (l) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurden Manuela K***** und Fatih Ö***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach Paragraph 201, Absatz eins und Absatz 3, erster, zweiter und dritter Fall... mehr lesen...
Norm: StGB §201 Abs3 zweiter FallStGB §201 Abs3 dritter FallStPO §345 Abs1 Z12
Rechtssatz: Die Tatsache, dass die Frau während der (nahezu zwei Stunden dauernden) Tat Handfesseln tragen musste und dermaßen geknebelt war, dass sie kaum Luft bekam, und Todesangst erleiden musste, stellen gerade jene schwerwiegenden Begleitumstände der Tat dar, die das mit einer Vergewaltigung jedenfalls verbundene Maß an Demütigung erheblich überschreiten. Durch ... mehr lesen...
Norm: StGB §201 Abs3 zweiter FallStGB §201 Abs3 dritter FallStPO §345 Abs1 Z8
Rechtssatz: Der ausdrücklich auf den zweiten und dritten Fall des § 201 Abs 3 StGB bezugnehmende Teil der Rechtsbelehrung hebt unmissverständlich hervor, dass für die Annahme dieser Varianten als bloße Spielarten einer einzigen Qualifikation ohne selbständige Bedeutung Voraussetzung ist, dass die vergewaltigte Person durch die Tat (vgl § 260 Abs 1 Z 1 StPO), welche gl... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Rudolf S***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 und 3 dritter Fall StGB (1.) und des Vergehens der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1 StGB (2.) schuldig erkannt. Danach hat er - soweit für das Nichtigkeitsverfahren von Bedeutung - (zu 1.) am 25. Oktober 2000 in Wien Bettina B***** mit schwerer, gegen sie gerichteter Gewalt und durch eine gegen sie gerichtete Drohung m... mehr lesen...
Norm: StGB §201 Abs1StGB §201 Abs2StGB §201 Abs3 Fall1StGB §206 Abs1StGB §206 Abs3 Fall1
Rechtssatz: Bei Idealkonkurrenz der Grundtatbestände nach §§ 201 Abs 1 und 206 Abs 1 StGB ist ein und dieselbe Tatfolge (schwere Körperverletzung), die jeweils die Qualifikation des Abs 3 erster Fall beider Straftatbestände erfüllen würde, dem Täter nicht doppelt anzulasten. Entscheidungstexte 13 Os 36/01... mehr lesen...
Gründe: Johann G***** wurde mit dem auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil der Verbrechen der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 und Abs 3 erster Fall StGB (I/A) und nach § 201 Abs 2 und Abs 3 "zweiter" - ersichtlich gemeint: erster - Fall StGB (II/A), des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 und Abs 3 erster Fall StGB (I/B und III/A), der Unzucht mit Unmündigen nach § "2017" (richtig: § 207) Abs 1 und Abs 2 erster Fall StGB aF (IV/A) und der v... mehr lesen...
Gründe: Bernhard Z***** wurde der Verbrechen (I/1) der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB, (I/2) der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs 1 und Abs 2, zweiter und dritter Fall StGB und (II) des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB sowie (III) des Vergehens nach § 50 Abs 1 Z 1 WaffG schuldig erkannt. Bernhard Z***** wurde der Verbrechen (I/1) der Vergewaltigung nach Paragraph 201, Absatz 2, StGB, (I/2) der geschlechtlichen Nötigung nach Paragraph 202, Absatz eins und Absatz 2,, zw... mehr lesen...
Norm: StGB §33StGB §201 Abs3 Fall2
Rechtssatz: Der Erschwerungsumstand der "Wiederholung der Vergewaltigungshandlungen einen längeren Zeitraum hindurch" widerspricht keineswegs dem Dopppelverwertungsverbot, weil der Qualifikationstatbestand nach § 201 Abs 3 zweiter Fall StGB auch mit einer bloß einmaligen sexuellen Penetration verbunden sein kann. Entscheidungstexte 14 Os 74/97 Entsc... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Alfred U***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 und Abs 3 zweiter Fall StGB schuldig erkannt, weil er am 5. Juni 1996 in Wien die Felizitas F***** mit schwerer gegen sie gerichteter Gewalt, indem er ihr eine Vielzahl von Schlägen versetzte und sie mit Handschellen fesselte, zur Duldung des Beischlafs und dem Beischlaf gleichzusetzender geschlechtlicher Handlungen, nämlic... mehr lesen...
Norm: StGB §201 Abs3
Rechtssatz: Ein qualvoller Zustand des Tatopfers (§ 201 Abs 3 zweiter Fall StGB) ist durch Schmerzen, Leiden, Angstzustände oder Depressionen von besonderer Intensität gekennzeichnet. Entscheidungstexte 11 Os 182/96 Entscheidungstext OGH 14.01.1997 11 Os 182/96 11 Os 132/02 Entscheidungstext OGH 22.10.2002... mehr lesen...
Norm: StGB §201 Abs3
Rechtssatz: Zum (hier erfüllten) Qualifikationserfordernis eines längere Zeit wirksamen qualvollen Zustandes. Entscheidungstexte 11 Os 125/95 Entscheidungstext OGH 03.10.1995 11 Os 125/95 15 Os 33/00 Entscheidungstext OGH 10.08.2000 15 Os 33/00 Auch ... mehr lesen...
Norm: StGB §201 Abs3 Fall1
Rechtssatz: Hinsichtlich schwerer Verletzungen, die das Opfer einer Vergewaltigung bei der panikartigen Flucht vor dem Täter durch Sprung aus dem Fenster einer (hier: versperrten) Wohnung erleidet, liegen alle Voraussetzungen qualifizierender Erfolgszurechnung vor. Entscheidungstexte 12 Os 29/95 Entscheidungstext OGH 04.05.1995 12 Os 29/95 ... mehr lesen...
Norm: StGB §201 Abs3
Rechtssatz: Qualvoller Zustand und besondere Erniedrigung sind bloße Spielarten einer einzigen Qualifikation (EvBl 1990/119). Qualvoller Zustand durch Fesselung von etwa 40 Minuten, verbunden mit vielfältigem körperlichen Ungemach. Erniedrigung in besonderer Weise durch Filmen der durch Fesselung zum reinen Lustobjekt erniedrigten Frau und Zwang zur Aufnahme des Urins des Täters in den Mund. Entscheidung... mehr lesen...
Gründe: Der am 17.Mai 1970 geborene Werner P***** wurde auf Grund des einstimmigen Wahrspruchs der Geschwornen der Verbrechen der Vergewaltigung nach § 201 Abs. 1 und Abs. 3 dritter Fall StGB und des schweren Raubes nach §§ 142 Abs. 1, 143 zweiter Fall StGB (II), sowie der (zum Teil versuchten) schweren Nötigung nach §§ 105 Abs. 1, 106 Abs. 1 Z 1 und 15 StGB (III) sowie der Vergehen des Hausfriedensbruches nach § 109 Abs. 1 StGB (I)und der Sachbeschädigung nach § 125 StGB (IV) schul... mehr lesen...
Norm: StGB §201 Abs2StGB nF §201 Abs3
Rechtssatz: In besonderer Weise erniedrigt wird die vergewaltigte Person, wenn die Tat unter Begleitumständen verübt wird, die das mit einer Vergewaltigung notwendigerweise verbundene Maß der Demütigung des Opfers erheblich überschreiten (Punkt 8 JAB, 927 BlgNR XVII.GP). Entscheidungstexte 13 Os 10/90 Entscheidungstext OGH 21.03.1990 13 Os 10/90 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 15.Juni 1961 geborene Tischler Günter H*** des Vergehens des unbefugten Gebrauches von Fahrzeugen nach dem § 136 Abs. 1 und Abs. 3, erster Fall, StGB (A), des Verbrechens der Vergewaltigung nach dem § 201 Abs. 2 StGB (B 1 a), des Vergehens der geschlechtlichen Nötigung nach dem § 202 Abs. 2 (richtig Abs. 1) StGB (B 1 b) und des Vergehens des Diebstahls nach dem § 127 StGB (B 2) schuldig erkannt. Darnach hat er in Wien am 15.April 1... mehr lesen...
Gründe: Der am 7.August 1970 geborene, zur Tatzeit jugendliche Tischlergeselle Christian K*** wurde des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs. 2 und 3, dritter Fall, StGB nF schuldig erkannt. Darnach hat er am 21.Mai 1989 (in Kleinschneidt, Gemeinde Aspach, OÖ) Heidemarie B*** mit Gewalt, indem er "ihr die Kleider zerriß", ihr eine Ohrfeige versetzte, sie auf der Rückbank seines Personenkraftwagens gegen die Sitze drückte und festhielt, sich auf sie legte, ihren
Kopf: rückw... mehr lesen...